BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

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BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

jne1979
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Hallo, ich wechsle gerade den Arbeitgeber und mein neuer stellt mir einen Firmenwagen zu privaten Nutzung zur Verfügung.
Nun habe weder ich noch er so richtig Ahnung was in den Dienstwagenüberlassungsvertrag rein sollte und was nicht.
Für Verbrenner findet man ja viele Vorlagen im Netz, für BEVs habe ich bisher keine entdeckt. Hier haben ja auch einige schon BEVs als Dienstwagen, was steht in diesen Verträgen so drin? Hat vielleicht jemand ein Muster für mich?
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Re: BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

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  • AbRiNgOi
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Für welches Land, hier tummeln sich viele Nationen, es wäre vielleicht Sinnvoll hier eine Information zu geben.
Für den Vertrag wäre wichtig zu definieren wie getankt wird wenn es in dieser Firma üblich ist, dass mittels Tankkarte auch der Sprit ein Gehaltsteil ist. Dann wird es natürlich schwierig wenn man zu Hause an der Steckdose lädt. Wer sein Fahrzeug beim Arbeitgeber laden kann, der ist hier fein raus.
Dazu kommen dann aber all die Geldwerten Vorteile die dann in der Steuer berücksichtigt werden müssen, und genau da unterscheiden sich die Gesetze der Länder stark.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 150.000 km

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Re: BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

jne1979
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Sorry hatte ich vergessen es geht um Deutschland. In der Firma gibt es noch gar keine Dienstwagen, meiner wird der erste. Aktuell kann noch nicht in der Firma geladen werden. Ich kann auch nicht zu Hause laden, werde ausschließlich öffentlich laden.

Re: BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

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AbRiNgOi hat geschrieben: Dann wird es natürlich schwierig wenn man zu Hause an der Steckdose lädt.
Das ist geregelt, schau mal in den "Steuer" Thread, darin ist das beschrieben. Es gibt je nach Fahrzeug eine Pauschale, die der AG für Zuhause geladenen Strom zahlen kann.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

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jne1979 hat geschrieben: Sorry hatte ich vergessen es geht um Deutschland. In der Firma gibt es noch gar keine Dienstwagen, meiner wird der erste. Aktuell kann noch nicht in der Firma geladen werden. Ich kann auch nicht zu Hause laden, werde ausschließlich öffentlich laden.
Es gibt für den BEV nichts spezielles, insbesondere wenn Du nicht Zuhause laden kannst, verwende einen normalen Vertrag (das sollte eigentlich der AG machen ^^)

Achte auf die reduzierte 1%-Methode.
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Re: BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

jne1979
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Fridgeir hat geschrieben: ...für Zuhause geladenen Strom zahlen kann.
Ich kann nicht zuhause laden! Nur öffentlich

Re: BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

jne1979
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Fridgeir hat geschrieben:
"verwende einen normalen Vertrag"
Im "normalen Mustervertrag" ist die Rede von Tankkarten und von Abgasuntersuchungen, denke nicht das man das einfach verwenden sollte

Re: BEV als Dienstwagen, was ist zu beachten?

Blueskin
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Vielleicht kann der Steuerberater Deines Arbeitgebers bei der korrekten und steuerlich rechtssicheren Gestaltung des Dienstwagenüberlassungsvertrages behilflich sein.
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