Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Habe heute diese Petition an den deutschen Bundestag gerichtet.
Petition an den Deutschen Bundestag

Wortlaut der Petition

e-Dienstwagenbesteuerung: Änderung des Gesetzentwurf vom 01. August 2018

Begründung
Der derzeitige Gesetzentwurf enthält neben der Halbierung der Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils
(bei Privatnutzung) auch die Halbierung der Leasingkosten und/oder Anschaffungsabschreibung.

Wird das Gesetz unverändert durch den Bundesrat und Bundestag durchgewunken verfehlt es komplett den
darin gelegten Sinn.

Die reduzierte Dienstwagenbesteuerung auf 0,5% des Bruttolistenpreises mag zwar für den Nutzer des
Fahrzeuges ein Argument sein auf ein e-Mobil umzusteigen. Der Käufer oder Leasingnehmer (oftmals ist das
der Betriebsinhaber selbst) wird bei einer um 50% reduzierten steuerlichen Anrechnung, bzw.
Abschreibemöglichkeit mit dieser STRAFSTEUER weiterhin zum voll absetzbaren Verbrennungsmotor
greifen.
Dateianhänge
Bildschirmfoto vom 2018-08-24 12-09-02.png
Model 3 LR RWD
i3 REx 60Ah von 04/16 - 04/19
Kona Premium von 01/19 - 04/19
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Canceled: Model3, IPace, Polestar 2

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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Du weißt schon, dass der Text in deiner Petition richtig falsch ist?
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Ich verstehs auch nicht.
Was hat eine Privatentnahme von nunmehr 0,5% statt 1% mit der Abschreibung von meinetwegen 1/8 des Kaufpreises pro Jahr zu tun?
Bitte um Aufklärung. Bin kein Steuerspezialist.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Hier wurde der Gesetzentwurf falsch verstanden. Kosten für die Firma sind zu 100 Prozent absetzbar.
Nur der geldwerte Vorteil wird reduziert.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Korrekt
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Der Gesetzentwurf ist unsauber formuliert. Ich habe mich mit mehreren Steuerfachleuten, unter anderem auch mit Leuten von pwc Deutschland darüber unterhalten. Man kann vieles hinein interpretieren.
Fakt ist: Es ist ein Entwurf, es bleibt abzuwarten wie das Gesetz aussehen wird. Dennoch hilft die Petition als Anstoß das Gesetz sauber zu formulieren.

Sinn und Zweck des Entwurfs ist die Halbierung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines E-Dienstwagen um die Elektromobilität weiter zu fördern. Ein Passus wie dieser
Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage
für die Anwendung der Listenpreisregelung sind die hier zu berücksichtigenden
Aufwendungen (Absetzung für Abnutzung) zu halbieren. Nutzt der Steuerpflichtige ein
geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten
nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
schafft nur Verwirrung und sollte im Gesetz weggelassen oder umformuliert werden.

That's it.
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Man-i3 hat geschrieben:Der Gesetzentwurf ist unsauber formuliert. Ich habe mich mit mehreren Steuerfachleuten, unter anderem auch mit Leuten von pwc Deutschland darüber unterhalten. Man kann vieles hinein interpretieren.
Fakt ist: Es ist ein Entwurf, es bleibt abzuwarten wie das Gesetz aussehen wird. Dennoch hilft die Petition als Anstoß das Gesetz sauber zu formulieren.

Sinn und Zweck des Entwurfs ist die Halbierung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines E-Dienstwagen um die Elektromobilität weiter zu fördern. Ein Passus wie dieser
Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage
für die Anwendung der Listenpreisregelung sind die hier zu berücksichtigenden
Aufwendungen (Absetzung für Abnutzung) zu halbieren. Nutzt der Steuerpflichtige ein
geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten
nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
schafft nur Verwirrung und sollte im Gesetz weggelassen oder umformuliert werden.

That's it.
Nochmal Man-i3, deine Gespräche mag sein, deine Interpretation ist falsch, es wird auch nicht richtiger wenn du darauf bestehst. Ich weiß wovon ich spreche, und wenn dein Kontakt von pwc zu dieser Einschätzung kommt, kann ich nur vor diesem Rat warnen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Fridgeir hat geschrieben:.......Nochmal Man-i3, deine Gespräche mag sein, deine Interpretation ist falsch, es wird auch nicht richtiger wenn du darauf bestehst. Ich weiß wovon ich spreche, und wenn dein Kontakt von pwc zu dieser Einschätzung kommt, kann ich nur vor diesem Rat warnen.
Ich bestehe auf gar nichts, wie kommst Du darauf? Aber Du weisst wovon Du sprichst.. das mag subjektiv für Dich richtig sein.

Und wenn Du meinen letzten Thread richtig gelesen hättest würdest Du einen anderen Ton anschlagen ;-)
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Lieber Man-i3, ich habe nun erst einmal einen Tag vergehen lassen um in Ruhe und Gelassenheit zu antworten, ist nie verkehrt. Ich habe wohl in Deinen Test zu viel hinein interpretiert, trotzdem möchte ich nochmals klarstellend antworten:
Man-i3 hat geschrieben:Der Gesetzentwurf ist unsauber formuliert.
finde ich auch, dass manche Sätze echt blöd ausformuliert sind, da ich mich mit Beamtendeutsch häufiger herumschlagen darf, bin ich daran gewöhnt, den richtigen Inhalt herauszulesen, daher ist der Entwurf für mich einleuchtend; aber ich bin ja nicht das Maß der Dinge
Man-i3 hat geschrieben:Ich habe mich mit mehreren Steuerfachleuten, unter anderem auch mit Leuten von pwc Deutschland darüber unterhalten. Man kann vieles hinein interpretieren.
Da bleibe ich dabei, dass sich diese sogenannten Steuerfachleute nicht mit Ruhm bekleckert haben; warum die das nicht richtig gelesen haben, kann ich auch nur Mutmaßen, das lasse ich mal lieber.
Man-i3 hat geschrieben: Fakt ist: Es ist ein Entwurf, es bleibt abzuwarten wie das Gesetz aussehen wird. Dennoch hilft die Petition als Anstoß das Gesetz sauber zu formulieren.
richtig, es ist ein Entwurf, nur ist Deine Petition leider falsch, sodass es dafür keine Interessenten gäbe. Würdest Du sie umformulieren, wird ein Schuh daraus, nämlich der Umstand, dass nur Anschaffungen ab 2019 von der Halbierung betroffen sind, ist skandalös und meiner Meinung nach verfassungswidrig.
Man-i3 hat geschrieben: Sinn und Zweck des Entwurfs ist die Halbierung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines E-Dienstwagen um die Elektromobilität weiter zu fördern. Ein Passus wie dieser
Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung sind die hier zu berücksichtigenden Aufwendungen (Absetzung für Abnutzung) zu halbieren. Nutzt der Steuerpflichtige ein geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
schafft nur Verwirrung und sollte im Gesetz weggelassen oder umformuliert werden.
Hier machst Du meiner Ansicht nach den Fehler, und greifst nur einen Teil heraus. Wenn Du dazu den Entwurf des Gesetzestextes liest, wird deutlich, dass nicht die Betriebsausgaben halbiert werden, sondern der Aufwand für die Ermittlung des privaten Anteils.

Der §6 EStG regelt die Bewertung; dort wird der Wert ermittelt, um den die tatsächlichen Betriebsausgaben zu reduzieren sind, wenn ein Fahrzeug auch Privat genutzt wird. Und genau für diese Wertermittlung, wird die Halbierung der 1%-Methode oder die korrespondierenden Kosten bei der Fahrtenbuchmethode angewandt. Das läuft in gewisserweise in einer Nebenrechnung; daher ist Dein Textausschnitt irreführend.

Übrigens, von der Gesetzessystematik her befinden sich die Betriebsausgaben in §4 Absatz 4 EStG

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(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
würde man die Betriebsausgaben reduzieren wollen, müsste das in dieser Vorschrift erfolgen und nicht in §6 EStG - Bewertung -.
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Re: Petition zum Gesetzentwurf vom 01.08.2018

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Am 21.09. Plenarsitzung.... geht's in die erste Runde beim Bundesrat.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/tex ... ition.html
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