Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

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Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

zoppotrump
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Hallo zusammen,

es geht um den geldwerten Vorteil, besser bekannt als die "0,5%" Regel für Elektroautos, welche erst seit 2019 gilt.

Folgender Fall:
Fahrzeug wurde 2017 von Firma A angeschafft und Mitarbeiter M gefahren. M kam bisher nicht in den Genuss der halbierten Versteuerung, weil Anschaffung vor 2019 war.
Nun kündigt M bei A und fängt bei Firma B an. Firma B übernimmt den Firmenwagen. Die Zulassungspapiere werden auf Firma B geändert.

Frage: Da der Wagen in Firma B nun im Juli 2019 angeschafft wurde, kommt M ab sofort in den Genuss des halbierten geldwerten Vorteils?

Danke!
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Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

Kona E 64
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Die Finanzverwaltung hat nun die zeitliche Anwendungsregelung in einem Antwortschreiben an die Automobilindustrie konkretisiert und dabei auch leicht ausgeweitet (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19. Dezember 2018, IV C 5 - S 2334/14/10002-07). Die Neuregelung gilt demnach für alle vom Arbeitgeber erstmals nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Elektrofahrzeuge und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Es kommt - anders als nach dem Gesetzeswortlaut - nicht auf den Zeitpunkt an, zu dem der Arbeitgeber das Kraftfahrzeug angeschafft, hergestellt oder geleast hat.
Zuletzt geändert von Kona E 64 am Do 18. Jul 2019, 13:47, insgesamt 2-mal geändert.

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

zoppotrump
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Okay, aber was heißt nun "...vom Arbeitgeber erstmals..."?
Es ist das gleiche Auto, aber ein anderer Arbeitgeber. Worauf bezieht sich nun also "erstmals"? Aufs Auto oder auf den Arbeitgeber oder beides kombiniert?

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

Kona E 64
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weil dein neues Arbeitsverhältnis erst in 2019 beginnt, überlässt dir der neue Arbeitgeber den Dienstwagen nach dem 31.12.2018 erstmalig auch zur privaten Nutzung. Auf den Zeitpunkt der Anschaffung kommt es nicht mehr an.
Zuletzt geändert von Kona E 64 am Do 18. Jul 2019, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

stelen
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Würde ich dringend mit einem Steuerberater besprechen.

Für mich klingt das stark danach, als ob sich jemand innerhalb einer Firmengruppe "verschiebt" um die 0,5% nutzen zu können. Sowas wäre vmtl. ein gefundenes Fressen für einen Betriebs- / Lohnsteuerprüfer
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Meine Website rund um PHEV und E-Mobilität allgemein: v60-hybrid.de

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

zoppotrump
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stelen hat geschrieben: Würde ich dringend mit einem Steuerberater besprechen.

Für mich klingt das stark danach, als ob sich jemand innerhalb einer Firmengruppe "verschiebt" um die 0,5% nutzen zu können. Sowas wäre vmtl. ein gefundenes Fressen für einen Betriebs- / Lohnsteuerprüfer
Nein, das ist nicht so. Es ist ein komplett anderer Job und anderer Arbeitsvertrag.

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

Kona E 64
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stelen hat geschrieben: Würde ich dringend mit einem Steuerberater besprechen.

Für mich klingt das stark danach, als ob sich jemand innerhalb einer Firmengruppe "verschiebt" um die 0,5% nutzen zu können. Sowas wäre vmtl. ein gefundenes Fressen für einen Betriebs- / Lohnsteuerprüfer
Um dem Vorwurf der Steuerumgehung zu begegnen, müssen für den Stellenwechsel außersteuerliche Gründe vorliegen. Dann passt das.

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

zoppotrump
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Kurz zum Vorgehen: Wieso soll der AN zum Steuerberater gehen? Den GWV führt doch der AG direkt ab in der monatlichen Gehaltszahlung. Sollte der AN daher nicht den AG ansprechen?

Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

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Anschaffung in 2019?? Dann Halbierung des BLP für der 1% Regelung (0,5% GIBT ES NICHT!!!!)

Es steht nicht im Gesetz, ob neu oder gebraucht, es wird von Anschaffung gesprochen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: Halbierter geldwerter Vorteil bei Firmenwechsel?!

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stelen hat geschrieben: Würde ich dringend mit einem Steuerberater besprechen.

Für mich klingt das stark danach, als ob sich jemand innerhalb einer Firmengruppe "verschiebt" um die 0,5% nutzen zu können. Sowas wäre vmtl. ein gefundenes Fressen für einen Betriebs- / Lohnsteuerprüfer
Diesen Umgehungsversuch könnte man mit dem allgemeinen Joker der Finanzverwaltung "Gestaltungsmissbrauch nach §42 AO" , dass ist es, was Kona E 64 damit meint.
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