GroKo und die Elektromobilität

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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Super!
Danke für den Link.

Während der drei Jahre der 0,5% Regelung, kann also die Reduzierung der Akkukosten vom Bruttolisten nur zur Hälfte angewendet werden. Beim 64er Kona kommen wir da sowieso an die Höchstgrenze von 3.500€ (2019) gegenüber 7.500€ bei Zulassung noch in 2018. Also stehen 4.000€ Bruttolistenpreis Differenz zwischen 2018/19 - demgegenüber aber die Hälfte der zu versteuernden Summe zwischen 2019 und 2021 - na das ist ja leicht zu rechnen...
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Schwani hat geschrieben:Während der drei Jahre der 0,5% Regelung, kann also die Reduzierung der Akkukosten vom Bruttolisten nur zur Hälfte angewendet werden.
Falsch. Während der 0,5% Phase wird nichts wegen dem Akku abgezogen. Nur für Anschaffungen davor oder danach, Dann allerdings mit der 1% Regel.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: GroKo und die Elektromobilität

peder
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Im Gesetzestext steht “oder”. Also entweder Reduzierung des Bruttolistenpreises um die Akkukosten mit der degressiven Jahresstaffelung (jedes Jahr 50€ weniger pro Kilowattstunde und 500€ weniger bei der Höchstgrenze) oder 0,5 x Bruttolistenpreis bei der Versteuerung des Geldwerten Vorteils. Beides zusammen geht nicht.

Re: GroKo und die Elektromobilität

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Schwani hat geschrieben:Eigentlich für mich eine große Katastrophe! Da bestellt man extra früh den Kona, weiß um die Planung der 0,5% Regelung - dann kommt die wahrscheinlich und gilt aber erst für Autos ab 01.01.2019 :evil:

Was soll ich jetzt machen? WARTEN???
Anmerkung/Nachtrag:
falls Du warten möchtest mit der Zulassung,
so musst Du anscheinend auch erreichen das die die Rechnung für das Fahrzeug auch erst 2019 gestellt wird.
Mit einer Rechnung vom Fahrzeug aus 2018 gilt es schon als angeschafft auch wenn es noch nicht zugelassen wurde.
Stefan
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Volt hat geschrieben: Anmerkung/Nachtrag:
falls Du warten möchtest mit der Zulassung,
so musst Du anscheinend auch erreichen das die die Rechnung für das Fahrzeug auch erst 2019 gestellt wird.
Mit einer Rechnung vom Fahrzeug aus 2018 gilt es schon als angeschafft auch wenn es noch nicht zugelassen wurde.
Stefan
Geht das?
Ich hab gerade meinen Steuerberater angeschrieben und lasse das klären. Bei mir wäre es steuerlich sinnvoll das e-Auto
2018 zu erwerben und 2019 anzumelden. Also Rechnung in 12/2018 und Zulassung wegen 0,5% Privatanteil in 01/2019
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Man-i3 hat geschrieben:Ich hab gerade meinen Steuerberater angeschrieben und lasse das klären. Bei mir wäre es steuerlich sinnvoll das e-Auto
2018 zu erwerben und 2019 anzumelden. Also Rechnung in 12/2018 und Zulassung wegen 0,5% Privatanteil in 01/2019
Ich bin zwar kein Steuerberater, aber ich sehe das so:

Wenn die Rechnung vom Auto von 2018 ist, dann wurde es 2018 erworben/angeschafft.
Wann es angemeldet wird ist aus meiner Sicht unerheblich.
Es gilt dann die 1% Regel, dafür mit Abzug vom Akku.
Die Rechnung muss demnach ein Datum von 2019 aufweisen.
Aber im bisher veröffentlichen Text steht nichts von Neuwagen.

Da steht: "...X Prozent des inländischen Listenpreises
im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung
einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen...."

Demnach dürfen es auch Jahreswagen oder Gebrauchtfahrzeuge sein.
Für mich macht es also Sinn das derzeitige Auto korrekt zu verkaufen incl. Abmeldung
und dann erneut zu kaufen.
Das gebrauchte Fahrzeug wurde dann in 2019 angeschafft und fällt unter die 0,5% Regel, die AFA beginnt von vorne.
Stefan
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Hatte ich auch schon überlegt.
Ich komme aber mit der sechsmonatigen Haltepflicht für den Elektrobonus ins Gehege. Oder ich müsste den Wagen danach verkaufen/kaufen...
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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meine Gedanke war falsch. Neuwagen in 12/2018 angeschafft würde bedeuten dass in 2018 nur 1/12 aus 20% Kaufpreis abgeschrieben werden kann.

Bei Nutzung des Investitionsabzugsbetrag können anders herum bis 40% auf drei Jahre vor Kauf verteilt abgezogen werden, das heißt aber auch Fahrtenbuch im Anschaffungsjahr und Folgejahr zu führen (90% betriebliche Nutzung ist zu belegen).
Mit Fahrtenbuch ist die 0,5% Regelung hinfällig. hmmm. Steueroptimierung ist gar nicht so einfach und die Finanzbeamten sind da sehr genau.... warum nur ? ;)
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Man-i3 hat geschrieben:Neuwagen in 12/2018.......ist die 0,5% Regelung ......
Neuwagen angeschafft in 2018, egal ob 2019 angemeldet, hier ist nix mit 0,5 % Regel.
Für alle, der Wagen muss in 2019 angeschafft werden, nicht vorher.
So steht es im Gesetzentwurf, Änderungen sind allerdings noch möglich.
Stefan
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Hallo Stefan,
bitte nicht vermischen, die 0,5% oder 1% Regelung ist bei Führung eines Fahrtenbuches eh nicht relevant.
Aus dem Zitat kann man es so ableiten.

Ich werde wohl oder übel Fahrtenbuch führen müssen - trotz Anmeldung in 2019 wegen Nutzung des Investitionsabzugsbetrag. Dabei ist es aber wiederum egal ob Elektro- oder Spritmobil.
https://www.haufe.de/finance/jahresabsc ... 00834.html
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