steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Das wäre mir neu. Alle mit bekannten Hersteller erstellen die Rechnung kurz vor Auslieferung. Alles vorher ist höchstens ein Angebot oder eine Bestellbestätigung, aber keine Rechnung. Was auch logisch ist, denn es kann sich bis zum Zusammenbau des Autos immer mal was ändern an der Konfiguration. Siehe aktuelle Chip-Krise.

Daher stelle ich die Aussage deines BMW Händlers infrage. Speziell bei den BMW i4´s ist das doch gerade das Problem: Die werden in 1,5 Jahren ausgeliefert und sicher nicht zu den jetzigen Preisen, weil sich bis dahin einiges ändern kann.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

KlareWorte
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VW erstellt Rechnung kurz vor Auslieferung, bei Leasing kommt vorab (vor Bau) schon mal ein Schreiben mit dem BLP mit dem klaren Hinweis, dass der BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung gilt und man sich ggf. an den VW-Partner/Hersteller wenden muss.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

KlareWorte
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shachtyor hat geschrieben: Die Rechnung wird wohl nicht im Schritt 6 erstellt, sondern früher. Oder die Angaben, auf deren Grundlage die Rechnung erstellt wird, werden noch davor eingegeben und beziehen sich auf die Preise bei der Bestellung und nicht auf die preise bei der Erstzulassung, die ja eigentlich nichts damit zu tun haben, was und wie bestellt wurde.
Die Rechnung bei Barkauf/Finanzierung muss stimmen, egal wann diese erstellt wird. Insofern kommt eine Preiserhöhung immer zum Tragen. Bei Leasing muss man sich als Steuerpflichter ggf. selbst drum kümmern. Bei einer Betriebsprüfung ist sowas ein leicht gesundes Fressen.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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im Bonnet Thread kam die Frage auf, die eine Rechnung des Unternehmens Bonnet - in UK ansässig - betrifft.

viewtopic.php?p=1897219#p1897219

Bei Bonnet tut man sich schwer mit einer "richtigen" Rechnung an einen Unternehmer in D.

Aber zunächst muss die Frage geklärt werden, welche Art von Leistung Bonnet erbringt.

Eine Stromlieferung oder eine sonstige Leistung in Form des Zugangs zur Ladeinfrastruktur.

Letzteres ist in der Fachliteratur schon konträr diskutiert worden.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Screemer
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rein technisch liefern die imho gar nichts. sie produzieren nicht und halten nichts für den verkauf vor. im besten fall erbringen sie einen leistung und zwar das freischalten der ladesäule und die Abrechnung mit dem CPO.
Renault Zoe Z.E. 50 r110 Life + CCS
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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tja, technisch betrachtet mag da so sein, steuerlich ist das so, dass mehrere Parteien über ein und denselben Gegenstand ein Liefergeschäft abschließen können, OHNE das es sich bewegt. Man muss dass dann in eine ruhende und bewegte Lieferung zerlegen. Steuertechnisch wird Strom geliefert, von daher ist die entsprechende Einstufung nicht trivial.
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Screemer
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Den Strom liefert aber nicht Bonnet sondern der CPO.

Bonnet erbringt eben be Zahlingsdienstleisting..

Bezahlen ich mit Google Play, KK oder EC-Karte direkt an der Säule liefert mir doch auch nicht Google, Visa oder die Sparkasse den Strom, sondern der CPO.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Screemer hat geschrieben: Den Strom liefert aber nicht Bonnet sondern der CPO.
Du hast meinen Text aber schon gelesen??

Im steuerlichen Sinne !!! kann man das.

CPO "liefert" an MSP; MSP "liefert" an Endverbraucher

Berechnet wird CPO -> MSP -> Customer

Geliefert wird CPO -> Customer

Lieferung im Umsatzsteuer-Sinn: CPO -> MSP = bewegte Lieferung ; MSP -> Customer = ruhende Lieferung

gem §3 Abs. 6a UStG

das Ganze ist dann ein Reihengeschäft. Aber wie gesagt, nur wenn man die Stromabgabe als Lieferung einstuft.

Die Leistung an der Ladesäule besteht ja aus verschiedensten Komponenten:

Stromlieferung
Parkplatz
Zahlungsabwicklung
Auflademöglichkeit

Es handelt sich also um eine gemischte Leistung und die Schwierigkeit aus umsatzsteuerlicher Sicht besteht darin, die Hauptleistung zu deklarieren, welche das Gepräge bestimmt. Die anderen Leistungen wären dann Nebenleistungen, welche das Schicksal der Hauptleistung teilen.

Wenn man das von verschiedensten Standpunkten betrachtet, zB wertmäßig, dann kommen auch "eingesparte" Parkgebühren in Betracht, der Parkplatz in zentrale Lage und so weiter. Die Stromkosten sind dann vergleichsweise gering, aber das ist für meinen Geschmack nicht geeignet.

Das ist nicht einfach; wobei nach meiner Auffassung ich im wesentlichen wegen des Stroms an der Ladesäule stehe und für mich die Stromlieferung im Mittelpunkt steht. Nur dann haben wir bei fast jedem Ladevorgang ein Reihengeschäft, was seine Besonderheiten im Umsatzsteuerrecht hat.
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