steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Ja, sehr gerne!
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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zoppotrump hat geschrieben:Ja, sehr gerne!
Schau mal bitte nochmals drüber, ich habe gerade beim Versenden an meinen Abgeordneten einige Schreibfehler gefunden.

Eigentlich ist die Reduzierung von 1% auf 0,5% auch nicht richtig, denn es wird der Bruttolistenpreis halbiert, aber das lässt sich kaum "vermitteln", weshalb ich diese Formulierung so gelassen habe.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Vielen Dank. Ja, das sind leider noch einige Fehler drinnen gewesen. Hier die korrigierte Fassung:

****
Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr XY,

als Bürger und Wähler in Ihrem Wahlkreis wende ich mich heute an Sie zu folgendem Thema mit einer Bitte um Ihre Unterstützung.

Wie im Koalitionsvertrag beschrieben, soll demnächst ein Gesetz zur Verringerung des geldwerten Vorteils für Firmenwagen versabschiedet werden, sofern diese Firmenwagen Elektroautos sind. Siehe hier ab Seite 43: https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=4

Der geldwerte Vorteil soll von derzeit 1% auf 0,5% des Bruttolistenpreises halbiert werden. Grundsätzlich begrüße ich diese Maßnahme zur Förderung der Elektromobilität sehr. Ich selbst fahre schon seit 2017 ein solches Elektroauto mit dem Ziel keine lokalen Emissionen in unseren Städten zu verursachen. Das Elektroauto hatte damals bei der Anschaffung einen höheren Preis als ein vergleichbarer Diesel. Daher würde ich mich freuen, wenn dieser steuerliche Nachteil nun ausgeglichen wird, wie im Gesetz vorgesehen.

Leider sieht der aktuelle Gesetzesenntwurf vor, dass diese steuerliche Erleichterung nur für Neuwagen ab dem 01.01.2019 gilt. Dadurch wäre ich und viele andere Elektroautofahrer, welche aus Umweltschutzgründen sich schon früher für ein solches Auto entschieden haben, benachteiligt. Dies empfinde ich als Ungerecht und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden und Einfluss auf das Gesetz nehmen könnten, mit dem Ziel, dass die neue 0,5%ige Besteuerung auch auf bereits angeschaffte Autos angewendet werden kann. Die Einschränkung auf Autos ab 2019 wäre somit zu streichen.

Ich denke, im besten Haushaltsjahr und in Anbetracht des geringen Bestandes von bisherigen Elektroautos, kann der Bund diese Steuererleichterung locker schultern.

Ich würde mich über Ihre Unterstützung im Sinne des Umweltschutzes und der Gleichbehandlung freuen.

Vielen Dank und schöne Grüße,
XY
****

Den Bezug zu den 0,5% würde ich drinnen lassen, denn er findet sich so auch in der zitierten Quelle.

Danke und Grüße!

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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zoppotrump hat geschrieben:.....Leider sieht der aktuelle Gesetzesenntwurf vor, dass diese steuerliche Erleichterung nur für Neuwagen ab dem 01.01.2019 gilt.......
das sehe ich anders.
Wobei es derzeit sowieso nur ein Entwurf ist.
Dort ist die rede von angeschafft, nichts von neuwagen.
Ich verkaufe das schon angeschaffte auto mit allem drum und dran inkl. Abmeldung und kaufe es 2019 wieder. Es wurde dann neu angeschafft und aus meiner Sicht gilt dann auch 0,5 Prozent. AFA beginnt dann wieder von vorne.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Das ist in der Tat richtig, es ist von Anschaffung die Rede.

Das Auto Ende 2018 zu verkaufen um es 2019 zurück zu kaufen dürfte in den Bereich des §42 AO fallen, der sogenannte Gestaltungsmissbrauch. Diesem Argument (Joker-Karte) der Finanzverwaltung hat man nicht viel entgegen zu setzen, wenn das Auto zwischenzeitlich nicht wenigstens umgemeldet wurde.

Aber gut, gibt ja immer ein paar Cleverle, die meinen es besser zu wissen.
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steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fridgeir hat geschrieben:.....dürfte in den Bereich des §42 AO fallen, der sogenannte Gestaltungsmissbrauch.......
sehe ich nicht so.
Da steht:
"Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird,
die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist,....."
Da brauche ich nicht weiter zu lesen.
Unangemessen ist die Benachteiligung der Leute welche schon so ein auto haben.
Erinnert mich daran:
https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 59406.html
Kenne die GmbH ganz gut, Finanzbehörden haben nicht immer recht, dauert aber.
In meinem nächstem leben werde ich Steuerberater.
stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Volt hat geschrieben: In meinem nächstem leben werde ich Steuerberater.
stefan
Lieber Stefan, du musst jetzt ganz tapfer sein.... auch wenn Du meinst, immer recht haben zu müssen, tue das bitte nicht der Allgemeinheit an ^^

Und das, was Du vorgeschlagen hast, ist ein Gestaltungsmissbrauch, dazu, also der allgemeinen Frage, ab wann es als solcher gilt, gibt es bereits höchstrichterliche Rechtssprechung, aber du scheinst ja mehr auf dem Kasten zu haben als so ein kleiner BFH Richter. Ist derzeit voll in Mode, unsere Justiz zu missachten.

Du darfst das natürlich auch wieder anders sehen, es wird dadurch aber auch nicht richtiger!
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Meine Wortwahl "Neuwagen" ist als Vereinfachung für die Damen und Herren im Bundestag zu sehen. Alles andere würde den Sachverhalt nur unnötig verkomplizieren.
Zudem würde meine Firma das Auto nicht verkaufen und erneut anschaffen. Viel zu aufwändig und unsicher.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Einigen wir uns darauf, es muss kein neuwagen sein,
ein gebrauchter macht es auch.
Will jemand tauschen?
Wollte schon immer ein anderes auto mit mehr e-reichweite.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Man sollte halt das Finanzamt fragen, wie viel Zeit ins Land gehen muß, das der Rückkauf des Autos nicht als Gestaltungsmißbrauch gesehen wird.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.
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