Doppelförderung / BAFA-Förderung und Kombination mit weiteren Kaufprämien

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

Caferacer1000
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Schön das es nun weitergeht.
Wie interpretiert ihr diesen Satz:

Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der genannte staatliche Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.

Gibt es 6000€ statt 3000€ von der Bafa bei einem 24 Monats Leasing?
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

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Ja, natürlich. Das ist ja nichts neues.
Im Zeitraum bis 31.12.2021 wird die in den Tabellen genannte Prämie (=„Umweltbonus“) verdoppelt ausbezahlt (=„Innovationsprämie“). Bei einem Leasing von 24 Monaten oder länger gibt es also die aktuell gültige volle Prämie von z.B. 6.000€ für einen e-up.
Ich recherchiere & schreibe über E-Autos, insbesondere VW e-up! :D

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

svt
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Im Bundesanzeiger wurde die neue Richtlinie veröffentlicht. Wenn ich diese richtig interpretiere, kann ab sofort wieder eine doppelte Förderung genutzt werden, wenn eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen den Fördergebern (also z.B. BMWi und Land NRW) abgeschlossen wurde. Eine Frist habe ich nicht gefunden, die andere Förderung darf aber noch nicht ausgezahlt worden sein.

Ich interpretiere das jetzt so, dass das auch rückwirkend funktioniert, also alles gut. Ich hoffe jetzt nur noch, dass diese Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen wird, eine Anfrage ist bereits auf dem Weg.
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

Triple-M
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Anfrage an wen?

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

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Zitate aus der neuen Richtlinie:

"Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen."

"Eine vorherige Antragstellung bei einer öffentlichen Stelle, die eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi geschlossen hat, ist unschädlich. Es darf noch keine Auszahlung für das Fahrzeug erfolgt sein, für das beim BAFA ein Antrag gestellt wird."

Quelle: bundesanzeiger.de, nach "Umweltbonus" suchen.


Dazu ein Zitat von der BAFA-Webseite:

"Ab dem 16. November kann der BAFA Umweltbonus mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
sowie dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ und dem Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).

Es wird angestrebt, die Fördermöglichkeiten durch weitere Vereinbarungen zu erweitern. Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht der Fördermöglichkeiten auf der BAFA Webseite bereitgestellt."

Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeld ... bonus.html
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

svt
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Triple-M hat geschrieben: Anfrage an wen?
An die Bezirksregierung Arnsberg, diese wickelt die Förderung für NRW ab.
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Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

Triple-M
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Das wäre für mich auch interessant. Wäre cool wenn du Bescheid sagst wenn du Antwort bekommen hast.

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

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Das ist ja echt der Running Gag:

bis eine Woche vor meiner KFZ-Zulassung wurde sie ausdrücklich erwünscht, die bedingungslose Doppelförderung. Einzige Bedingung: Nach Zulassung. Dann 4 Monate nicht mehr erlaubt. Nun soll es wieder gehen, wenn NRW sich verbündet - und nicht ausbezahlt wurde. In meinem Fall wurde “aus Versehen/ungeprüft” (Wortlaut BezReg Arnsberg) schon ausbezahlt.

Seit Kaufvertrag vor 13 Monaten die Karotte vor der Nase und jedes Mal eine Änderung zum Besseren: einfacheres Antragsverfahren, Erhöhung Bundesanteil, Doppelförderung wieder erlaubt ... nur nicht für mich. Das ist komplett absurd:

Hätte ich den Wagen 8 Tage vorher bekommen, dann hätte ich jetzt 6000 € mehr. Höhere Gewalt wegen Corona-Kurzarbeit bei VW?

Was soll denn da die Grundlage für eine BAFA-Ablehnung sein? Förderung, welche bewilligt wurde, wurde ausgezahlt!? Das soll der einzige Unterschied sein zw 0€ und 6.000€. Das wäre aber arg dünn ;-/

Und genau diesen Fall sollte die Novellierung doch nun abdecken: Alte Doppelförderungen für Gewerbe oder Flottenfzg. auch wie angeboten erlauben.

Wo ist denn da zB ein Mittelweg - alte Förderhöhe bei Kaufvertrag aus 2019 - wie man damals bei Kaufabschluss auch kalkuliert hat!?
Es könnte doch so einfach sein.....
Bestellt Ende 10/2019. Händler verspricht: 02–04/2020. VW: Vorauss. 04–06/2020. Produktion KW 26–28. Transportweg KW 28–29. Ankunft Händler Di, Abholung Unterlagen Mi, eigene Zulassung Do, Abholung KFZ Fr.

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

michisa86888
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So wirklich blick ich da immer noch nicht durch?
Wird ab 16.11 die Kombination BW E Gutschein und BAFA wieder möglich sein?

Oder war es bisher weiterhin möglich die beiden Förderungen zu kombinieren weil die L-Bank ja auf Ihrer Homepage schreibt:

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Wir fördern die Unterhalts- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Elektrofahrzeuge mit Elektroantrieb (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG) bis zu einem maximalen Nettolistenpreis von 65.000 €.
also nicht wie von der BAFA geschrieben

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Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Hat da jemand neuere Erfahrungen?

Re: Doppelförderung verboten / BAFA-Förderung NICHT mehr kombinierbar mit weiteren Kaufprämien

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Meiner Meinung nach war der BW-e-Gutschein durchgehend - also auch nach den Änderungen im Juli - in Kombination mit der BAFA-Förderung möglich, weil ausdrücklich nicht der Kauf/Leasing des Fahrzeugs gefördert wurden, sondern lediglich Unterhaltung und Ladeinfrastruktur. Das Problem ist jedoch, dass der Fördermittelantrag der BAFA einen Passus enthält, in dem bestätigt werden muss, dass für das Fahrzeug keinerlei andere öffentliche Förderung beantragt wurde. Damit werden - entgegen dem Wortlaut der Richtlinie - jegliche Förderprogramme ausgeschlossen, welche sich auf das Fahrzeug beziehen und nicht nur diejenigen, die den Kauf/Leasing fördern. Die Problematik wurde bis dato nicht ausgeräumt.

Screenshot vom BAFA-Antrag aktuell:
9E4256D0-6483-4202-AAB0-8FB37A26D216.jpeg
Details zu dem Problem sind in diesem Beitrag zu lesen: viewtopic.php?p=1342548#p1342548

Die Frage ist nun, was die nächsten Tage passiert. Genau genommen müsste BaWü gar keine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abschließen um mit dem BW-e-Gutschein doppelförderfähig zu sein, denn das war er ja immer schon.
Aber ich hoffe und gehe davon aus, dass sich BaWü absichert und trotzdem eine Vereinbarung abschließt, um jegliche Unklarheiten zu vermeiden.
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