Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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@lecsy deine Frage ist merkwürdig formuliert.

1. Das nennst du knapp. Ich habe schon Gesetze am 31.12. Gültigkeit erlangen gesehen, für mich ist das daher der "normale" Wahnsinn.
2. Wenn das Gesetz veröffentlicht wird im Bundesgesetzblatt, dann gilt es auch. Somit stellt sich Deine Frage nicht.

Ab 2019, und ich bin jetzt mal mutig, kann man wohl sagen, dass die Halbierung der 1%-Methode kommt. Das wird der Elektromobilität meiner Meinung nach auf jeden Fall einen Schub bringen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Schon klar, dass ein Gesetz gilt, wenn es veröffentlicht ist. Ich hatte gefragt, ob es schon Infos dazu gibt, ob das Finanzamt die Besteuerung des geldwerten Vorteils automatisch reduziert oder man irgendwas beachten / beantragen muss.
Ist ja nicht ganz selbstverständlich, oder? (Siehe Förderprämie)

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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P.S.: mein Finanzamt weiß dazu nix, für die ist es wohl zu knapp, sind wohl noch nicht darauf vorbereitet..

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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lecsy hat geschrieben:P.S.: mein Finanzamt weiß dazu nix, für die ist es wohl zu knapp, sind wohl noch nicht darauf vorbereitet..
das ist nicht verwunderlich, die beschäftigen sich erst damit, wenn das Gesetz da ist, Stichwort 'ungelegte Eier' :lol:

Die Berücksichtigung der Halbierung musst Du schon selbst vornehmen, das macht das Finanzamt nicht. Am besten ist, Du sprichst mal Deinen Steuerberater oder andere Hilfsperson an, wenn Du Deine Erklärung alleine machst, hast Du doch die 1%-Methode bisher auch selber berücksichtigt. Wenn Du Arbeitnehmer bist, einfach mal den AG darüber informieren.
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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lecsy hat geschrieben:
Mein Ioniq steht Mitte Dezember bei Jürgen Sangl bereit und wartet dann auf dem Januar... BildBildBild
Ich würde mich da nicht unbedingt darauf verlassen, dass in dem Fall, auch die 0,5% Regelung für dich gilt. Das Problem ist, dass nicht die Zulassung gilt, sondern die Anschaffung. Soweit ich es verstanden habe, gilt nicht nur das Rechnungsdatum, sondern auch ob man Zugriff auf die Sache hat. Ich meine auch, dass es nicht ausreicht, dass das Auto beim Händler parkt und die Rechnung schon bezahlt ist.

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Solange keine Rechnung geschrieben und keine Anmeldung erfolgte, dürfte sich das Kfz noch im Eigentum des Händlers befinden, solange kann es nicht "angeschafft" sein.

Ich würde die Anmeldung, Rechnungslegung und Zahlung auf 2019 datieren und gut ist.
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Klar, Anschaffung erst im Januar..

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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am 23.11. ist geplant, dieses Gesetzesvorhaben im Bundesrat zu verabschieden, dann fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Aber mal was anderes. Ich lese immer wieder, dass von 0,5% geschrieben wird. Das ist falsch!! Es bleibt die 1%-Methode, es wird der Bruttolistenneupreis halbiert, ein kleiner aber feiner Unterschied. Damit ist auch die 0,03% für die Fahrten Wohnung-Arbeit mit einbezogen.
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Interessant wäre, ob auch der Nachteilsausgleich (max. 10.000 EUR) noch gilt, bzw. vor der Halbierung des BLP abzgezogen werden kann.

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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die "alte" Regelung bleibt für Anschaffungen vor 2019 bestehen, oder meinst Du kumulativ? Beides zusammen geht meiner Meinung nach laut Gesetzestext nicht
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