steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Paranormal
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Fridgeir hat geschrieben: Achso, Stichwort Batterieminderung; ich kenne bisher keinen Fall, wo das günstiger war, als die Reduzierung des BLNP, kommt daher in der Praxis kaum vor.
Wie im Link oben steht, ist es für PHEV, die keine 40km bzw. ab 2022 keine 60km schaffen (Grundvoraussetzung für die Halbierung des BLP), die einzige Option den BLP zu mindern. Ab 2023 ist die Batterieminderung eh Geschichte.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

shachtyor
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Ich habe in mehreren Quellen die Info gefunden, dass die 60 k BLP-Grenze zum Zeitpunkt der Erstzulassung gelten muss.
Mehrere Händler behaupten das Gegenteil (es gelte der BLP bei der Bestellung), was mich etwas ins Grübeln gebracht hat.

Was wäre nun richtig? Ich nehme, an, die ungünstigere Variante (angesichts langer Wartezeiten kann man ja recht einfach jenseits der 60 k-Grenze rutschen, wenn man ohne Puffer bestellt hat)?
Hatte jemand vielleicht schon selbst dieses Szenario (knapp unter 60 k BLP bestellt und darüber während der Wartezeit gerutsch) erlebt?

§6 EStG dazu:
Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen; die Entnahme ist in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz mit dem gemeinen Wert und in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 zweiter Halbsatz mit dem Wert anzusetzen, den der andere Staat der Besteuerung zugrunde legt, höchstens jedoch mit dem gemeinen Wert. 2Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge
...
3.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60 000 Euro beträgt, oder
...

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Haufe schreibt:
Für die Berechnung des jeweiligen Kürzungsbetrags ist sowohl für den Ansatz von 50 % und 25 % als auch bei den pauschalen Abschlägen in Abhängigkeit der Batteriekapazität (kWh) stets der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgebend.

https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 25769.html

Ich möchte den Händlern nichts unterstellen, vermute aber, die haben einfach nur keinen Bock auf die Problematik und sagen im Zweifelsfall später nur "ach guck, war doch anders, das tut mir aber leid".

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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BLNP bei Bestellung macht keinen Sinn, zumindest aus steuerlicher Sicht. Außerdem steht das in der von Dir genannten Quelle, dem Gesetz.Also was gibt es da noch zu Zweifeln?
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Wurde nicht gerade beim Ioniq irgendwas erhöht und dann sind die Besteller über die 60k Grenze gerutscht?
Beim BMW i4 mit seinen 1,5 Jahren Lieferzeit besteht diese Gefahr auch.
Es ist definitiv der Tag der Zulassung bzw. der Tag der Anschaffung, was bei den meisten Firmen der gleiche Tag sein wird.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

shachtyor
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Fridgeir hat geschrieben: BLNP bei Bestellung macht keinen Sinn, zumindest aus steuerlicher Sicht. Außerdem steht das in der von Dir genannten Quelle, dem Gesetz.Also was gibt es da noch zu Zweifeln?
Irgendwie hatte ich einen Hoffnungsschimmer, dass der "steuerliche Sinn", worin dieser auch immer bestehen mag, in diesem Fall dem gesunden Verstand weichen kann. Aber leider ist es eindeutig genug.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

shachtyor
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Nach der Rücksprache mit dem Einkauf hat es sich ergeben, dass die Preiserhöhung nach der Bestellung kein reales Problem darstellt. Ohne viel Aufwand gibt es das System nicht her, dass der BLP zm Tag der EZ aktualisiert wird und er taucht einfach nirgendwo auch. Einzig bei einem BMW-Händler hat sich wohl mal ein motivierter Mitarbeiter gefunden, der das mal geschafft hat. Zumindest, in der Welt eines Großunternehmens, das Bestellungen am Band liefert, funktioniert das so.
Theoretisch wäre es zwar möglich, dass jemand vom Finanzamt nachhackt. Aber alles andere als realistisch.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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shachtyor hat geschrieben: Zumindest, in der Welt eines Großunternehmens, das Bestellungen am Band liefert, funktioniert das so.
Theoretisch wäre es zwar möglich, dass jemand vom Finanzamt nachhackt. Aber alles andere als realistisch.
Tja, alleine das Wissen darum, dass dann ein falscher BLNP verwendet wird, macht es zum Vorsatz und niemand kann sich darauf berufen es nicht gewusst zu haben. Was wohl die Firmentaxcompliance - Abteilung dazu sagt??

Das Thema Geldwäsche kommt auch noch dazu; da ist keine gute Entscheidung, das zu verheimlichen.
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zoppotrump
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shachtyor hat geschrieben: Nach der Rücksprache mit dem Einkauf hat es sich ergeben, dass die Preiserhöhung nach der Bestellung kein reales Problem darstellt. Ohne viel Aufwand gibt es das System nicht her, dass der BLP zm Tag der EZ aktualisiert wird und er taucht einfach nirgendwo auch.
Das verstehe ich nicht. Der Prozess ist doch folgender:

1. Autobestellung für 59k€
2. Warten
3. Preis wird erhöht auf 61k€
4. Auto wird gebaut
5. Auto wird ausgeliefert
6. Rechnung wird erstellt und weist den BLP von 61k€ aus.

Somit hast du die 61k€ BLP in der Steuer.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

shachtyor
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Die Rechnung wird wohl nicht im Schritt 6 erstellt, sondern früher. Oder die Angaben, auf deren Grundlage die Rechnung erstellt wird, werden noch davor eingegeben und beziehen sich auf die Preise bei der Bestellung und nicht auf die preise bei der Erstzulassung, die ja eigentlich nichts damit zu tun haben, was und wie bestellt wurde.
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