Rückzahlung der Förderung bei Totalschaden?

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Rückzahlung der Förderung bei Totalschaden?

USER_AVATAR
  • Aki66
  • Beiträge: 469
  • Registriert: Mo 1. Jul 2013, 13:10
  • Hat sich bedankt: 8 Mal
  • Danke erhalten: 49 Mal
read
Hi,

mein Ioniq wurde bei einem, nicht von mir verschuldeten Unfall, stark beschädigt. Aktuell ist der Gutachter am Werk, der sich damit auch etwas schwer tut (keine Vergleichswerte, zum teil noch keine Preise für Teile im Hyundai System usw.). Es könnte sein, das das Fahrzeug als Totalschaden endet, hängt halt vom Gutachten ab.
Ich hoffe nicht, aber wenn, was wäre dann mit der Förderung?
Gab es da nicht ein Klausel das das Fahrzeug eine definierte Zeit auf mich zugelassen sein muss.
Ich glaube und hoffe in der Situation war noch keine, aber hat einer eine Idee wie das dann laufen würde?

Gruß Aki
- Ioniq Premium blau 5.2017-10.2017(leider einem VU zum Opfer gefallen)
- Ioniq Premium, Aurora Silver 1.2018->9-2021
- seit Sept. Ioniq 5 RWD/Long Range Uniq + Relax digital green
Anzeige

Re: Rückzahlung der Förderung bei Totalschaden?

29bde
  • Beiträge: 319
  • Registriert: Sa 21. Dez 2013, 22:22
  • Wohnort: in der Nähe von Kiel
  • Hat sich bedankt: 3 Mal
  • Danke erhalten: 4 Mal
read
So ist es:
Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein (Haltedauer). Eine kürzere Haltedauer ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Paragraph 3.3 der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) -
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/ ... .language=

Oder hier unter Voraussetzungen:
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieef ... _node.html
Zuletzt geändert von 29bde am Do 2. Nov 2017, 18:52, insgesamt 1-mal geändert.
seit 03/21 Nissan Leaf e+ Tekna
04/18 - 03/21: Nissan Leaf 2.ZERO black (Lieferzeit knapp 6 Monate)
01/14 - 04/18: Nissan Leaf Tekna 24kWh (Euroleaf) "new red"

Re: Rückzahlung der Förderung bei Totalschaden?

USER_AVATAR
  • Aki66
  • Beiträge: 469
  • Registriert: Mo 1. Jul 2013, 13:10
  • Hat sich bedankt: 8 Mal
  • Danke erhalten: 49 Mal
read
OK, morgen sind die 6 Monate rum, da müsste ja dann das kein Problem sein.
Danke für die Info.
- Ioniq Premium blau 5.2017-10.2017(leider einem VU zum Opfer gefallen)
- Ioniq Premium, Aurora Silver 1.2018->9-2021
- seit Sept. Ioniq 5 RWD/Long Range Uniq + Relax digital green

Re: Rückzahlung der Förderung bei Totalschaden?

USER_AVATAR
read
Glück gehabt. Wie wäre es, wennd er wagen nur 1 MOnat alt gewesen wäre?
Muss die EVrsicherung dann die Förderung zurück zahlen?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Rückzahlung der Förderung bei Totalschaden?

Simon1982
  • Beiträge: 1101
  • Registriert: Fr 29. Mai 2015, 21:54
  • Hat sich bedankt: 28 Mal
  • Danke erhalten: 58 Mal
read
Ich bin zwar kein Jurist, aber meine Rechtsauffassung wäre wie folgt:

Bei nicht selbst verschuldetem Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt den Zeitwert des Wagens. Wie dieser finanziert wurde, spielt für die Versicherung keine Rolle.

Bei selbst verschuldetem Unfall: Die eigene Vollkaskoversicherung ersetzt was vertraglich vereinbart wurde.
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag