Rückwirkende Förderung bei VW

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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Snoopy911
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Hallo, ich bin etwas verwirrt zu lesen, dass Skoda für den höheren Herstelleranteil im Gegensatz zu VW neue Leasingverträge generieren möchte, und sich durch erhöhte Zinssätze den Betrag wieder ersparen will.

Eigentlich kann das aus folgenden Gründen nicht funktionieren: Leasingverträge wie auch sonstige lassen sich regelmäßig nur aus wichtigem Grund kündigen, und die sind rar. Zudem widerspricht es natürlich völlig dem Sinn der Richtlinie, dass sich ein Hersteller mittels nachträglicher Zinsspielchen um die erhöhte Herstellerprämie herumlaviert. Die Industrie hat nun mal rückwirkend der höheren Prämie zugestimmt (doch, sie muss zahlen!), das kann man dann nicht so plump aushebeln.

Es fällt der BAFA ja auch auf, da viele - wie ich - ihre Anträge bereits längst gestellt und bewilligt bekommen haben. Sobald mein Citigo - wenn er dann mal geliefert wird ... - angemeldet ist und ich den Brief hochgeladen habe, wird sich die BAFA zwangsläufig bei mir melden, nach dem Motto "Wenn Sie vom Hersteller eine Bescheinigung über den Extrarabatt einreichen, zahlen wir 1.000 € mehr aus.". Da kann man ja schlecht mit einem neuen Leasingvertrag ums Eck kommen ...

VW macht das m. E. mit dem "Höherer-Rabatt-Zettel" für die 1.000-Zusatz-€ der BAFA und die Auszahlung der 1.190 € brutto elegant und kundenfreundlich.

Warum das Skoda (und Seat?) nicht analog zu VW mit deren "Rabattzettel" machen sollten, ist mir rätselhaft.
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Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Ewald79
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Naja wenn beide Seiten der Änderung / Erneuerung des Leasingvertrages zustimmen ist das rechtlich legitim. Moralisch natürlich nicht weil eine Seite de facto erpresst/über's Ohr gehauen/gedrängt wird.

Aber Autoindustrie/Händler/Banken und Moral? Lassen wir das besser.......

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Marcel1911
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tfab hat geschrieben: Die Bafa muss, aber es ist belanglos was auf irgendwelchen Behördenseiten steht... Jetzt verstehts wirklich keiner mehr... 🙄
Im wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten wenn der Vertrag schon unterschrieben wurde:
1. Vertrag wird erfüllt wie er ist, er beinhaltet lediglich 2000 EUR Nachlass zur BAFA Liste.
2. Vertrag wird erfüllt wie er ist, er beinhaltet >3000 EUR Nachlass zur BAFA Liste.
3. Hersteller zahlt zusätzlich 1190 EUR. (egal wieviel Prämie vorher gegeben wurde)

Bei Fall 2+3 MUSS die BAFA ihren Teil zahlen, bei Fall 1 hast du Pech gehabt.

Und müssen tut der Hersteller eben gar nichts zahlen, er darf dir das Fahrzeug auch zum Listenpreis verkaufen!

Nur die BAFA ist halt gesetzlich gebunden, in der Form dass wenn die Bedingungen erfüllt sind, sie dir 2000 EUR bzw. 3000 EUR zahlen müssen.

Darum MUSS die BAFA, der Hersteller KANN.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

tfab
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Es wurde doch schon rückwirkend von VW erstattet? Lest ihr die Beiträge hier gar nicht? Die Zulassung ab 05.11. scheint entscheidend zu sein... 🥴

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

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manv8 hat geschrieben:
Ich bin gestern vom Händler angerufen worden, dass es die 1190€ für meinen im September bestellten und im Dezember zugelassenen e-Golf nachträglich gibt. Klasse Sache!
[/quote]

Hallo.
Ist der VW geleast, gekauft oder finanziert - nicht dass hier doch Unterschiede gemacht werden ?
Gruß.
[/quote]

Über VW-Bank finanziert (0% Finanzierung)
11.09.: iV80 Rot, Suite, Regulus, AHK, Fahrass. P., Fam. B., Klima P., Parken P., 125 kW, Transport, Panorama, Gepäcknetztrennwand, Wendematte, Airbags hinten, Anschlussgarantie 3J. 28.01.: -Wärmepumpe, +Convenience B., +Infotainment B.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

Marcel1911
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tfab hat geschrieben: Es wurde doch schon rückwirkend von VW erstattet? Lest ihr die Beiträge hier gar nicht? Die Zulassung ab 05.11. scheint entscheidend zu sein... 🥴
Ja, das 'scheint' so zu sein ist richtig. Nochmal, MÜSSEN tu sie gar nix. Darum geht es. Du hast es so dargestellt als seien sie dazu verpflichtet und das ab Zulassung 05.11. Und genau so ist es eben nicht, dass ist mein primäres Argument. Der Hersteller muss nicht.

Im Falle von VW scheint man da wohl relativ Kulant zu sein. Auch was das Datum angeht.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

tfab
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Ich hab gar nix dargestellt. Ich hab das beschrieben, was gemacht wurde. Ich könnte stattdessen natürlich auch die kompletten Bafa Richtlinien hier reinkopieren oder fiktive Fälle konstruieren...

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

H4TU
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tfab hat geschrieben: Ich hab gar nix dargestellt. Ich hab das beschrieben, was gemacht wurde. Ich könnte stattdessen natürlich auch die kompletten Bafa Richtlinien hier reinkopieren oder fiktive Fälle konstruieren...
Kurze OT Info:
Die BaFa hat keine Richtlinien.
Die Richtlinien wurde von der Regierung erstellt, in diesem Falle zusammen bzw. im Dialog mit den Herstellern.
Die BaFa ist nur das Staatliche Organ welches diese, von der Regierung verabschiedete Richtlinie, umsetzten "darf". Sonst haben die damit nichts am Hut ;)

Selbst auf der BaFa Seite wird nur Informiert und Beantragt. Willst du die Richtlinie Lesen musst du die BaFa Seite verlassen (verlinkt) und im Bundesanzeiger gucken welche dem Bundesministerium unterstellt ist.
Dieses wiederum steht über der BaFa welches nur ein Bundesamt ist und den Ministerien untergeordnet sind.

Kurz: Die BaFa kann und hat das nicht zu entscheiden sondern die Regelung umzusetzen ;)

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

mbloecker
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Seid doch froh das VW nachzahlt und gut ist.

Re: Rückwirkende Förderung bei VW

smarty79
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Man darf halt nicht vergessen, dass man bei VW in D vom Hersteller kauft, bei Seat und Skoda ist ein Importeur als Vertriebsgesellschaft im Spiel. Auch wenn die Volkswagen AG am Ende über Skoda CZ und Seat ES auf die deutschen Vertriebsgesellschaften herrschen könnte, dürfte das hier kein ausreichender Grund sein, in deren Autarkie einzugreifen.
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.
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