Förderung Vorführwagen

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Förderung Vorführwagen

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Hallo,
Wir haben gestern einen 2 Mon.alten Vorführwagen mit knapp über 1000km gekauft,den
wir morgen 15.09 abholen können.
Kona 100kw,EZ.07.07.20,Sondermodell Advantage.
Hyundai Förderung als Sofortnachlass 5000 Euro.Förderung der BAFA nach Antrag nochmal 6000 Euro.
So die Auskunft vom Verkäufer.
Gerade habe ich gelesen ,daß Gebrauchtwagen nur mit 5000 Euro vom Staat gefördert werden.
Zählt jetzt ein Vorführwagen als Gebrauchtwagen,oder als Neuwagen.
Wenn jemand Bescheid weiß,wäre ich für eine Antwort dankbar.
Ab 06.04.21 Kona Trend 150 kW, Teal Blue,Modell 2021.
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Re: Förderung Vorführwagen

MarcoZ
  • Beiträge: 82
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Hallo,
ich würde sagen, dass das ein Gebrauchtwagen und kein Neuwagen ist.
Siehe https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ... _node.html -> "Checkliste: Fördervoraussetzungen Neuwagen" aufklappen.
Da steht u.a. "Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.".
Betonung lese ich hier auf "ERSTzugelassen". Vorführer (und Tageszulassungen) waren ja schonmal zugelassen, damit erfüllen Sie diesen Punkt schonmal nicht.

Als Gebrauchtwagen könnte es gehen (damit dann noch 5000€), aber hier gibt es auch div. Limits, u.a. ein sehr seltsames "80%-Preislimit". Siehe die 2. Checkliste "Fördervoraussetzungen Gebrauchtwagen".
Ob Du eine Chance hast, oder nicht, kannst Du vermutlich am schnellsten sehen, wenn Du mal testweise das Antragsformular online ausfüllst. Hier erstmal nur den Block "Angaben zum Fahrzeug". Da musst Du bei Gebrauchtwagen zwei Preise reinschreiben. Das Formular sagt dann sofort, ob der Gebrauchtwagenpreis niedrig genug ist.
Viel Glück!

Nachtrag: Wenn der Wagen nur 2 Monate als Vorführer lief, hat das Autohaus die BAFA-Prämie vermutlich nicht nicht kassiert (oder muss sie zurückzahlen). Das würde ich mir bestätigen lassen. Da m.E. aber auch ein Vorführer zugelassen werden muss (sonst fährt es sich so schlecht auf öffentlichen Strassen), war die ERSTzulassung wohl aufs Autohaus. Daher sehe ich wenig Chancen, dass Du die 6000€ BAFA-Prämie kriegst, weil "kein Neuwagen".

Re: Förderung Vorführwagen

Grisu_Berlin
  • Beiträge: 114
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Moin,

mein letzter Neuwagen und die damit verbundene Probefahrt ist schon über 10 Jahre her, aber damals hatte der Wagen nur das rote Händlerkennzeichen für Probefahrten dran. Das wäre ja dann ohne Zulassung und trotzdem ein Vorführwagen 🤔

Der Zoe den ich im diesem Sommer probegefahren bin, war allerdings regulär zugelassen.

Aber Herbo37 wird ja sicherlich wissen ob er zumindest bei seiner Probefahrt ein normales Kennzeichen hatte oder ein rotes.
Renault Zoe R135 Z.E. 50 Intens DeZir-Rot mit CCS, Winterpaket, Easy Link 9,3-Zoll Lieferung geplant Ende September. Bestellt am 7.7.2020

Re: Förderung Vorführwagen

Ludego
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Wenn das Fahrzeug zu gelassen wurde, ist es von den Bedingungen her fast unmöglich die Förderung zu bekommen. Zum einen gibt es nach der Zulassung nur noch 5000€ zum anderen muss das Fahrzeug auf 80% des ursprünglichen Listenpreises kommen und zusätzlich muss der Händler noch 2500€ netto Herstelleranteil geben. Da werden 5000€ zu wenig sein. Die einzig vernünftige Vorgehensweise ist das das Autohaus die Förderung bekommt und dem Wagen 6 Monate auf sich zulässt.
Ludego - Elektromobilität einfach gemacht
Alles über Elektroautos in der Elektrofibel: https://www.ludego.com/elektroautofibel/
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Re: Förderung Vorführwagen

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@Ludego hat vollkommen recht. Der Wagen zählt als Gebrauchtwagen und deshalb muss dein Kaufpreis mindestens bei Listenpreis minus 20% minus 2.500€ netto liegen. Falls das nicht erfüllt ist, dann bekommt du überhaupt keine BAFA-Prämie.
Dein Verkäufer war jedenfalls überhaupt nicht gut informiert :?
Ich recherchiere & schreibe über E-Autos, insbesondere VW e-up! :D

Re: Förderung Vorführwagen

Kaylie
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@Herbo37, hast Du hierzu Neuigkeiten?
Uns wurde auch ein Vorführer angeboten, mit der Aussage „natürlich können Sie hier noch die Förderung beantragen“ und nach dieser Lektüre denke ich, es fehlte nur der Nachsatz „sie wird Ihnen halt nicht bewilligt“...
Falls dem so ist, ist der einzige Vorteil des Vorführers, keine Wartezeit...
03/16 - 03/17 Schwarze Zoe intens R240 (EZ 03/16)
03/17 - 03/18 Zoe Zen Q210 in Taupe (EZ 02/15)
Ab 03/2021 mit einem e-Niro wieder elektrisch unterwegs

Re: Förderung Vorführwagen

whr
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Was soll es an Neuigkeiten geben, die Rechtslage ist doch klar, wie von Ludego beschrieben.

Re: Förderung Vorführwagen

Squeegee
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Die Rechtslage ist aus meiner Sicht überhaupt nicht klar, denn:

a) In Punkt 3.3 steht nicht was ein Gebrauchtwagen ist!
b) Laut BGH, Urteil vom 12. 1. 2005 – VIII ZR 109/04; OLG Schleswig-Holstein, ist ein Vorführer oder eine Tageszulassung als Neuwagen zu sehen, wenn er sich im Fabrikneuen-Zustand befindet. Ob das ein Fahrzeug mit 1000km noch ist, müsste ein Gericht klären. Laut anderem Urteil ist ein Neufahrzeug *nicht* ein Fahrzeug was 6 Monate alt ist und 10tkm gealufen ist. Dazwischen ist nich viel Spiel. --> Achtung Zivilrechtliches Urteil!
c) In der Rechnung der BAFA wird ein fast 12 Monate alter Pkw, mit fast 15t km mit einem 2 Monate altem, 1000 km gealufenen Fahrzeug preisilich verglichen. Ob das "Recht" ist, ich bin mir nicht sicher.
d) Warum wurden Gebrauchtfahrzeug überhaupt als Prämie zugelassen, wenn Vorfüher und Tageszulassungen selten unter 80% des Listenpreises verkauft werden. Das sind bei 35t Listenfahrzeugpreis 10.000 Euro Rabatt und dann ist. Macht sehr viel Rabatt für ein Fahrzeug das unter Umständen nie bewegt wurde und ggf. "neuerer" ist als ein "Neuwagen".

Leider ist die BAFA Rechnung auch schwer zu durchdringen: BZW: Irreführend

35000 Listenpreis inkl. Sonderaustattung, davon 80% = 28000€
maximaler Bruttokaufpreis (inkl. Werteverlust und Herstelleranteil)= 25000€, 71% oder andersherum 29% Rabatt. Alos wird der Herstelleranteil zusätzlich auf die 20 Wertverlust (Rabatt) drauf gerechnet und gilt nicht als Rabatt, sondern als irgendwas anderes

Mein Corsa E: Werk verlassen am 1.3, Tageszulassung Autohaus am 27.3, Zulassung auf mich am 31.3. Km laut Kaufvertrag 3 km, Laut Tacho 95 km.

Falls jemand diesbezüglich Urteile findet bitte melden :-)

Förderung Vorführwagen

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  • benwei
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Es geht doch dabei auch nicht um „Neu- oder Gebrauchtwagen“, sondern darum, ob das Auto zum ersten Mal oder zum zweiten Mal zugelassen wird.

M.E. ist das doch in 3.3 alles eindeutig beschrieben. Urteile sind mir nicht bekannt. In deinem Fall gibt’s nur zwei Varianten:
- Das Autohaus beantragt die Prämie und hält das Auto sechs Monate
- Das Autohaus beantragt die Prämie nicht und verkauft das Auto mindestens 20% unter Listenpreis weiter
seit 06/20 Renault ZOE ZE50 Intens (Blueberry Violett, EZ 06/20)
seit 07/21 Hyundai IONIQ 5 P45 (Atlas White / Full Black / VIN ..06xx, EZ 07/21)
seit 08/23 smart fortwo EQ Cabrio (Black/Black "Brabus Style", EZ 08/19)

Re: Förderung Vorführwagen

Squeegee
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  • Registriert: Mo 16. Nov 2020, 16:58
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Hallo benwei, vielen Dank für deine Antwort. Unter Punkt 3.3 finde ich deine Ausführungen nicht. Dort steht zur Halterdauer nur, dass, um die volle Förderung zu bekommen, das Fahrzeug 6 Monate gehalten werden muss. Es geht mir auch nicht um die Eindeutigkeit, sondern um das Gegenteil. Dass eine Tageszulassung nicht als Gebrauchtwagen zu sehen ist und deshalb nicht 80% unter dem Listenpreis verkauft werden muss. Also das Zweitzulassungen nicht gleich Zweitzulassugnen sind. Die Pauschalität und Ungenauigkeit "klage" ich an.

In 3.3 wird von einem Gerbauchtwagen gesprochen (siehe unten) Der Wiederverkaufsmarkt bezieht sich auf den Gerbauchtwagenmarkt. Wieso sollte ein Fahrzeug bei der 2. Zulassung pauschal 20% des Wertes verlieren. Daher, wie oben beschrieben, möchte ich das meine Tageszulassung wie ein Neufahrzeug behandelt wird und die gleichen Bedingungen bekommt wie eine Erstzulassung. Für mich ist es ein Unterschied, ob die Räder die Straße berührt haben oder das fabrikneue Auto in einer Halle stand und im Brief nur ein Halter mehr steht, im vgl. zu einem Neuwagen.

"Nach Nummer 3.3 der Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist wegen
des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des
Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung) anzusetzen und der Bruttoherstelleranteil
danach in Abzug zu bringen, um den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis für
Gebrauchtfahrzeuge zu bestimmen."

Hier noch ein Zitat aus dem Urteil: BGH, vom 13. Januar 2000 -I ZR 253/97, NJW 2000, 2821 unter II 2 b aa.

"Die Annahme, der Käufer eines wenige Tage zugelassenen Fahrzeugs erziele bei der Weiterveräußerung in der Regel einen geringeren [bei der BAFA 20% + Bruttoherstelleranteil] Erlös als der Käufer eines nur auf sich zugelassenen Kraftwagens, findet in der allgemeinen Lebenserfahrung keine Stütze."
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