Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

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Die beschlossene Erhöhung der Förderung soll morgen in Kraft treten:
https://www.automobilwoche.de/article/2 ... d-in-kraft
Tesla Model 3, reserviert 31.03.2016, Bestellung SR+ MiC 31.05.2021, Lieferung 21.06.2021
VW e-up! Style, Bestellung am 28.03.2020 mit LT unverb. Nov. 2020, Abholung 30.04.2021
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Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

yoyo
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Hier noch die Fundstelle des Bundesanzeigers:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... 07.2020_B2

Es geht daraus hervor, dass auch VOR dem 3. Juni 2020 BESTELLTEN Fahrzeuge von der erhöhten Innovationsprämie profitieren, solange die Erstzulassung ab bzw. nach dem 4. Juni 2020 erfolgt.

Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

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  • benwei
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@yoyo, klar, es ist de facto nur die Erstzulassung relevant.
seit 06/20 Renault ZOE ZE50 Intens (Blueberry Violett, EZ 06/20)
seit 07/21 Hyundai IONIQ 5 P45 (Atlas White / Full Black / VIN ..06xx, EZ 07/21)
seit 08/23 smart fortwo EQ Cabrio (Black/Black "Brabus Style", EZ 08/19)

Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

meyma
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Eben schon im Nachbarthread gepostet, aber hier steht es ja wieder mit "nur Erstzulassung" relevant.

Die Erstzulassung ist nicht immer entscheidend. Es gibt auch eine explizite Regelung für Zweitzulassungen, wahrscheinlich gedacht für die ganzen Händer-Vorführer die bereits zugelassen wurden und ohne die erhöhte Prämie nur mit großen Verlusten verkauft werden können.
Bundesanzeiger hat geschrieben: Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Hiervon ausgenommen sind neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt.
Vielleicht wechseln ja überraschend viele junge Elektrofahrzeuge demnächst den Besitzer, weil es für Gebrauchte 5.000€ Prämie gibt und für frühere Erstzulassungen "nur" 3.000€. Ich nehme für den Tipp keine Spenden, aber es gibt sicherlich einige Hilfsorganisationen die sich freuen würden. Oder die PV-Anlage auf dem Dach wird ein bisschen größer gebaut. Hauptsache sozial und ökologisch investiert.
9€ Startguthaben bei joinbonnet.com mit Code RYV55

Hauptwagen: VW ID.3 Pro Performance Business ab 09/2021, zuvor Skoda Citigo e iV ab 05/2020
Erfahrung: Renault Zoe, Mitsubishi iMieV, Tesla S85, BMW i3 120Ah, VW e-UP, Tesla P100D

Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

convert
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Bei der BAFA steht unter Checkliste: Fördervoraussetzungen Neuwagen "Das Fahrzeug wurde nach dem 18.Mai erworben (Kauf oder Leasing) und erstmalig zugelassen"

Heißt das wenn man im März bestellt hat und im Oktober das Auto zugelassen wird bekommt man nicht die erhöhte Förderung ?

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiee ... ellen.html

Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

BlueAngel
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Ich denke, das ist Mai 2016. Denn da geht es um die gesamte Förderung, nicht um die Innovationsprämie. Sonst würde kein Fahrzeug mehr gefördert werden dürfen, was vor Mai gekauft wurde. Aber eine interessante Frage.
Zuletzt geändert von BlueAngel am Mi 8. Jul 2020, 09:48, insgesamt 2-mal geändert.

Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

yoyo
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Das Datum bezieht sich auf den 18. Mai 2016 (!) als es zum ersten Mal eine BaFa-Prämie gab.

Guckste hier:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Pressemi ... _emob.html

Mit anderen Worten: Jeder Neuwagen, der nach dem 18. Mai 2016 bestellt wurde und ab dem 4. Juni 2020 erstmals neu zugelassen wurde, bekommt die volle Innovationsprämie, wenn der Hersteller sich mit seinem Anteil von € 3.000 netto beteiligt hat.

Jetzt alles klar?

Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

JuppyDu
  • Beiträge: 1
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Ok yoyo, das ist jetzt klar.

Ich hätte da noch eine weiterführende Frage.

Wie verhält es sich wenn man das Auto im Dezember 2019 bestellt hat, und die damalige Prämie in Höhe von 2000 Euro beantragt hat. Die wird auch bei 2000 Euro bleiben, da Seat bei mir den Herstelleranteil nicht erhöht. Auf Grund des damaligen günstigen Leasingangebotes.

Ich habe also bereits einen Zuwendungsbescheid über 2000 Euro.
Den Wagen habe ich aber noch nicht, wird wahrscheinlich KW 38 geliefert.
Also Erstzulassung definitiv nach dem 04.06.2020.

Ist da von der nachträglichen Erhöhung auch noch was drin ?
Wenn ja, dann auf 4000 oder 5000 Euro ?

Blicke da nicht mehr durch...
Zuletzt geändert von JuppyDu am Mi 8. Jul 2020, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

BlueAngel
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Da man nicht 2 Anträge stellen kann und Du schon einen Bescheid hast, ändert sich an dem Bescheid gar nichts.
Du bekommst also nichts nachträglich. Wenn Du noch keinen Antrag gestellt hättest, UND Seat seinen Anteil auf 3000 erhöht hätte, dann , und nur dann hättest Du Anspruch auf mehr Prämie.

Re: Konjunkturpaket - staatl. Unterstützung umweltfreundlicher Fahrzeuge

yoyo
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Das ist eine etwas schwierige Konstellation.
Solange keine Herstellerbeteiligung von € 3.000 statt € 2.000 in den Verträgen steht, kannste nichts mehr machen.
Du könntest vielleicht versuchen, den Leasingvertrag und die Fahrzeugbestellung in beiderseitigem Einvernehmen aufzuheben und einen neuen anzuschließen mit einer neuen Bestellung, wo dann der der erhöhte Herstelleranteil enthalten ist.
Dann stellst Du nach der Zulassung einen neuen Antrag bei der BaFa und ziehst den alten Antrag zurück oder lässt den alten Zuwendungsbescheid "verfallen" indem Du die noch fehlenden Unterlagen nicht nachreichst.
Aber bitte: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein freier Gedankengang. ;)
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