Wie ist denn der Stand der Dinge?

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

TeeKay
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Die Förderung müsste der Leasinggeber beantragen und in die Leasingrate einkalkulieren.
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Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

yoyo
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Ich habe im Net gelesen (Quelle weiß ich nicht mehr), dass als Grundlage für die Förderung die Nettopreisliste der Autohersteller von Dezember 2015 gelten soll.
Da Peugeot/Citroen die beiden kleinen Stromer zum 1.3. 2016 teurer gemacht hatte, würde das ja bedeuten, dass die preiserhöhung zurückgenommen und dann von dem früheren Preis die € 2.000 (brutto) auf der Rechnung des Händlers abgezogen werden müsste, damit der Käufer die anderen € 2.000 von der Bafa erhält.
Liege ich da mit meiner Einschätzung richtig?

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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yoyo hat geschrieben:Ich habe im Net gelesen (Quelle weiß ich nicht mehr), dass als Grundlage für die Förderung die Nettopreisliste der Autohersteller von Dezember 2015 gelten soll.
Da Peugeot/Citroen die beiden kleinen Stromer zum 1.3. 2016 teurer gemacht hatte, würde das ja bedeuten, dass die preiserhöhung zurückgenommen und dann von dem früheren Preis die € 2.000 (brutto) auf der Rechnung des Händlers abgezogen werden müsste, damit der Käufer die anderen € 2.000 von der Bafa erhält.
Liege ich da mit meiner Einschätzung richtig?
Häh?
Händler gibt min. 2000€ - Staat gibt 2000€, fettisch.
Sonst nix.
M.M.
Tante Grazie
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50€ Tibber: https://invite.tibber.com/f90036ff

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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Hallo zusammen,

hatte gestern das Bafa über das online Portal angeschrieben. Anbei die Antwort:

"Betreff: Antw: Elektromobilität (Kaufprämie) - Antrag auf Kaufprämie (Elektromobilität)
Guten Tag,

nach dem Beschluss des Kabinetts vom 18. Mai 2016 wurde der Bericht des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung der
Kaufprämie für Elektroautos beschlossen.

Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene
Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils
zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das
zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das
Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis
zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in
Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen,
Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

Die Vorbereitungen im BAFA für das elektronische Antragsverfahren
laufen auf Hochtouren.

Anträge für die Kaufprämie können vom BAFA allerdings erst nach dem
Vorliegen aller Voraussetzungen entgegengenommen werden. Hierzu gehört
insbesondere die Veröffentlichung der Förderrichtlinie im
Bundesanzeiger. Vorher gestellte Anträge können vom BAFA nicht
bearbeitet werden.

Zur Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist noch keine Aussage möglich.
Ab welchem Zeitpunkt der Kauf eines Elektroautos förderfähig ist, wird
aktuell noch geprüft.

Weitere Hinweise zum Antragsverfahren sowie zu den Voraussetzungen der
Förderung werden so bald wie möglich auf der Homepage des BAFA
(http://www.bafa.de) veröffentlicht. Bis dahin bitten wir, von Anfragen
Abstand zu nehmen.



Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

xxxxxxxxx
________________________
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
..."
BMW i3, SW: I001-18-03-530;

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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harleyblau1 hat geschrieben:Hochtouren
Ach was?
Durch solche Anfragen gehts aber auch nicht schneller.
Tante Grazie
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Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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harleyblau1 hat geschrieben:Hallo zusammen,

hatte gestern das Bafa über das online Portal angeschrieben. Anbei die Antwort:

"Betreff: Antw: Elektromobilität (Kaufprämie) - Antrag auf Kaufprämie (Elektromobilität)
Guten Tag,

nach dem Beschluss des Kabinetts vom 18. Mai 2016 wurde der Bericht des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung der
Kaufprämie für Elektroautos beschlossen.

Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene
Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils
zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das
zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das
Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis
zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in
Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen,
Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.

Die Vorbereitungen im BAFA für das elektronische Antragsverfahren
laufen auf Hochtouren.

Anträge für die Kaufprämie können vom BAFA allerdings erst nach dem
Vorliegen aller Voraussetzungen entgegengenommen werden. Hierzu gehört
insbesondere die Veröffentlichung der Förderrichtlinie im
Bundesanzeiger. Vorher gestellte Anträge können vom BAFA nicht
bearbeitet werden.

Zur Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist noch keine Aussage möglich.
Ab welchem Zeitpunkt der Kauf eines Elektroautos förderfähig ist, wird
aktuell noch geprüft.

Weitere Hinweise zum Antragsverfahren sowie zu den Voraussetzungen der
Förderung werden so bald wie möglich auf der Homepage des BAFA
(http://www.bafa.de) veröffentlicht. Bis dahin bitten wir, von Anfragen
Abstand zu nehmen.



Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

xxxxxxxxx
________________________
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
..."


..... Bis dahin bitten wir, von Anfragen
Abstand zu nehmen.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

chili
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Es gibt unterschiedlichste Informationen über das Datum ab wann das Auto gekauft werden darf um in die Förderung zu kommen.

In manchen Medien ist zu lassen - ab Kabinettsbeschluß d.h. ab 18.05.2016
Ein Mercedeshändler meinte wenn die EU den Kabinettsbeschluß bestätigt hat, und das könne noch Wochen dauern.

Hat jemand konkret ne Ahnung?

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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Folgendes steht im Pressetext der dpa:

"Wer kann den Umweltbonus beantragen?
Anträge dürfen Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen. Das E-Fahrzeug darf
aber erst nach dem 18. Mai gekauft worden sein. Käufer müssen das neue E-Auto mindestens neun Monate
behalten, das gilt auch für Leasing."

Ich handhabe es daher so, dass ich seit dem 18.05. einen Nachlass in Höhe von 3.000.- € auf die ZOE gewähre und sich der Kunde nach Freischaltung des Online-Portals weitere 2.000.- € beantragen kann.
ZE-Verkäufer aus Leidenschaft
#WirElektrisierenDieRegion #AUTOLOHRE

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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Soweit ich mich recht erinnere, hieß es in der Pressekonferenz der drei Minister Ende April:
"Wir starten noch im Mai!"

Da der Mai heute endet habe ich mal beim BAFA angerufen und nachgefragt.
Ich erhielt folgende UNVERBINDLICHE Auskünfte:
- zeitlicher Horizont 4-6 Wochen, also eher Juli!
- Ausgestaltung (Gestaltung der Rechnung, Ausweisung des Herstelleranteils, Bestelldatum, Erstzulassung...) weiterhin unbekannt

Ich bin gerade ein bisschen sprachlos!
:shock: :evil:
elektromobil seit 04/12, 22kw Typ2 24/7 Ladepunkt, E-Autovermietung seit 04/16: www.nextmove.de mit Tesla Model S & X, IONIQ, eGolf, Leaf, e-NV200, Smart, ZOE, Kangoo, BMW i3 & i3s, Ampera-e. nextmove-YouTube-Kanal

Re: Wie ist denn der Stand der Dinge?

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also, wenn ich mir heute (31.5.) ein ev kaufe, das 8.000€ kostet (drilling), bekomme ich dann schon 4.000€? auch wenn erst später: wie wird das gehen?
- Zoe: 13.02.15 - 30.12.16
- MX: 60er. 30.12.16 - 23.01.20
+ M3: "Freitag der 13." 13.03.2020
+ Ioniq vFL: 12.08.23
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