Elektromobilitätsgesetz

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
read
Hasi16 hat geschrieben:Und wann tritt es dann in Kraft?
In Hamburg wartet die Polizei schon drauf...
Das ist doch eh nur ein Rahmengesetz, die Ausgestaltung kommt (irgendwann) mit einer STVO-Novelle, dann mit Verwaltungsvorschriften zur STVO, und dann hätte jede Kommune noch ein "Stellplatz-Konzept" zu entwickeln, dessen Ziel der flüssige Brechdurchfall aller Verkehrsteilnehmer ist:
Entwurf der Verwaltungsvorschriften zur StVO §46 hat geschrieben:RNr. 148: I. Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge Parkprivilegien geschaffen werden, so ist vor der Anordnung ein Stellplatz-Konzept für die ganze Gemeinde zu entwickeln, um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zur Verfügung stellen zu können. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen ausgewogen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.

RNr. 149: II. Parkprivilegien für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind vorrangig mit Zeichen 286 ["eingeschränktes Halteverbot", Anmerkung von mir] mit Zusatzzeichen anzuordnen. Sind Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen mit Zeichen 314, 315 angeordnet, können elektrisch betriebene Fahrzeuge von diesen mit Zusatzzeichen freigestellt werden. Die Anordnung von Zeichen 314, 315 mit Zusatzzeichen kommt, ohne dass Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen angeordnet worden sind, nur in Ausnahmefällen in Betracht.

RNr.150: III. Die Parkerlaubnis ist zeitlich zu beschränken. Die maximale Dauer darf tagsüber drei und nachts acht Stunden nicht überschreiten.“
Quelle

Vor allem die Beschränkung auf max. 8 Stunden nachts zeigt, was für "Experten" in den Ministerien sitzen.
Anzeige

Re: Elektromobilitätsgesetz

Rumstromerer
  • Beiträge: 135
  • Registriert: Di 11. Jun 2013, 19:07
read
Was mich einmal interresieren würde:
Muß ich mir das neue E-Kennzeichen besorgen damit ich an den (meisten) öffentlichen Säulen laden kann?

Auf einer der vorhergehenden Seiten wurde aus dem Gesetz zitiert daß die Privilegien daran gekoppelt sind daß das Fahrzeug durch sein Kennzeichen als Elektroauto erkennbar ist.

Verstehe ich den weiteren Text richtig dann wären die Ladeplätze an den Säulen Halteverbot und ich bekomme keine Ausnahme davon wenn ich ein Elektroauto mit normalen Kennzeichen fahre?

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
read
Rumstromerer hat geschrieben:Muß ich mir das neue E-Kennzeichen besorgen damit ich an den (meisten) öffentlichen Säulen laden kann?
Davon würde ich ausgehen, ja. Werde ich solange wie möglich boykottieren.

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
read
Naja, da erwarte ich aber Bestandschutz oder alternativ eine kostenlos Tauschaktion.

Bis auf die läpische Steuerbefreiung wird man doch nur drangsaliert... :roll:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
read
eDEVIL hat geschrieben:Naja, da erwarte ich aber Bestandschutz oder alternativ eine kostenlos Tauschaktion.
Kaum. In der Gesetzesbegründung wird doch harklein vorgerechnet, dass sich "aus dem Wechsel der Kennzeichenart des derzeitigen Bestandes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen privater Halter (insg. 7497) zum E-Kennzeichen hin ein einmaliger Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger i. H. v. ca. 9000 Stunden und einmalige Sachkosten von ca. 153 000 Euro" ergibt.

Mit den 20 € ist es freilich nicht getan (ich denke die Kennzeichen selber sind schon teurer, und auf die Gebühr für das - praktisch gleiche - Wunschkennzeichen wird sicher auch nicht verzichtet), dann kommen noch die Kosten für das Entfernen/ das Anbringen/ ggf. dem Strafzettel wg. widerrechtlichem Parkens ohne Kennzeichen, sowie der Aufwand/die Rennerei beim Ändern (Neueinstufung?) der Kfz-Versicherungen, Feinstaubplaketten, Anwohnerparkausweisen hinzu.

Blieb von den "Experten" des Ministeriums alles unberücksichtigt.

Re: Elektromobilitätsgesetz

Ahvi5aiv
  • Beiträge: 1546
  • Registriert: Mi 18. Mär 2015, 06:32
  • Danke erhalten: 10 Mal
read
Mal erhlich, ne Plakette hätts auch getan. Hab sowieso schon einen Grüne drin. Warum dann nicht gleich einer Weiße, damit die Farben für alle anderen diversen noch zu erfindenen Grenzwerte verwendet werden können ;-)

Cheer…

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
  • Alex1
  • Beiträge: 14533
  • Registriert: Sa 28. Dez 2013, 16:59
  • Wohnort: Unterfranken
  • Hat sich bedankt: 1417 Mal
  • Danke erhalten: 289 Mal
read
Ahvi5aiv hat geschrieben:Mal erhlich, ne Plakette hätts auch getan. Hab sowieso schon einen Grüne drin. Warum dann nicht gleich einer Weiße, damit die Farben für alle anderen diversen noch zu erfindenen Grenzwerte verwendet werden können ;-)

Cheer…
Ja, seufz... :cry:

Aber warum einfach, wenn man nicht gaaanz viel Bürokratie drumrum bauen kann :roll:

Siehe Pkw-Maut. Wir erinnern:
- Pkws machen nicht einmal 1% des Straßenverschleißes aus, 99% die Lkw,
- Von diesen Pkws sind 5% die pöhsen Ausländer,
- Die 500 Millionen zahlen sollen,
- Was (heutiger Stand...) 300 Millionen Bearbeitungsgebühr kostet
- Und EU-Recht schamlos bricht.

Auch das wäre so einfach:
- 1% mehr Belastung für die Lkws,
- Ansonsten alles über den Spritpreis (der bei uns ja eh fast konkurrenzlos niedrig ist).

Aber - wie gesagt -: Warum einfach, wenn man nicht gaaanz viel Bürokratie...
Not-wendig: www.bzfe.de/inhalt/planetary-health-diet-33656.html

Freitag treffen wir uns: https://fridaysforfuture.de/allefuersklima/

Herzliche Grüße
Alex

Rest-CO2 kompensieren: atmosfair.de Goldstandard

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
read
Das mit den neuen Kennzeichen mit Zusatz-"E" wurde am 27. Mai 2015 vom Bundeskabinett festgeklopft,
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... dnung.html

"Alternativlos", wie immer. Wann das ganze Gewürg "Inkraft" tritt, ist weiterhin unklar. "Die Verwaltungsvorschrift tritt dann in Kraft, wenn auch das Gesetz in Kraft ist."

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
read
Dann brauchen wir demnächst neue Nummernschilder?
Was kosten die, 30-40 €?
Na super Förderung :lol:
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Re: Elektromobilitätsgesetz

USER_AVATAR
read
Der Gesetzestext wurde eindeutig durch die Nummernschilddrucker-Lobby zusammen mit der Blechschschildhersteller-Lobby diktiert (die beiden übelsten und einflussreichsten Lobbyorganisationen überhaupt). :)

Graefe
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile