BAFA Förderung auch bei Miete eines E-Autos?

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

BAFA Förderung auch bei Miete eines E-Autos?

BED
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Hallo zusammen,

laut Bafa wird nur der "Kauf" oder "Leasing" eines eAutos gefördert.
Nun ist der Kauf im BGB eindeutig definiert.
Aber wie sieht es mit Leasing aus?

Ich frage mich, ob eine Langzeitmiete (z.b. 12 Monate, und damit über der Mindest-6-Monatsfördergrenze), bei der der Mieter auch gleichzeitig in den Zulassungspapieren steht (als erster, der das Fahrzeug zulässt) mit Leasing im Sinne der EAuto-Förderung gleichzusetzen wäre.

Gibt es hier Meinungen und/oder fundierte Informationen zu?
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Re: BAFA Förderung auch bei Miete eines E-Autos?

Think
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Also bei Miete ist meiner Meinung nach der Besitzer/Halter grundsätzlich der, welcher im Brief eingetragen ist und nicht der Mieter.........
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Re: BAFA Förderung auch bei Miete eines E-Autos?

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Wird doch bei Leasing schon immer so gehandhabt dass der Eigentümer die Umweltprämie erhält. Natürlich rechnet der die dann in sein Leasing-Angebot ein, kommt also dem Leasingnehmer ebenfalls zu Gute.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: BAFA Förderung auch bei Miete eines E-Autos?

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Think hat geschrieben: Also bei Miete ist meiner Meinung nach der Besitzer/Halter grundsätzlich der, welcher im Brief eingetragen ist und nicht der Mieter.........
Nein. Es gibt Modelle, da ist der (Langzeit)Mieter der Besitzer und Halter und auch im Brief eingetragen.
Daher meine Frage :)

Re: BAFA Förderung auch bei Miete eines E-Autos?

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bm3 hat geschrieben: Wird doch bei Leasing schon immer so gehandhabt dass der Eigentümer die Umweltprämie erhält. Natürlich rechnet der die dann in sein Leasing-Angebot ein, kommt also dem Leasingnehmer ebenfalls zu Gute.
äh. Nein.

Der Eigentümer (der Leasinggeber) hat mit der Umweltprämie nichts zu tun.
Es geht um den Besitzer und Halter.

Zumindest war das bei meinen beiden BAFA-Leasings der Fall.

Re: BAFA Förderung auch bei Miete eines E-Autos?

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Hmmm, beim Sixt-Leasing damals hatten die Leasingnehmer nichts mit der Prämie zu tun, das Auto war auch auf Sixt zugelassen. Hängt von der Konstellation ab, wenn du aber als Leasingnehmer das Fahrzeug auf dich zulassen kannst/darfst hast du wohl auch Anspruch auf die Umweltprämie .Es gibt wohl da unterschiedliche Arten des Leasings.Ich bin so kein großer Experte fürs Leasing aber ich nehme an dass in der Regel die geleasten Fahrzeuge wohl auf den Leasingnehmer zugelassen werden, also erhält der auch die Umweltprämie. Ähm, was war nochmal die Frage hier genau ? Bei "Miete" würde ich jetzt davon ausgehen dass das gemietete Fahrzeug auf den Vermieter zugelassen ist, dann erhält der auch die Prämie.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: BAFA Förderung auch bei Miete eines E-Autos?

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Interessant. Dann hat Sixt vermutlich damals bereits ein "Mietmodell" verwendet, wenn das Auto nicht auf den "Leasingnehmer" zugelassen war. Die Frage war, ob "Miete" auch Förderfähig ist bei der Bafa, wenn alle anderen Förderbedingungen wie z.B. "wer steht in der Zulassung, wer nutzt das Frzg, wie lange nutzt der Mieter das frzg" usw.

Ich habe eine starke Vermutung, dass der Begriff "Leasing" in den BAFA Richtlinien ...sagen wir mal diletantisch (so wie die ganze Umsetzung der Förderung) gewählt wurde. Ohne konkrete Abgrenzung in Bezug auf andere Nutzungsformen. Aktuell habe ich einen Kunden, der eAutos Langzeitvermietet, aber keine BAFA Förderung nutzt. Das halte ich für ziermlich dumm und hätte gerne Klarheit.
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