steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Was ist denn der Unterschied? Rechne ich 0,25% von X ist es das gleiche wie 1% von 0,25X. Kein Unterschied sichtbar.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

k_b
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zoppotrump hat geschrieben:Was ist denn der Unterschied? Rechne ich 0,25% von X ist es das gleiche wie 1% von 0,25X. Kein Unterschied sichtbar.
Doch, es gibt einen Unterschied bei der Umsatzsteuerberechnung! Geviertelt werden darf nämlich nur beim steuerfreien Anteil, nicht jedoch beim steuerpflichtigen Anteil der Eigenentnahme.
Anteil bezieht sich hier auf die Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges. Die wird normalerweise gesplittet in 20% steuerfreien und 80% steuerbaren Anteil.
Der 20% Anteil kann für die Privatnutzung (Nutzungsentnahme) geviertelt werden (0,25%), für den grössten Anteil, nämlich die 80%, werden aber die vollen 1% angesetzt.
Dieses gilt für Firmenfahrzeuge, die zum Betriebsvermögen eines Selbstständigen gehören.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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korrekt und nicht nur dort, die 1 % werden auch an anderen Stellen der Steuergesetze verwendet, von daher ist es wichtig, die Viertelung des BLNP zu verwenden.

Mathematisch kommt das auf das Gleiche hinaus, es ist aber nicht dasselbe ;-).
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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@Fridgeir
Ich befürchte, dass viele entweder nicht verstehen oder nicht verstehen wollen, dass andere Paragraphen auf Sachverhalte von eben dem §6 EStG zurückgreifen. Wenn Sie es verstehen, dann würden Sie solche Fragen nicht stellen.
Allerdings könne Sie sich glücklich schätzen, weil es Christan Solmecke es auch nicht versteht.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Es ging aber nicht um andere Sachverhalte, sondern um den GWV des BLP. Genau bei diesem Beispiel ist es das gleiche.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

k_b
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zoppotrump hat geschrieben:Es ging aber nicht um andere Sachverhalte, sondern um den GWV des BLP. Genau bei diesem Beispiel ist es das gleiche.
zoppotrump, ganz grob gesagt: es hängt davon ab, ob du Umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, ob du Angestellter oder Selbstständig bist. Es wird jedesmal anders gerechnet, daher kann man nicht verallgemeinern- auch wenn es aus deiner Sicht vielleicht so aussieht.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Am 05.11.20210 wurde ein neues bzw. zusammenfassendes BMF-Schreiben veröffentlicht:


Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen


https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=1



BMF = Bundesministerium für Finanzen
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Was ist darin neu?

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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uff, habe es noch nicht einmal überflogen. Laut den Meldungen, in denen darauf Bezug genommen wurde, stand was von Klarstellung etc.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Ich habe nichts wirklich neues gefunden, aber kann sein, dass ich es überlesen habe.
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