steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

PascalMo
  • Beiträge: 5
  • Registriert: Mi 8. Dez 2021, 21:47
  • Hat sich bedankt: 2 Mal
read
Hi,

ich habe dazu bereits einen Extra Thread aufgemacht, aber bekomme dort leider keine Antwort.

Wenn ihr mir hier helfen könntet, dann würde ich die entsprechenden richtigen Antworten einfach in den anderen Thread zusammenfassen. Das ist dann auch leichter für andere zu finden.

Ich bin Angestellter und bestelle demnächst (2022) einen EQB als Firmenwagen.
Der Bruttolistenpreis liegt bei 63.000 Euro (ohne Abzug des Hersteller Umweltbonus). Bei Mercedes wird als Kaufpreis ab Werk 60.025 Euro angegeben und auf den bereits erfolgten Abzug von 2.975 Euro verwiesen.

Kann ich davon jetzt die 50 Euro pro kWh abziehen und damit unter die 60.000 Euro kommen, um den Faktor 0,25 für die Berechnung des geldwerten Vorteils anzuwenden?

Der EQB hat eine 66,5 kWh Batterie:
63.000 Euro - 66,5 * 50 Euro = 59.675 Euro

Oder wird für die Einstufung der Wert 63.000 Euro verwendet. Dann würde ich halt dementsprechend ca. 3.000 Euro weniger konfigurieren, um unter die 60.000 Euro BLP zu kommen.

Gruß
Pascal
Anzeige

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Paranormal
  • Beiträge: 757
  • Registriert: So 4. Aug 2019, 19:42
  • Hat sich bedankt: 67 Mal
  • Danke erhalten: 175 Mal
read
Inländischer Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, Anschaffungspreis interessiert nicht, egal ob neu oder gebraucht.

Der pauschale Abschlag pro kWh war für E-Fahrzeuge bis 2018.
Zuletzt geändert von Paranormal am Sa 11. Dez 2021, 08:19, insgesamt 1-mal geändert.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

PascalMo
  • Beiträge: 5
  • Registriert: Mi 8. Dez 2021, 21:47
  • Hat sich bedankt: 2 Mal
read
Danke, also 63.000 Euro.

Weißt du auch, wie es sich mit der Minderung für die Batterie verhält? Ist die maßgeblich für die Einstufung?
Also 63k oder 63k - 50 * 66,5?

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Ladesaeule
  • Beiträge: 644
  • Registriert: Di 3. Jan 2017, 13:58
  • Hat sich bedankt: 49 Mal
  • Danke erhalten: 195 Mal
read
Soweit mir bekannt, ist die Batterieminderung schon seit eingen Jahren Geschichte.
3/2017-6/2020 Zoe 40kWh

seit 7/2020 e-Soul 64kWh
seit 12/2020 e-Up! 32kWh

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Paranormal
  • Beiträge: 757
  • Registriert: So 4. Aug 2019, 19:42
  • Hat sich bedankt: 67 Mal
  • Danke erhalten: 175 Mal
read
Die pauschalen Abschläge von 200 EUR bis 50 EUR sowie die Höchstgrenzen von 7.000 bis 5.500 EUR im Zeitraum 2019-2022 sind im Wesentlichen für Hybridelektrofahrzeuge von Bedeutung, welche die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Elektromobilitätsgesetzes nicht erfüllen, z. B. weil sie keine elektrische Mindestfahrleistung von 40 Kilometern bzw. ab 2022 von 60 Kilometern erreichen.
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 25769.html

Also entweder 0,25%/0,5% oder Batterieminderung und 1%

Edit sagt: ist nicht korrekt formuliert, weil es immer um den geminderten BLP geht, der danach immer mit 1% angesetzt wird. Aber es dürfte klar sein, was gemeint ist.

Entweder BLP von 50% (25% bei BLP 60.000) oder geminderter BLP 50 Euro pro kWh (max. 5500 Euro) für 2022.
Zuletzt geändert von Paranormal am Sa 11. Dez 2021, 08:35, insgesamt 1-mal geändert.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Ladesaeule
  • Beiträge: 644
  • Registriert: Di 3. Jan 2017, 13:58
  • Hat sich bedankt: 49 Mal
  • Danke erhalten: 195 Mal
read
Oh -sorry - ich halt mich ja schon 'raus....

Als e-up Fahrer habe ich die Regelung ab 60000€ immer ignoriert.
3/2017-6/2020 Zoe 40kWh

seit 7/2020 e-Soul 64kWh
seit 12/2020 e-Up! 32kWh

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Benutzeravatar
read
Ladesaeule hat geschrieben: Soweit mir bekannt, ist die Batterieminderung schon seit eingen Jahren Geschichte.
das ist nicht ganz richtig und hängt mit der Anschaffung zusammen; vor 2018 angeschaffte E-Fahrzeuge haben noch die Batterieminderung
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Benutzeravatar
read
Paranormal hat geschrieben:
https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 25769.html

Also entweder 0,25%/0,5% oder Batterieminderung und 1%

Edit sagt: ist nicht korrekt formuliert, weil es immer um den geminderten BLP geht, der danach immer mit 1% angesetzt wird. Aber es dürfte klar sein, was gemeint ist.

Entweder BLP von 50% (25% bei BLP 60.000) oder geminderter BLP 50 Euro pro kWh (max. 5500 Euro) für 2022.
Du hast ja schon editiert, aber ich möchte nochmals, wie schon öfters hier im Thread, darauf hinweisen, dass IMMER von der 1%-Methode zu sprechen ist; so steht es im Gesetz (§6 EStG). Das ist sehr wichtig. Was halbiert oder geviertelt wird, ist der BLNP = BruttolistenNEUpreis. Egal was das Auto auf der Rechnung kostet, es gilt der BLNP!!

Die Viertelung nur bei BLNP unter 60.000 EUR; also wie hier gefragt wird der BLNP nur halbiert (weil 63.000 EUR).

Warum ist das soooo wichtig, dass es 1% sind??

Für die Umsatzsteuer gilt die Halbierung bzw. Viertelung des BLNP nicht!! Ich erlebe es leider sehr oft, dass da mit 0,25%/0,50% gerechnet wird; wer das macht, hinterzieht womöglich Umsatzsteuer. Bitte unbedingt bei diesem Thema den eigenen Steuerberater ansprechen.


Achso, Stichwort Batterieminderung; ich kenne bisher keinen Fall, wo das günstiger war, als die Reduzierung des BLNP, kommt daher in der Praxis kaum vor.

Man muss fairerweise dazusagen, dass die Regelung in §6 Abs. 5 Nr.4 EStG mittlerweile so komplex ist, dass man sie nur mit einem Schaubild versteht. Irgendwo habe ich eines herumfliegen, finde es nur gerade nicht.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

PascalMo
  • Beiträge: 5
  • Registriert: Mi 8. Dez 2021, 21:47
  • Hat sich bedankt: 2 Mal
read
Ich danke euch für die Ausführungen! Jetzt ist mir das doch viel klarer...Wenn auch nicht ganz... Das liegt aber wahrscheinlich an meinem fehlenden Wissen und Verständnis zu Steuer Themen. Zum Glück kümmert sich um diese Dinge meine Frau.

@Fridgeir: Wenn du das Schaubild finden würdest, wäre eine Veröffentlichung hier bestimmt hilfreich für alle.

Ich nehme mal für mich mit:

Bei BEV

BLP ist der Preis zum Zeitpunkt der Zulassung, der gem. Preisliste gezahlt werden müsste. Dazu gehört auch Sonderzubehör. Eine Minderung durch Rabatte (auch Hersteller Umweltbonus) wird nicht berücksichtigt.

Der Faktor 0,25 zur Berechnung des geldwerten Vorteils kann auf diesen BLP angewendet werden, sofern der BLP unter 60k Euro liegt. Ansonsten ist der Faktor 0,5.

Eine Minderung des BLP pro kWh Batterie ist (oder war bis Zulassung 2018?) möglich. Dann ist aber kein Faktor von 0,25 oder 0,5 auf den BLP anwendbar.

Bitte korrigiert und/oder ergänzt gerne.
Ich kann das dann als Zusammenfassung in meinem anderen Thread packen. Dann wird das auch leichter gefunden.

Gruß
Pascal

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Benutzeravatar
read
Die Zusammenfassung soweit, aber das woanders zu posten macht nicht viel Sinn, es verändert sich zu häufig zu viel.

Und achtet immer darauf, dass bei der USt KEINE Faktorberechnung zulässig ist. Hier gilt immer 1% vom BLNP
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag