Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Ich finde die Schlechterstellung der PHEV im Vorschlag der Ausschüsse gar nicht so schlecht. Immerhin sind sie noch bessergestellt als Benziner und Euro-6+++-Diesel aber aus klimatechnischer Sicht sind sie halt auch etwas schlechter zu bewerten als reine BEV. Ob das dann 0,7 oder 0,8 sein werden ist auch schon egal

Außerdem erhöht dies die Nachfrage nach BEV mit größeren Reichweiten, der die Hersteller dann vielleicht doch irgendwann nachkommen müssen. Dann werden die Einstiegsmodelle mit kleineren Akkus billiger und es gibt dann auch weniger Gründe einen PHEV zu kaufen.

Hoffentlich bleibt der Kurs eingeschlagen und wird im Bundesrat nicht von den Ländern mit Autoindustrie verwaschen...

Grüazi MaXx

Ist in dem Gesetzesentwurf eigentlich irgendwas von wegen Ausstieg oder Dauer zu lesen? Also in Jahren oder erreichte Zulassungszahlen? Daran könnte man sehen wie ernst es ihnen ist...
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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MaXx.Grr hat geschrieben:
Ist in dem Gesetzesentwurf eigentlich irgendwas von wegen Ausstieg oder Dauer zu lesen? Also in Jahren oder erreichte Zulassungszahlen? Daran könnte man sehen wie ernst es ihnen ist...
Die Halbierung soll laut Entwurf bis 31.12.2021 gelten.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Fridgeir hat geschrieben:
MaXx.Grr hat geschrieben:Die Halbierung soll laut Entwurf bis 31.12.2021 gelten.
Das lese ich anders. Ich verstehe den Text wie folgt:
Die Halbierung ist lebenslang, sofern das auto 2019, 2020, oder 2021 angeschafft wurde. Das bedeutet, dass für einen eventuellen Käufer des fahrzeuges in 2022 die halbierung nicht gilt.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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ok, meine Antwort war wohl zu Eindimensional :?

Wie Volt schon schreibt, sieht der aktuelle Gesetzesentwurf nur ein Zeitfenster vor. Maßgeblich soll dabei Tag der Anschaffung sein. Theoretisch würde sich daraus eine "lebenslange" Gültigkeit ergeben, sofern das Fahrzeug im selben Betriebsvermögen bleibt (Verschiebungen zwischen verschiedenen BV lassen wir mal unberücksichtigt); das halte ich aber für Praxisfremd.

Wird die Anschaffung zwischen 01.01.2019 und 31.12.2021 getätigt, soll laut Entwurf die Halbierung gelten.
Für Anschaffungen vor dem 01.01.2019 und nach 31.12.2021 und vor 01.01.2023 gilt die bisherige 'Batteriekostenkürzung'.

Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates eine schrittweise Wiederherstellung der bisherigen '1%-Methode' vorschlägt. Man hat die Befürchtung, dass nach dem 31.12.2021 die Verkäufe von BEV sonst wieder einbrechen ^^
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Fridgeir hat geschrieben: Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates eine schrittweise Wiederherstellung der bisherigen '1%-Methode' vorschlägt. Man hat die Befürchtung, dass nach dem 31.12.2021 die Verkäufe von BEV sonst wieder einbrechen ^^
Ja, das macht Sinn! In 0,1-Prozent-Schritten wieder raufzugehen...
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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bin mal gespannt auf morgen, es sind zwei Redebeiträge vorgesehen:
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Man-i3 hat geschrieben:Antrag von gestern
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=372-2-18

Danke;

was für ein Schwachsinn; was soll das Kennzeichen mit der Besteuerung zu tun haben??? Politiker ^^
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Fridgeir hat geschrieben:
Man-i3 hat geschrieben:Antrag von gestern
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=372-2-18

Danke;

was für ein Schwachsinn; was soll das Kennzeichen mit der Besteuerung zu tun haben??? Politiker ^^
Ich befürchte, dass man eben mit solchen schwachsinnigen Verbesserungsvorschlägen ein Gesetz durchbekommt, weil einfach die Kollegen irgendwann gar nicht mehr durchblicken. In einem Artikel in meiner Zeitung zu dem Thema, wurde aber die Förderung des PHEV als sehr kritisch gesehen. Hatte da den Eindruck, wei wenn die Politiker das eher nicht wollen.

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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die kurze Zusammenfassung des heutigen TOP30 kam grad per Mail rein:
Steuervorteile für E-Dienstwagen

Dienstwagen mit privater Nutzung sollen künftig nur noch mit 0,5 Prozentpunkten besteuert werden, wenn es sich um Elektro- und Hybridfahrzeugen handelt. Bisher lag die Bemessungsgrundlage bei 1,0 Prozent des Listenpreises. Mit der steuerlichen Förderung möchte die Bundesregierung einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen.
nicht sehr aussagekräftig
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