Rückwirkende Förderung bei VW

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

tfab
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H4TU hat geschrieben:
tfab hat geschrieben: Ich hab gar nix dargestellt. Ich hab das beschrieben, was gemacht wurde. Ich könnte stattdessen natürlich auch die kompletten Bafa Richtlinien hier reinkopieren oder fiktive Fälle konstruieren...
Kurze OT Info:
Die BaFa hat keine Richtlinien.
Die Richtlinien wurde von der Regierung erstellt, in diesem Falle zusammen bzw. im Dialog mit den Herstellern.
Die BaFa ist nur das Staatliche Organ welches diese, von der Regierung verabschiedete Richtlinie, umsetzten "darf". Sonst haben die damit nichts am Hut ;)

Selbst auf der BaFa Seite wird nur Informiert und Beantragt. Willst du die Richtlinie Lesen musst du die BaFa Seite verlassen (verlinkt) und im Bundesanzeiger gucken welche dem Bundesministerium unterstellt ist.
Dieses wiederum steht über der BaFa welches nur ein Bundesamt ist und den Ministerien untergeordnet sind.

Kurz: Die BaFa kann und hat das nicht zu entscheiden sondern die Regelung umzusetzen ;)
🙄 Schon wieder so ein spannender Text... suche immer noch Abs. 4...?
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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

H4TU
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tfab hat geschrieben: 🙄 Schon wieder so ein spannender Text... suche immer noch Abs. 4...?
Man muss den Zusammenhang erkennnen und verstehen.
Der Rest, damit du nicht überfordert bist: ;)
4 Art und Umfang der Förderung
- Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss.
- Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fördersätze in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 bis zum Inkrafttreten dieser geänderten Förderrichtlinie zugelassen wurden und den Herstellerrabatt in der in der Förderrichtlinienfassung vom 28. Mai 2019 enthaltenen Höhe erhalten haben.

Rückwirkende Förderung bei VW

smarty79
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Was ist an

„Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fördersätze in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 bis zum Inkrafttreten dieser geänderten Förderrichtlinie zugelassen wurden und den Herstellerrabatt in der in der Förderrichtlinienfassung vom 28. Mai 2019 enthaltenen Höhe erhalten haben.“

nicht zu verstehen?

Edit: Zwei Doofe, eine Meinung :)
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

tfab
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H4TU hat geschrieben:
tfab hat geschrieben: 🙄 Schon wieder so ein spannender Text... suche immer noch Abs. 4...?
Man muss den Zusammenhang erkennnen und verstehen.
Der Rest, damit du nicht überfordert bist: ;)
4 Art und Umfang der Förderung
- Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss.
- Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fördersätze in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 bis zum Inkrafttreten dieser geänderten Förderrichtlinie zugelassen wurden und den Herstellerrabatt in der in der Förderrichtlinienfassung vom 28. Mai 2019 enthaltenen Höhe erhalten haben.
Das ist Artikel 4. Wo ist Absatz 4?

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Zoidberg
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joe66 hat geschrieben: Bescheinigung Erhöhung Umweltbonus.pdf
Es fällt schwer zu glauben, dass VW 1190 € einfach so rausrückt, wenn das Auto vor dem 05.11. bestellt wurde...Das mittlerweile im Internet bekannte VW-Formular bescheinigt die Nachzahlung nur für die Fälle, die ab 05.11 bestellt wurden...ab da greifen die neuen Fördersätze doch erst...
Bin gespannt - ich glaubs erst, wenn VW das hieb- und stichfest öffentlich so dokumentiert...
Das Formular wurde mir zum Unterschreiben vorgelegt. Bestellt im September, zugelassen im Januar. Bin gespannt wann das Geld auf dem Konto ist... :mrgreen:

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

mbloecker
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Das Formular bezieht sich auf den 5.11.2019 weil an diesem Tag die Bundesregierung und die Hersteller den neuen Umweltbonus beschlossen haben.

Der beschlossene Umweltbonus wird rückwirkend für Neuzulassungen ab 5.11.2019 je zur Hälfte vom Bund und Hersteller getragen.

Dabei spielt es keine Rolle wann das Fahrzeug gekauft wurde.

Deshalb zahlt VW auch rückwirkend die 1190 Euro nach.

So hat es mir mein Autohaus bestätigt.

Was die anderen Hersteller machen steht auf einem anderen Blatt.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

tfab
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mbloecker hat geschrieben: Das Formular bezieht sich auf den 5.11.2019 weil an diesem Tag die Bundesregierung und die Hersteller den neuen Umweltbonus beschlossen haben.

Der beschlossene Umweltbonus wird rückwirkend für Neuzulassungen ab 5.11.2019 je zur Hälfte vom Bund und Hersteller getragen.

Dabei spielt es keine Rolle wann das Fahrzeug gekauft wurde.

Deshalb zahlt VW auch rückwirkend die 1190 Euro nach.

So hat es mir mein Autohaus bestätigt.

Was die anderen Hersteller machen steht auf einem anderen Blatt.
Danke für die Info! Das sind Beiträge mit Mehrwert für das Forum. Und nicht das sinnlose Kopieren und falsch Zitieren von Bafa Richtlinien.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Reinhold71
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Hab gerade mit dem Freundlichen telefoniert. VW bezahlt 1190,- Euro an die Käufer rückwirkend aus. September bestellt --- 13.02.2020 zugelassen
Dauert allerdings noch etwas..... ( 0 Prozent Finanzierung )
PV-Anlage 9,92 Kwp--- VW E-UP 14,4 kWh ----- Fiat 500 e 23,8 kWh

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Breitner76
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Mein Händler hat mir nun auch das hier bereits bekannte Formular übersandt. Es gibt die 1190 Euro aufs Konto zurück. Also es erfolgt keine Anrechnung auf die Rate oder Schlussrate. Bei meiner 3 Wege-Finanzierung erfolgt natürlich auch keine Zinsanpassung.
Allen die das Fahrzeug leasen, drücke ich die Daumen, dass eine ähnliche kulante Regelung gefunden wird. Eine "Aufrechnung" mit den erhöhten Zinsen wäre schon ziemlich übel.

... Und denen, die das Fahrzeug noch nicht haben... Freut euch auf den kleinen Stadtflitzer, er ist noch viel besser als ich es erwartet hatte.... Und jetzt auch noch viel günstiger... =)

Breitner76 hat geschrieben: Das entspricht dem, was mir mein Verkäufer (großes Berliner VW-AH) bereits vor einer Woche mitgeteilt hat. Er konnte nur noch nicht sagen, in welcher Form verrechnet wird.
Ehrlich gesagt, wäre ich auch erstaunt, wenn sich VW für "peanuts" schlechte Presse gibt. Das Image ist ja eh schon angekratzt, da wird dort niemand wirklich wollen den Käufern aus November, Dezember und Januar zu erzählen, sie hätten ja eh schon so viel Rabatt bekommen, dass man das direkt als Umweltbonus verrechnen kann. Wieviele Auto wird das betreffen? 10.000? Macht aus meiner Sicht keinen Sinn...

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

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mbloecker hat geschrieben: Das Formular bezieht sich auf den 5.11.2019 weil an diesem Tag die Bundesregierung und die Hersteller den neuen Umweltbonus beschlossen haben.

Der beschlossene Umweltbonus wird rückwirkend für Neuzulassungen ab 5.11.2019 je zur Hälfte vom Bund und Hersteller getragen.

Dabei spielt es keine Rolle wann das Fahrzeug gekauft wurde.

Deshalb zahlt VW auch rückwirkend die 1190 Euro nach.

So hat es mir mein Autohaus bestätigt.

Was die anderen Hersteller machen steht auf einem anderen Blatt.
Kann ich bestätigen. Hab mein Auto Konzernintern als MA bestellt, da wirds genauso gehandhabt.
E-UP Style, Costa Azul/Schwarz, alles drin außer E-Sound
bestellt: 05.02.2020, Karosseriebau: 13.03.2020, Coronapause, Lackierung 29.04.2020, Montage 30.04.2020, Auslieferung vorbereitet 04.05.2020, Abgeholt am 09.06.2020
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