BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

p.hase
read
Genauuuuu. i-MiEV seit 2013. Hat schon vielfach Ware an Kunden im Stuttgarter Raum ausgeliefert.
Anzeige

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

Think
  • Beiträge: 662
  • Registriert: So 28. Dez 2014, 14:54
  • Hat sich bedankt: 99 Mal
  • Danke erhalten: 62 Mal
read
"Sie haben nach dem 01.03.2020 ein neues Elektrofahrzeug (gemäß § 2 Nr. 2 EmoG) bestellt."
Also nur für FZGe die nach dem 1.3.2020 bestellt wurden ist derzeit noch eine Förderung möglich.......
Renault ZOE Z.E.50 Experience seit 10.3.20
Alltagsfahrzeug im Sommer: Cityel Fact 4-Cabrio
63Km/h, 48V 100ah LifePo4
TWIKE-Aktive,15Kwh Li-on-Akku,rollendes Fitneßstudio
Mitsubishi-Minicab-Elektrobus(Colenta),kleines"Raumwunder"

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

Benutzeravatar
  • HD-tj
  • Beiträge: 104
  • Registriert: So 24. Nov 2019, 15:25
  • Hat sich bedankt: 75 Mal
  • Danke erhalten: 34 Mal
read
Hallo,
eine frage in die Runde an die die schon den Gutschein beantagt / Erhalten haben.
Ist es auch möglich eine Vorführer (Fahrzeug) mit 1-2 Monaten zu nehmen für den auch noch keine BAFA beantragt wurde?
oder muss das Auto nachelneu bestellt werden ?

Danke euch !

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

Think
  • Beiträge: 662
  • Registriert: So 28. Dez 2014, 14:54
  • Hat sich bedankt: 99 Mal
  • Danke erhalten: 62 Mal
read
@HD-tj Geht nur bei Neuwagen
Renault ZOE Z.E.50 Experience seit 10.3.20
Alltagsfahrzeug im Sommer: Cityel Fact 4-Cabrio
63Km/h, 48V 100ah LifePo4
TWIKE-Aktive,15Kwh Li-on-Akku,rollendes Fitneßstudio
Mitsubishi-Minicab-Elektrobus(Colenta),kleines"Raumwunder"

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

ToKen
  • Beiträge: 31
  • Registriert: Do 25. Jun 2020, 15:20
  • Hat sich bedankt: 4 Mal
  • Danke erhalten: 13 Mal
read
Hi allerseits, ich hätte auch noch ein paar Fragen zu der Thematik, bei der mir ja vielleicht jemand weiterhelfen kann:

- Wie ist es mit diesem Aufkleber? Es gab ja auf Seite 1 schon eine Frage dazu, die aber (scheinbar) nicht beantwortet wurde. Was ist das für ein Aufkleber? Wo genau muss der aufs Auto? Man findet dazu auch irgendwie nichts online (dieses Forum ist der einzige Ort, an dem ich das gelesen habe).
- Das Auto soll ja zu mindestens 50% in Baden-Württemberg bewegt werden. Auf einigen Websiten stand was von Fahrtenbuch für Fahrten außerhalb BW. Auf den offiziellen Seiten findet man aber auch hierzu nichts - also inwiefern das nötig ist und was genau man da beachten muss. Hat da jemand vielleicht mehr Infos?

Vielen Dank schonmal!

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

SteWa
  • Beiträge: 312
  • Registriert: So 16. Jun 2019, 16:58
  • Hat sich bedankt: 90 Mal
  • Danke erhalten: 140 Mal
read
@ToKen:

Wirklich gut ist es auf keiner offiziellen Seite erklärt. In dem Zuwendungsbescheid den du bekommst stehen ein paar Bedingungen drin. Mein Zuwendungsbescheid ist allerdings von Dezember 2019, kann natürlich sein, dass sich in der Zwischenzeit was geändert hat.
Darin steht, das man sich verpflichtet für die Dauer der Maßnahme, im Regelfall 3 Jahre, einen Aufkleber auf dem Auto anzubringen. Wo genau diese am Auto angebracht werden muss steht nicht in den Bedingungen, lediglich "....gefürderte Objekte über die Dauer der Zweckbindung mit Logos des Zuwendungsgebers gut sichtbar gekennzeichtet werden.". Ich denke mal Türen, Heckscheibe oder Heckklappe sind in Ordnung. Dach oder Unterboden eher nicht. Ich habe meinen Aufkleber an der Heckklappe angebracht, passt gerade so zwischen VW-Logo und Rücklichter. Ich habe gerade kein schönes Foto vom Auto, nur vom Aufkleber selbst.

Im Zuwendungsbescheid steht, das das Auto in Baden-Württemberg zugelassen werden muss.
In den Ausschreibungsbedingungen steht, das das Unternehmen in Baden-Württemberg ansässig sein muss und das Auto überwiegend in BaWü unterwegs sein muss. Von einem Fahrtenbuch habe ich nirgends was gelesen.

Im Zuwendungsbescheid gibt es noch den Absatz "Erfolgskontrolle". Dort räumt sich das Land das Recht ein die Einhaltung der Bedingungen zu Prüfen, ausserdem muss man 2 Jahre nach Erhalt des Zuwendungsbescheides die jährliche Kilometerleistung an eine Email des Landes schicken. (Ich vermute mal das Land möchte Angeben können wieviele KM dank Förderung elektrisch gefahren wurden.)

Bisher lief alles reibungslos. Ich habe den Antrag gestellt und vielleicht 2 Wochen später den Zuwendungsbescheid erhalten. Nach Zulassung habe ich noch ein Formular und eine Kopie des Briefes hingeschickt und wenige Wochen später hatte ich das Geld auf dem Konto. So ganz anders als bei der BAFA.

Bei Fragen gibt es übrigens noch die Möglichkeit bei der L-Bank anzurufen.

Viele Grüße

Steffen
Dateianhänge
BaWueAufkl.jpg
e-Golf seit 02.2020

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

p.hase
read
Das Problem ist dass wenn man sich ein Elektrofahrzeuge heute 3 Jahre lang vertraglich ans Bein bindet deutlich mehr als 3000 € verliert. Das ist ein ganz schlechtes Geschäft und nur ein gutes für die baden-württembergische Regierung.

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

BED
read
Das ist auch keine Förderung sondern ein reines Mitnahmeangebot.

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

p.hase
read
Wer kontrolliert das mit den 36 Monaten? Ab EZ oder ab Antrag?

Re: BW-e-Gutschein (nur Gewerbe!) - kleiner Erfahrungsbericht

BED
read
Steht nicht drin wer das kontrolliert. Vielleicht die GEZ? Ich tippe: niemand
ABER: in der Antragsformularen steht auf 5 Seiten in aller Ausführlichkeit was bei einer Erschleichung der Förderung passiert...
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag