[D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

KME
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Das BAFA schreibt eindeutig das eine geänderte Rechnung nicht ausreicht, die wollen einen Zahlungsbeleg.
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Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

KME
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Aus der Förder-Richtlinie:

Die Rechnung und der Leasingvertrag müssen mindestens folgende Inhalte ausweisen (alles exklusive Mehrwertsteuer):


eindeutiger Bezug auf das förderfähige Basis-Fahrzeugmodell auf der Liste des BAFA;

der deutlich und nachvollziehbar ausgewiesene Eigenbetrag des Automobilherstellers am Umweltbonus, der mindestens dem in Nummer 4 dieser Richtlinie festgelegten Betrag entspricht, sodass die Antragstellerin/der Antragsteller den Eigenanteil selbstständig prüfen kann;

den Netto-Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell für die Kundin/den Kunden;

Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste (werden gesondert ausgewiesen);

im Fall des Erwerbs eines Fahrzeugs mit AVAS, dass das Fahrzeug vor der Übergabe an die Antragstellerin/den Antragsteller mit einem solchen System ausgestattet wurde oder wird;

bei Leasinggeschäften ist die Vorlage des Kalkulationsblatts der Leasingrate/internen Kalkulation verpflichtend.


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Daher sehe ich eher weniger Chancen, das zusätzliche Rabatte auch gelten könnten.

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

Schleni
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Ok, das habe ich soweit verstanden. Habe aber bisher doch nur die verbindliche Bestellung eingereicht, noch keine Rechnung oder Ähnliches.

Wer soll denn -Stand heute- nach dem 04.11. sein Fahrzeug zugelassen haben und schon den höheren Hersteller-Anteil auf Bestellung/Rechnung stehen haben.

Somit dürften ja alle bisherigen Anträge ausgeschlossen sein, da sie mit Sicherheit nur die kleinere Prämie ausgewiesen haben werden...

Oder stehe ich da ein wenig auf dem Schlauch?! 🙈

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

H4TU
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Aber auf der verbindlichen Bestellung sind doch Preise bzw. der Gesamtpreis aufgeführt, oder ? Zumindest bei uns.
Wenn VW jetzt Anfängt die Rechnung zu ändern sieht man das ja am Gesamtpreis.

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

H4TU
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Interessant auch dieses hier:
Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fördersätze in der Fassung der
Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 bis zum Inkrafttreten
dieser geänderten Förderrichtlinie zugelassen wurden und den Herstellerrabatt in der in der Förderrichtlinienfassung
vom 28. Mai 2019 enthaltenen Höhe erhalten haben.
Heist für mich: Wer schon bestellt hat, nach dem 04.11.19 zulässt und vom Hersteller den Anteil in höhe vom 2380 € bereits erhalten hat (nach Richtlinie von Mai 2019) erhält dann keine höhere Prämie sondern nur nach der alten Richtlinie. Oder nicht ?

Bedeutet für mich das alle die schon zugelassen und mit dem Antrag gewartet haben nicht mehr bekommen werden da noch nach alter Richtlinie gefördert wird..

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

KME
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Wenn VW nachzahlt, dann gibts auch mehr von der BAFA. Stichwort ist da paritätische Förderung.

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

H4TU
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KME hat geschrieben: Wenn VW nachzahlt, dann gibts auch mehr von der BAFA. Stichwort ist da paritätische Förderung.
Auf was bezogen ?
Auf aktuelle Besteller, auf schon gelieferte ?
Denn eigentlich gilt die erhöhte partitäsche Förderung ja auch erst ab Veröffentlichung, vorher war es nur eine "Idee" bzw. ein "Vorhaben aller beteiligten"

Denn wie gesagt, ich verstehe es so das schon zugelassenen Käufer nicht mehr bekommen wenn sie schon 2380 € vom Hersteller bekommen haben. Erst Zulassungen ab Veröffentlichungen werden mit höherer Prämie gefördert. (Absatz 4)

Und Rückwirkend Rechnung ändern geht ja auch nicht. Wird von der Bafa ja gleich ausgeschlossen.
Oder ich interpretier das falsch :)

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

mbloecker
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Alle die schon Antrag gestellt haben aber noch nicht zugelassen haben bekommen automatisch die höhere Prämie wenn aus den eingereichten Unterlagen hervorgeht das der Hersteller einen Rabat von mindestens 3000 Euro Netto gewährt hat. Egal wie der Rabatt auch immer heisst.

So steht es auf der Bafa Seite.

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Logo Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Link zur Startseite)

Energie
Förderverfahren für Anträge bis 18.02.2020, 16:00 Uhr
Gefördert wird der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs, d. h. eines reinens Batterieelektrofahrzeugs, eines Plug-In Hybrids oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs.

Elektrofahrzeug tankt Strom an einer Ladesäule
Quelle: © clipdealer.com/kasto
Abweichend von den bisherigen Ausführungen gilt für Förderanträge, die bis einschließlich 18.02.2020 beim BAFA eingereicht wurden:

Für Förderanträge, die zwischen 01. Juli 2019 und dem 18.02.2020, 16:00 Uhr, beim BAFA eingegangen sind gelten die Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen vom 28. Mai 2019. Nach dieser Richtlinie ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes förderfähig. Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.

Der Umweltbonus beträgt für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge 4.000 Euro und für von außen aufladbare Plug-In Hybride 3.000 Euro.

Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.

Das AVAS wird mit pauschal 100 Euro bezuschusst.

Das Fahrzeug muss spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides zugelassen worden sein.

Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis muss elektronisch beim BAFA eingereicht werden (unter: Informationen zum Thema> Formulare) Die Einreichung des Verwendungsnachweises hat bis spätestens zehn Monate nach Ausstellungsdatum des Zuwendungsbescheides zu erfolgen.

Im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren sind die Rechnung (bei Kauf) und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen.

Nach Einreichung des elektronischen Verwendungsnachweises erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zur elektronischen Verwendungsnachweiserklärung. Diese muss ausgedruckt, unterschrieben und über das Upload-Portal hochgeladen werden.

Auszahlung
Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das in der Verwendungsnachweiserklärung angegebene Konto. Eine weitere Mitteilung erhalten Sie nicht.

Zulassung
Zulassung bis einschließlich 04.11.2019
Sie haben bereits einen Antrag nach der bisherigen Richtlinienfassung vom 28. Mai 2019 gestellt und Ihr Auto spätestens am 4. November 2019 zugelassen?

Sie befinden sich in einem zweistufigen Verfahren:

1. Stufe: nach der Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid
2. Stufe: Sie legen im Verwendungsnachweis u. a. noch die Zulassung vor. Bei einer Zulassung bis einschließlich 4. November 2019 erhalten Sie die bisher geltenden Bundeszuschüsse der Richtlinienfassung vom 28. Mai 2019.
Zulassung ab 05.11.2019
Sie haben bereits einen Antrag nach der bisherigen Richtlinienfassung vom 28. Mai 2019 gestellt und ihr Auto am 05.11.2019 oder später zugelassen?

Sie befinden sich in einem zweistufigen Verfahren:

1. Stufe: nach der Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (der noch nicht den höheren Bundeszuschuss enthält). Bitte warten Sie diesen ab, da er wichtige Informationen enthält, welche Angaben wir im nächsten Schritt von Ihnen brauchen.
2. Stufe: Sie legen im Verwendungsnachweis u.a. noch die Zulassung vor. Aus dieser können wir ersehen, ob Sie Ihr Fahrzeug am 05.11.2019 oder später zugelassen haben. Dann könnten Sie nicht nur den bisher geltenden Zuschuss erhalten, sondern ggf. stattdessen bereits den erhöhten Bundeszuschuss.
Was müssen Sie tun?

Sie haben einen Zuwendungsbescheid erhalten?

Der Zuwendungsbescheid beschreibt, welche Unterlagen innerhalb von 10 Monaten nach Ausstellungsdatum dieses Bescheides einreichen müssen.

Wir prüfen anschließend von uns aus:

ob die allgemeinen Voraussetzungen der Förderrichtlinie vorliegen
Ihr Fahrzeug am 05.11.2019 oder später zugelassen wurde
Sie von Ihrem Hersteller einen Rabatt in ausreichender Höhe (paritätische Förderung) erhalten haben
Sollte aus den bisher eingereichten Unterlagen bereits ein Herstellerrabatt hervorgehen, welcher den neuen, erhöhten Fördersätzen entspricht, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Sie bekommen dann automatisch den höheren Bundeszuschuss.

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

mbloecker
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Upps etwas zuviel kopiert. Letzten Absatz lesen reicht.
Wir prüfen von uns aus

Re: [D] Höhere Förderung: u.a. 6.000 statt 4.000 €

H4TU
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EDIT: Da schon völlig Verwirrt :D
Zuletzt geändert von H4TU am Di 18. Feb 2020, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.
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