Elektromobilitätsgesetz

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Elektromobilitätsgesetz

Maverick78
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Oder 5x Kurzzeitkennzeichen ;)
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Re: Elektromobilitätsgesetz

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Kann man die noch kommenden Privilegien dann nur mit dem E-Kennzeichen in Anspruch nehmen?
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Maverick78
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Ja. Deswegen gibt es ja Drucksache 254/15. Darin ist die Kennzeichnung von E-Fahrzeugen geregelt.

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Nochmal zu der Änderung der Verwaltungsvorschrift:
Spürmeise hat geschrieben:Der Änderung der STVO wegen der eigentlich in Frage kommenden Verkehrszeichen an Ladesäulen etc., wurde nur mit Maßgaben diverser Änderungen zugestimmt:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 55-15.html,
weil der Bundesrat das STVO-Zeichen 286 "Eingeschränktes Haltverbot" - mit Ausnahme von Elektrofahrzeugen i.S.d. EmoG - an Ladestationen für ungeeignet hält und nur STVO-Zeichen 314 "P" - nur für Elektrofahrzeugen i.S.d. EmoG- zum Einsatz kommen lassen möchte.

Unklar ist wohl, ob die Bundesregierung sich dieser Meinung in den letzten Tagen angeschlossen hat. Je nachdem kann folgendes passieren:

"Hat der Bundesrat einer Rechtsverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt, muss sie von der Bundesregierung in der geänderten Fassung erneut beschlossen werden (wenn sie dazu gewillt ist). Beschließt die Bundesregierung die Rechtsverordnung nicht in der Fassung, der der Bundesrat zugestimmt hat, so muss die Bundesregierung sie dem Bundesrat erneut zur Zustimmung vorlegen, wenn die nicht auf den Erlass der Rechtsverordnung verzichtet."

Sollte die Bundesregierung z.B., einer göttlichen Eingebung folgend, das Zeichen 283 "absolutes Halteverbot" als geeignet für die Bevorrechtigung von Elektroautos an Ladesäulen erkennen, müsste der Bundesrat einer neuen Verordnung zustimmen.

Der anderen Verordnung, die das E-Kennzeichen, die blaue Plakette für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge, sowie das Zusatzzeichen mit Symbolbild "Auto mit Schuko-Stromkabel" regelt, hat der Bundesrat ohne Änderungen am 10.7.2015 zugestimmt.

Re: Elektromobilitätsgesetz

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  • Mike
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Tho hat geschrieben:Kann man die noch kommenden Privilegien dann nur mit dem E-Kennzeichen in Anspruch nehmen?
Was für "Privilegien" :?:
Doch nicht etwa die Busspuren oder kostenloses Parken, falls die Stadt es zulässt. Toll! Toll! Toll!

Das einzige wäre, die Ausnahme beim absoluten Halteverbot an den Ladesäulen. Eilt aber nicht, solche Beschilderung muss erst einmal aufgestellt werden. Wenn das genauso schnell geht, wie das E-Mobilitätsgesetz selbst, erlebt das mein jetziger Botschafter Leaf nicht mehr.

- seit 10.2020 ID3 Pro Tech Makena-Türkis - endlich Verbrennerfrei!
- 2016 bis 2020 ZOE Intens Q210
- 2013 bis 2016 Nissan Leaf

Re: Elektromobilitätsgesetz

e-lectrified
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Ich finde Stuttgart hat(te) bisher eine schöne Lösung für das elektrische Parken. Kostenlos kann man online eine Ausnahmegenehmigung für das Parken an Parkautomaten und auf Anwohnerparkplätzen beantragen. Warum nicht einfach deutschlandweit einführen, oder eben eine neue Feinstaubplakette nur für Elektroautos, die die Fahrzeuge eindeutig identifizierbar macht.

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Nach nur knapp 2 Monaten wurde die Gesetzesinitiative des Bundesrats zur steuerlichen Förderung von Elektroautos dem Bundestag "zugeleitet":
http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebun ... 18036.html

Die Bundesregierung nimmt dazu wie folgt Stellung:

"Die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen bedürfen hinsichtlich ihres Wirkungsumfangs, ihrer Reichweite sowie ihrer technischen Ausgestaltung, einer vertieften Prüfung durch die Bundesregierung. Dabei sind neben den beihilferechtlichen auch die subventionspolitischen Rahmenbedingungen zu beachten.

Im Rahmen der weiteren Überlegungen wird auch zu berücksichtigen sein, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren bereits erhebliche Mittel für die Forschungsförderung bereitgestellt und im steuerlichen Bereich Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität umgesetzt hat. Beispielsweise wurde ein Nachteilsausgleich für die Ermittlung des Entnahmewerts/geldwerten Vorteils von Elektrofahrzeugen eingeführt. Die private Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs wird damit mit der privaten Nutzung eines herkömmlich angetriebenen Kraftfahrzeugs gleichgestellt.

Auch die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer stellt für die Halter entsprechender Kraftfahrzeuge eine finanzielle Entlastung dar und schafft Anreize für den Erwerb eben solcher Fahrzeuge. So wurde die beschränkte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung auf weitere elektrisch betriebene Fahrzeuge ausgedehnt und die Steuerbefreiung [...] auf fünf Jahre bei Erstzulassung ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 fest geschrieben. Dabei wirkt diese Maßnahme für die private und gewerbliche Fahrzeugnutzung gleichermaßen. "

Re: Elektromobilitätsgesetz

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erhebliche Mittel? NA gut, man kann auch vollkommen wirkungslos erhebliche Mittel aufwenden...
Also eins kann ich euch sagen, die weggefallene KFZ-Steuer war definitiv NICHT der Grund/Anreiz zum Kauf meiner beiden Elektrofahrzeuge... Da hätten 5.000€ bar aufs Konto beim Kauf wesentlich mehr gebracht...
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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mlie hat geschrieben:Also eins kann ich euch sagen, die weggefallene KFZ-Steuer war definitiv NICHT der Grund/Anreiz zum Kauf meiner beiden Elektrofahrzeuge
Die angeblich Förderung von Elektroautos durch die befristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist ohnehin nur ein Lügengespinnst der Bundesregierung, da vergleichbare Benziner über ihre Haltedauer gesehen (mittlere Lebensdauer eines PKW beträgt in Deutschland 18 Jahre) insgesamt weniger zahlen müssen.

Vergleich Kfz-Steuer Elektro / Benziner auf 18 Jahre Lebensdauer (in Deutschland) gerechnet:

1. VW e-Up: 5 Jahre steuerbefreit (ab Januar), danach 45 €/Jahr, macht 585 € Kfz-Steuer insgesamt
2. VW eco Up Benziner: 20 €/Jahr, macht 360 € insgesamt

Das Elektroauto zahlt also 63% mehr Kfz-Steuer als der vergleichbare Benziner!

Ich hatte auch schon mal nach Auslaufen der befristeten Befreiung 13 Jahre lang Kraftfahrzeugsteuer für mein Emobil bezahlt, während gleich motorisierte Zweitakter völlig steuerfrei ihre stinkenden Abgase in die Atemluft pussten durften (und dürfen).

Re: Elektromobilitätsgesetz

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So viel zum Thema E-Kennzeichen - Antwort des Verkehrsministeriums BW:
vielen Dank für Ihre Anfrage in der Sie die Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen thematisieren.

Das von ihnen angesprochene Gesetz des Bundes ist seit 12. Juni 2015 in Kraft. Die besondere Kennzeichnung muss noch in gesonderten Verordnungen geregelt werden. Da diese jedoch noch nicht erlassen sind kann auch die Zulassungsstelle dazu noch keine Erkenntnisse haben. Siehe zu dieser Thematik auch folgenden Artikel der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/Content/ ... hluss.html
Da es die Verordnung noch nicht gibt, gibt es wohl noch keine Auskunft über die Konsequenzen, wenn man kein E-Kennzeichen hat und trotzdem eine Ladesäule nutzen will.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s
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