steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
mweisEl hat geschrieben:Wieso denn das? Die Stromabgabe, und zwar die kostenlose oder verbilligte, seitens AG für E-PKW eines AN ist seit 2017 komplett steuerbefreit. Egal was es im Rahmen der 44 Euro-Pauschale sonst gibt oder nicht dazu gibt.
hhmm .... sehr guter und berechtigter Einwand!

Ich habe mir das BMF Schreiben ( BMF v. 14.12.2016 - IV C 5 - S 2334/14/10002-03 BStBl 2016 I S. 1446 )dazu nochmals angesehen:

dort heißt es in der Randziffer 19:
Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
heißt für mich, wenn ich dem AN Strom pauschal (zB im Rahmen dieser 44EUR-Grenze) für seinen privaten Pkw erstatte, könnte das steuerpflichtiger Sachlohn eingestuft werden.

Aber es wird noch besser, fährt man einen betrieblichen und zur privaten Nutzung überlassenen Pkw und lädt außerhalb der Arbeit, handelt es sich um Auslagenersatz. Damit das noch nicht zu einfach wird, hat das BMF dem noch eins drauf gesetzt:

BMF v. 26.10.2017 - IV C 5 - S 2334/14/10002-06 BStBl 2017 I S. 1439
Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:

mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

20 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8

ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

50 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8.
Äh, haben das alle verstanden?? Fahre ich einen betrieblichen Pkw und der Arbeitgeber hat keine Ladesäule, kann ich für reine Elektrofahrzeuge monatlich 50 EUR erstatten??!! Als Auslagenersatz.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
Anzeige

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Fridgeir hat geschrieben:heißt für mich, wenn ich dem AN Strom pauschal (zB im Rahmen dieser 44EUR-Grenze) für seinen privaten Pkw erstatte, könnte das steuerpflichtiger Sachlohn eingestuft werden.
Na so unklar ist das nicht. Es geht hier gar nicht um Ladestationen des AG an der Betriebsstätte (dort ist das Laden für den AN nicht Einkommensteuerpflichtig) sondern um Ladestationen, die dem AN verbilligt überlassen wurde z.B. für zu Hause.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Martin758
  • Beiträge: 39
  • Registriert: Mo 30. Okt 2017, 13:53
  • Danke erhalten: 1 Mal
read
Also wird eigentlich bei mir die einzige Möglichkeit sein, dass mir die Firma eine Rechnung über X € stellt und ich diese begleiche? Also auch so wie bei einer öffentlichen Ladesäule mit Karte.
Bin ja mal gespannt, ob dass das Ende vom Lied sein wird. Hab heute Mittag erfahren, dass sich noch jemand jetzt einen Passat GTE zugelegt hat. Sind es also schon 3 Fahrzeuge.

Es gibt hier auch AN die mit dem Rad in die Arbeit kommen, aber in der Freizeit auch etwas Sprit brauchen um von A nach B zu kommen. Ich kenn jetzt niemand, der komplett drauf verzichtet. Daher bekommt jeder den Tankgutschein.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
Fridgeir hat geschrieben:
Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:

mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

20 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8

ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

50 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8.
Äh, haben das alle verstanden?? Fahre ich einen betrieblichen Pkw und der Arbeitgeber hat keine Ladesäule, kann ich für reine Elektrofahrzeuge monatlich 50 EUR erstatten??!! Als Auslagenersatz.
Vielen Dank! Das ist ja ein echter Geheimtipp.
Das bedeutet also, dass ich pauschal diese Summen jeden Monat ansetzen kann und zwar ohne, dass ich nachweisen muss, dass ich daheim lade. Richtig? Das bedeutet doch "pauschal" oder?

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
zoppotrump hat geschrieben:
Vielen Dank! Das ist ja ein echter Geheimtipp.
Das bedeutet also, dass ich pauschal diese Summen jeden Monat ansetzen kann und zwar ohne, dass ich nachweisen muss, dass ich daheim lade. Richtig? Das bedeutet doch "pauschal" oder?
Ja, das bedeutet pauschal. Der Auslagenersatz muss in der Regel nachgewiesen werden, in diesem Fall eben nicht. Es erleichtert die Abrechnung und auch den Umstand, dass man ja damit im Prinzip (Betonung liegt auf Prinzip) den heimischen Strom an den Arbeitgeber verkauft.

Vorsteuerabzug hat der Arbeitgeber daraus aber keinen
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
ich krame diesen Thread mal wieder aus, weil an anderer Stelle über das "Steuer-Thema" diskutiert wird/wurde.

Durch den Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz wurde für die steuerliche Behandlung der Fahrzeuge im Steuerrecht eine Änderung in Aussicht gestellt.

Zunächst erst einmal der Hinweis, es ist noch nicht geltendes Recht, sondern ein Entwurf, spontan weiß ich nicht, wann dessen Lesung im Bundestag vorgesehen ist, kann man aber auf deren Webseite herausfinden.

Außerdem hat @Man-i3 hier auf einen Artikel von Haufe verwiesen, der das Thema aufgreift, aber zum Teil verwirrend darstellt.

Ich habe versucht, die im Haufe-Artikel entstandene Verwirrung etwas klarer darzulegen => /groko-und-die-elektromobilitaet-t29734-200.html#p812360

Aber eins ist mir wichtig nochmals zu verdeutlichen. Ich finde das fast schon eine Frechheit, diese Halbierung der 1%-Methode oder der Kostenermittlung für die Kostenaufteilung nach Fahrtenbuch gilt erst für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 zugelassen wurden. Also ACHTUNG!!

Für Fahrzeuge davor gilt die bisherige Regelung der Batteriekostenkürzung.

Im Gesetzesentwurf kann ich auch nicht erkennen, dass die für die Ertragsteuer geltende Besonderheit auch für die USt gilt; es muss also weiterhin in einer zweiten Rechnung ein gesonderter Betrag der privaten Nutzung für die Umsatzsteuer ermittelt werden, da dort KEINE Kürzung vorgesehen ist.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
Fridgeir hat geschrieben:Aber eins ist mir wichtig nochmals zu verdeutlichen. Ich finde das fast schon eine Frechheit, diese Halbierung der 1%-Methode oder der Kostenermittlung für die Kostenaufteilung nach Fahrtenbuch gilt erst für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 zugelassen wurden. Also ACHTUNG!!

Für Fahrzeuge davor gilt die bisherige Regelung der Batteriekostenkürzung.
+1
Als early adopter kommt man sich da veräppelt vor.

Hast Du eine Idee wem man da mal eine E-Mail schreiben könnte?
Oder gleich ne Petition starten?

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
zoppotrump hat geschrieben:
Hast Du eine Idee wem man da mal eine E-Mail schreiben könnte?
Oder gleich ne Petition starten?
Ich halte diese Beschränkung für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und somit für verfassungswidrig. Kann man durch die Instanzen klagen, nur wird der Streitwert so niedrig sein, dass das kein Schwein ähm Steuerzahler bzw. Betroffener machen wird.

Bund der Steuerzahler vielleicht? Oder seinen Bundestagsabgeordneten, das Gesetz ist ja noch nicht verabschiedet.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
Das müsste schon viele betreffen, eigentlich alle Elektro-Firmenwagenbesitzer vor dem 01.01.2019 mit der 1%-Regel.

Lass uns doch gemeinsam einen Textentwurf entwerfen. Den kann dann jeder an seinen Abgeordneten senden. Soweit ich es herausfinden konnte, haben die alle die E-Mail Adresse Vorname.Nachname@bundestag.de

Ich fange mal an:

****
Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr XY,

als Bürger und Wähler in Ihrem Wahlkreis wende ich mich heute an Sie zu folgendem Thema mit einer Bitte um Ihre Unterstützung.

Wie im Koalitionsvertrag beschrieben, soll demnächst ein Gesetz zur Verringerung des geldwerten Vorteils für Firmenwagen versabschiedet werden, sofern diese Firmenwagen Elektroautos sind. Siehe hier ab Seite 43: https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=4

Der geldwerte Vorteil soll von derzeit 1% auf 0,5% des Bruttolistenpreises halbiert werden. Grundsätzlich begrüße ich diese Maßnahme zur Förderung der Elektromobilität sehr. Ich selbst fahre schon seit 2017 ein solches Elektroauto mit dem Ziel keine lokalen Emissionen in unseren Städten zu verursachen. Das Elektroauto hatte damals bei der Anschaffung einen höheren Preis als ein vergleichbarer Diesel. Daher würde ich mich freuen, wenn dieser steuerliche Nachteil nun ausgeglichen wird, wie im Gesetz vorgesehen.

Leider sieht der aktuelle Gesetzesenntwurf vor, dass diese steuerliche Erleichterung nur für Neuwagen ab dem 01.01.2019 gilt. Dadurch wäre ich und viele andere Elektroautofahrer, welche aus Umweltschutzgründen sich schon früher für ein solches Auto entschieden haben, benachteiligt. Dies empfinde ich als Ungerecht und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie sich der Sache annehmen würden und Einfluss auf das Gesetz nehmen könnten, mit dem Ziel, dass die neue 0,5%ige Besteuerung auch auf bereits angeschaffte Autos angewendet werden kann. Die Einschränkung auf Autos ab 2019 wäre somit zu streichen.

Ich denke, im besten Haushaltsjahr und in Anbetracht des geringen Bestandes von bisherigen Elektroautos, kann der Bund diese Steuererleichterung locker schultern.

Ich würde mich über Ihre Unterstützung im Sinne des Umweltschutzes und der Gleichbehandlung freuen.

Vielen Dank und schöne Grüße,
XY
****

Was meinst Du?
Zuletzt geändert von zoppotrump am Fr 31. Aug 2018, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Sehr gut zoppotrump, dem ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen. Mit deiner Erlaubnis teile ich das mal in meinen anderen Kanäle
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag