Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

stelen
  • Beiträge: 675
  • Registriert: Mo 17. Sep 2018, 11:29
  • Danke erhalten: 55 Mal
read
Darauf wollte ich hinaus.

Damit das sicher nicht unterstellt werden kann müßte der neue AG dem bisherigen AG das Auto abkaufen / bzw. neuer Leasingnehmer werden und es müßte dafür auch saubere Verträge / Gerdflüsse geben.

Da kenne ich mich aber nicht so aus, bisher hatte noch nie ein MA das Ansinnen seinen DW zum neuen AG mitnehmen zu wollen.
_________________________________________________________

Meine Website rund um PHEV und E-Mobilität allgemein: v60-hybrid.de
Anzeige

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

USER_AVATAR
read
wer es nachlesen möchte, im §6 Abs. 1 Nr. 4
Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen; in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 ist die Entnahme mit dem gemeinen Wert anzusetzen. 2Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge

1.
soweit Nummer 2 keine Anwendung findet und bei Anschaffung vor dem 1. Januar 2023 um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro, oder

2.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen; bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.


es geht halt wirklich nur um die Anschaffung; ab Kona E 64 hatte noch auf ein BMF Schreiben verwiesen, das regelt dann die Weitergabe eines Fahrzeugs innerhalb des Unternehmens, eine, wie ich finde, Riesensauerei, was sich da der VDA wieder leistet und die Finanzverwaltung mitspielt.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

Ilchi
  • Beiträge: 1054
  • Registriert: So 12. Apr 2015, 13:27
  • Hat sich bedankt: 6 Mal
  • Danke erhalten: 188 Mal
read
Nur kleiner Tipp: Nach meinen Rechnungen ist die Fahrtenbuchmethode bei Elektroautos sehr interessant. Grund hierfür ist, dass auch die Leasingrate halbiert angerechnet wird. Ich fahre 50 % privat und komme nach derzeitiger Schätzung deutlich günstiger raus. Man muss sich halt ein Fahrtenbuch antun wollen. Wobei die elektronischen ja mittlerweile viel Arbeit abnehmen und meist auch möglich sind. Das aber unbedingt mit dem persönlichen FA abklären.
Bei mir wäre es sogar günstiger, pauschal 100 % private Fahrten anzusetzen, als die Pauschalversteuerung zu wählen.
I5 seit 08/2022, ca. 35 Tkm/a
Kona seit 04/2019, ca. 10 Tkm/a
Ioniq von 04/2017 bis 05/2019, ca. 30 Tkm/a

Die Mobilitätswende darf nicht an der Installation von Steckdosen scheitern: https://www.yourcharge.eu, Laden in Großgaragen

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

USER_AVATAR
  • lecsy
  • Beiträge: 670
  • Registriert: Sa 12. Mai 2018, 10:20
  • Danke erhalten: 154 Mal
read
Ilchi hat geschrieben:Nur kleiner Tipp: Nach meinen Rechnungen ist die Fahrtenbuchmethode bei Elektroautos sehr interessant. Grund hierfür ist, dass auch die Leasingrate halbiert angerechnet wird. Ich fahre 50 % privat und komme nach derzeitiger Schätzung deutlich günstiger raus. Man muss sich halt ein Fahrtenbuch antun wollen. Wobei die elektronischen ja mittlerweile viel Arbeit abnehmen und meist auch möglich sind. Das aber unbedingt mit dem persönlichen FA abklären.
Bei mir wäre es sogar günstiger, pauschal 100 % private Fahrten anzusetzen, als die Pauschalversteuerung zu wählen.
Das klingt sehr interessant, ich verstehe es aber nicht ganz. Gibt es vielleicht einen Link wo ich mich dazu einmal einlesen könnte?

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

USER_AVATAR
read
lecsy hat geschrieben: Das klingt sehr interessant, ich verstehe es aber nicht ganz. Gibt es vielleicht einen Link wo ich mich dazu einmal einlesen könnte?
Das ist vom Prinzip her ganz einfach: bei der Fahrtenbuchmethode muss man die Kosten für die Anschaffung/das Leasing einfach halbieren. Das ergibt sich im übrigen aus §6 Abs.1 Nr.4 Satz 3 EStG.

Bei Haufe wurde es auch gut erläutert:

https://www.haufe.de/finance/steuern-fi ... 80946.html

Wer ein elektronisches Fahrtenbuch sucht, dem kann ich VimCar empfehlen. Ein Fahrtenbuch empfiehlt sich immer dann, wenn der betriebliche Anteil an den Fahrten besonders hoch; im übrigen muss man dazu nicht das Finanzamt befragen, die Vorgaben für das Fahrtenbuch sind schon lange genau geregelt und müssen peinlichst genau umgesetzt werden, sonst wird es verworfen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

USER_AVATAR
  • lecsy
  • Beiträge: 670
  • Registriert: Sa 12. Mai 2018, 10:20
  • Danke erhalten: 154 Mal
read
Wenn die Rückfrage gestattet ist, ich verstehe trotzdem nicht ganz warum die Halbierung des zu versteuernden geldwerten Vorteils die Fahrtenbuch Methode günstiger macht als sonst.
Ich hätte gedacht, die lohnt sich umso mehr, je höher die Steuerlast ist und nicht anders herum.

Insbesonders für diesen Satz bin ich deshalb zu blöd: "Bei mir wäre es sogar günstiger, pauschal 100 % private Fahrten anzusetzen, als die Pauschalversteuerung zu wählen."

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

USER_AVATAR
read
lecsy hat geschrieben: Wenn die Rückfrage gestattet ist, ich verstehe trotzdem nicht ganz warum die Halbierung des zu versteuernden geldwerten Vorteils die Fahrtenbuch Methode günstiger macht als sonst.
Ich hätte gedacht, die lohnt sich umso mehr, je höher die Steuerlast ist und nicht anders herum.

Insbesonders für diesen Satz bin ich deshalb zu blöd: "Bei mir wäre es sogar günstiger, pauschal 100 % private Fahrten anzusetzen, als die Pauschalversteuerung zu wählen."
Zu deinem letzten Satz: wenn Fahrzeuge abgeschrieben sind erzeugen sie weniger Kosten, und von den geringeren Kosten den privaten Anteil zu ermitteln kann günstiger sein, als die 1%-methode. Das gilt erst recht, wenn der ursprüngliche BLP sehr hoch war. Aber Achtung, wenn das Fahrzeug vom Unternehmer zu weniger als 10% betrieblich genutzt wird, muss es entnommen werden.

Zum ersten Teil Deiner Frage: hier dürfte das Gleiche gelten. Ich mache mal ein kurzes Beispiel.

Nehmen wir ein Model S kostete 2013 100.000€. es entstehen lfd. Kosten von 3000€.

In 2019 wäre der Pkw abgeschrieben (6 Jahre Nutzungsdauer) , für die Fahrtenbuchmethode werden also nur die 3000€ heran gezogen, während für die 1%-Methode 12.000€ zu berücksichtigen sind.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
Nehmt es mir nicht übel, aber könnt ihr bitte die Diskussion ums Fahrtenbuch auslagern?
Mein Anliegen in diesem Thread ist der konkrete Fall des Firmenwechsels wie ich ihn im Eingangsposting beschrieben habe. Sonst wird der Thread unübersichtlich.
Danke.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag