Rückwirkende Förderung bei VW

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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Snoopy911
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Klar, die VW-Lösung ist besser, aber da kann man leider nichts machen. Was beim Einzelnen hängenbleibt, ist höchst individuell (Laufleistung, Ausstattung, eingeschlossene Leistungen wie Garantieversicherung usw.). Bei mir bleiben 600 € zusätzlich übrig. Immerhin. ;)
Citigo e IV Style, crystal-blau, Pakete Funktion 2, Komfort plus; GRA, Sunset || bestellt 14.10.2019, ULT Mitte/Ende Februar 2020 - Anmeldung 09.03.20 || Operationsgebiet: Schwarzwald :D
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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

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Ist das denn 100%ig Sicher das diese Lösung für ALLE Skoda Leasingverträge gilt?

Würdest du mal Deine Leasingbedingungen ursprünglich und jetzt verraten?
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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

CptChaos
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manv8 hat geschrieben:
mickk hat geschrieben: Ja, die Informationspolitik von VW (die Händler sind selbst genervt) ist "ausbaufähig". Das ist aber auch eine neue Situation, es gibt noch keine Standards, das BAFA muss auch erstmal ein einheitliches Vorgehen für die in der Richtlinie nicht vorgesehene, nachträgliche Erhöhung des Herstelleranteils der Prämie entwickeln, VW auf Beanstandungen reagieren etc.

Ich habe da großes Verständnis, wenn nicht gleich alles passt. Immerhin bekommt hier jeder mehr, als im Vertragszeitpunkt vereinbart war! Ihr beschwert euch also bei Licht betrachtet über die Abwicklung eines nachträglichen Angebots, das auf reiner Kulanz von VW beruht. Und euch letztlich z.B. einen netten Urlaub im Wert von 2190€ finanziert.
Hallo.
So einfach ist das nicht zu sehen - immerhin möchte ich mit perfekten Unterlagen bei der BAFA einloggen - und wenn VW da schon nicht aus den Puschen kommt, verzögert es sich auch damit bei mir und der BAFA.
Nächster Punkt: wir wollen uns noch mehr in diesem Jahr anschaffen, und können nicht genau kalkulieren, wo das ganze hier finanziell enden wird, da nichts belastbares erklärt wird.
Und zudem wird der Liefertermin immer weiter nach hinten geschoben - die Gesamtsituation ist einfach aktionshemmend für die Familie.

Hallo - die eiern nun schon seit Monaten mit "Formalitäten" herum und das Produkt ist bereits überarbeitet im Angebot, bevor der letztjährig bestellte e-up! geliefert wird.

Gruß.
Du hast bereits im Oktober bestellt, heißt mit der damaligen Förderung von 4000,- Euro. Aus heutiger Sicht bekommst du weitere 2000,- Euro ohne größeren Aufwand, Geld einfach mal so vom Staat und VW nachgereicht und du machst hier so eine Welle?
Kalkuliert hast du doch bereits im Oktober bei der Bestellung. Da frage ich mich wie du kalkuliert hast, wenn deine Anschaffungen an den besagten 2000,- Euro jetzt scheitern sollten? Immerhin wusstest du bis zum 18.02.20 gar nicht dass es zusätzliches Geld gibt.

Zukünftiger Werdegang für dich...
1. Beruhigen und Abwarten
2. Auto anmelden und abholen
3. Bafa beantragen mit dem Antragsverfahren ab dem 18.02.20
4. Bis dahin hast du eine gültige Bescheinigung von VW bzw. deinem Händler, dass du statt 2000,- Euro, 3000,- Euro bei der Bafa beantragen kannst.


Ich persönlich seh dies ganz gelassen. Mein Antrag ist bereits raus und lt. Bafa habe ich per Mail mitgeteilt bekommen, dass der Differenzbetrag vom Fahrzeugpreis zum Basismodellpreis zusätzlich als Rabatt zum Umweltbonus gewertet wird. Heißt, die 3000,- Euro bekomme ich auch ohne diesem Schreiben von VW.

Ich möchte an dieser Stelle auch mal Danke sagen, an VW für das tolle Auto, an die Bafa, die trotz der neuen Richtlinie schnell und sachlich kommunizieren. Ein Dank an jeden Steuerzahler, dass ich weitere 1000,- Euro bekomme von denen ich am Tag der Bestellung noch nichts wusste, somit auch nie damit kalkuliert habe. ;)
Und nochmals ein Dank an VW, wenn ich weitere 1000,- Euro zurückerstattet bekomme. :)
Zuletzt geändert von CptChaos am Do 5. Mär 2020, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
07.10.19 eGolf bestellt
13.02.20 Abholung in WOB

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

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Wer den BAFA Antrag schon gestellt hat und die Förderzusage hat, hat 10 Monate Zeit um das Auto anzumelden und die restlichen Unterlagen einzureichen. Also bei mir kann es mit den 10 Monaten echt knapp werden, ich habe bis Anfang September Zeit damit........
whr hat geschrieben: Wenn das Fahrzeug eh noch nicht geliefert ist, besteht kein Grund zur Eile, den BAFA-Antrag kannst Du nach dem neuen Verfahren erst nach der Zulassung stellen.
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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

whr
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Dann stellst Du halt einen neuen. Wo ist das Problem? - momentan gibt es genügend Fördermittel, und die Fahrzeuge kommen zu langsam - keine Gefahr, dass dann der Topf leer wäre.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

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  • manv8
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Zukünftiger Werdegang für dich...
1. Beruhigen und Abwarten
2. Auto anmelden und abholen
3. Bafa beantragen mit dem Antragsverfahren ab dem 18.02.20
4. Bis dahin hast du eine gültige Bescheinigung von VW bzw. deinem Händler, dass du statt 2000,- Euro, 3000,- Euro bei der Bafa beantragen kannst.



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Hallo.
Zu 1. ich warte bereits das 5. Monat und noch nicht einmal 1 Papier oder irgendetwas von VW geschweige denn dem Verkäufer erhalten zur aktuellen Situation
Zu 2. Auto wann anmelden, wenn keines geliefert wird, weil die Akkus für Audi und Porsche SUV aktuell bevorzugt verbaut werden laut Werksmitarbeiter
Zu 3. ich kann / soll erst nach der Zulassung den BAFA beantragen laut Auskunft hier im Forum ! Demnach siehe "Zu 2.".
Zu 4. VW hat nicht so eine große Glaskugel wie Du und kann aktuell garnichts genaues und Weiteres und belastbares Zugestehen ! Aktuell ist nämlich die das Formular für die zusätzliche Förderung nicht mehr anzuwenden, sprich - ausser Kraft :roll:

Also Welle ist sehr wohl berechtigt, wenn man für März ein neues Fahrzeug einplant, und nicht ´mal sicher ist, ob es nochmals 3 Monate später geliefert werden kann.
Wenn man so wie Du das Fahrzeug im Oktober bestellt ( ich auch ) und im Februar darauf bekommt, könnte ich auch entspannte Weisheiten von mir geben. :geek:

Gruß.
e-Up! 2020, bestellt 22.10.2019 - produziert KW30 in 2020 ( 24.07.2020 ) EZ 11.08.2020

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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Nevs
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So, ich habe gerade einen Anruf von meinem Freundlichen erhalten. Wir gehen wie folgt vor:
Ich überweise den vereinbarten Kaufpreis gem. Rechnung und erhalte danach dann vom Autohaus eine Gutschrift i.H. von 1.190€ auf mein Konto.
Mit einer Kopie des entsprechenden Kontoauszuges (+ natürlich den sonstigen geforderten Unterlagen) kann ich dann den erhöhten Umweltbonus bei der Bafa beantragen. Dies ist wohl das Agreement zwischen VW und Bafa.
Warum man nicht einfach eine neue Rechnung schreiben kann...?
Egal, der e-up! wird unverhofft noch günstiger :-)

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

smarty79
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Nevs hat geschrieben:Warum man nicht einfach eine neue Rechnung schreiben kann...?
Weil der Wortlaut des Gesetzes das verbietet.
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Mix
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Nevs hat geschrieben: So, ich habe gerade einen Anruf von meinem Freundlichen erhalten. Wir gehen wie folgt vor:
Ich überweise den vereinbarten Kaufpreis gem. Rechnung und erhalte danach dann vom Autohaus eine Gutschrift i.H. von 1.190€ auf mein Konto.
Mit einer Kopie des entsprechenden Kontoauszuges (+ natürlich den sonstigen geforderten Unterlagen) kann ich dann den erhöhten Umweltbonus bei der Bafa beantragen. Dies ist wohl das Agreement zwischen VW und Bafa.
Genau so wurde es mir heute auch von meinem Händler erklärt.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

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  • manv8
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Mix hat geschrieben:
Nevs hat geschrieben: So, ich habe gerade einen Anruf von meinem Freundlichen erhalten. Wir gehen wie folgt vor:
Ich überweise den vereinbarten Kaufpreis gem. Rechnung und erhalte danach dann vom Autohaus eine Gutschrift i.H. von 1.190€ auf mein Konto.
Mit einer Kopie des entsprechenden Kontoauszuges (+ natürlich den sonstigen geforderten Unterlagen) kann ich dann den erhöhten Umweltbonus bei der Bafa beantragen. Dies ist wohl das Agreement zwischen VW und Bafa.
Genau so wurde es mir heute auch von meinem Händler erklärt.
Hallo.
Eure Händler wissen aber schon bescheid, dass momentan die Regelung seitens VW mit der Kaufpreisrückerstattung und dem "BAFA-Formular" aktuell ausser Kraft gesetzt ist?
Hier die offizielle Unterweisung vom vergangenen Dienstag den 3.März an die VW-Händler seitens VW:
"Im heutigen Gemeinschaftstermin mit dem VDA und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kristallisierte sich heraus, dass der Nachzahlungs-Prozess zum Differenzbetrag zwischen dem alten Umweltbonus „YCU“ und dem neuem Umweltbonus „YCR“ in dieser Form keine Anwendung finden kann.
Wir bitten Sie daher, die Beantragung der Nachzahlung mit dem veröffentlichten Dokument „Nachzahlung Umweltbonus“, bis auf Weiteres auszusetzen. Sobald der Prozess an die neuen Vorgaben angepasst wurde, werden wir Sie umgehend dazu informieren."


Ansonsten wären Euere Händler ziemlich "entgegenkommend" oder evtl. doch "unwissend" ?

Gruß.
e-Up! 2020, bestellt 22.10.2019 - produziert KW30 in 2020 ( 24.07.2020 ) EZ 11.08.2020

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