steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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@k_b das kannst Du in etwa gleichsetzen.

Hat der Unternehmer keine festen Arbeitsort und fährt jeden Tag woanders hin, handelt es sich um eine "Dienstreise" ( sorry, der Begriff ist alt und hat sich bei mir eingeprägt) . Fährt der Unternehmer mit einem betrieblichen Fahrzeug welches ihm auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, können für diese betrieblichen Fahrten keine zusätzlichen Beträge geltend gemacht werden, denn die um Rahmen der dienstlichen Fahrten entstehenden Stromkosten sind bereits Betriebsausgaben.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Fridgeir hat geschrieben: nur für die Lohnbuchhaltung ein echt fieser deutlicher Mehraufwand, das muss ja entsprechend für die nächste Lohnsteueraußenprüfung dokumentiert sein.
Ich bin kein Experte für Lohnbuchhaltung, aber ich würde erwarten, dass es die Aufgabe der Lohnbuchhaltung ist die geltenden Steuergesetze umsetzen zu können. Es ändert sich inhaltlich doch auch nur eine Zeile und die Berechnungslogik ist immer gleich.
Da gibt es mit Prämien, Boni, anderen GWV, Aktienoptionen, etc. noch viel fiesere Berechnungen zu tätigen.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

MBEQC
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Die meisten Arbeitgeber machen das ganz einfach. Da wird dann gesagt wir rechnen mit der "normalen" 0,03 % Regelung. Wenn der Arbeitnehmer die 0,002 % möchte soll er sie im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was problemlos möglich ist.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

nomonor
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Sofern sich "aus der arbeitsvertraglichen oder einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage nichts anderes ergibt" ist der Arbeitgeber seit spätestens 1.1.2019 verpflichtet, die 0,002% Regelung auf Wunsch des Arbeitnehmers anzuwenden.

Siehe auch 2.3e (Rz. 10) in https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Ich hatte weiter oben von der Möglichkeit berichtet, wenn das E-Auto als Dienstwagen an der heimischen Steckdose geladen wird, die damit verbundenen Kosten durch eine pauschale Erstattung sich erstatten lassen zu können. Diese Regelung wurde im September 2020 vom Bundesfinanzministerium bis 2030 verlängert (BMF, Schreiben v. 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004).

Zu dem wurden die Pauschalen angehoben;

Ab 2021 (bis Ende 2030) gelten erhöhte Pauschalen:

Monatliche Pauschale bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 20 Euro),
15 Euro monatlich für Hybridelektrofahrzeuge (bis 2020: 10 Euro).
Monatliche Pauschale ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge (bis 2020: 50 Euro),
35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge (bis 2020: 25 Euro).
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zoppotrump
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Wie ist denn "bei zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber" geregelt?
Lockdown und Homeoffice ist dann also ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber?

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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sehr gute Frage. Da die Pauschale monatlich gilt, würde ich in den Monaten, in den ich im Homeoffice war von "ohne Lademöglichkeit beim AG" ausgehen; mit dieser Einschränkung soll ja der mehr oder weniger Stromaufwand abgedeckt werden. Kann ich beim AG nicht laden ist mein vermuteter Stromverbrauch @Home größer, dann sollte es auch die andere Pauschale sein.

So jedenfalls meine Auffassung dazu.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Hacky hat geschrieben:
Fridgeir hat geschrieben: @Hacky an welcher Stelle in den Steuergesetzen wird der geeichte Zähler verlangt? Das würde mich als Steuerfuzzi sehr interessieren.
Schön, dass ich das mal mit einem "Steuerfuzzi" diskutieren kann :)
Mein Kenntnisstand war bislang, dass man sich für einen privat geladenen E-Firmenwagen entweder Pauschalen vom Arbeitgeber vergüten lassen kann oder - bei genauer Abrechnung der tatsächlich geladenen kWh - eine eichrechtskonforme Wallbox braucht. Steht z.B. hier: https://www.amperio.eu/2020/11/elektro- ... use-laden/

Ob man mit den Pauschalen klarkommt, hängt sicherlich davon ab, welche Strecken man fährt und wieviel davon zuhause geladen wird. Bei den meisten wird es vermutlich aufgehen.
@Hacky ich habe Deinen Text mal hierher geholt. Ich habe den Autor des Textes aus Deinem Link angeschrieben, bisher erhielt ich keine befriedigende Antwort, sprich mit Angaben zu Gesetzesvorgaben. Ich kann mich nicht daran erinnern, etwas in der Fachliteratur zum Thema Eichrechtsvoraussetzung gelesen zu haben.
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Ist der Abzug der Akkukosten noch relevant, oder wurde diese Regelung im Rahmen der 0,25%-Besteuerung obsolet?
siehe hier:viewtopic.php?p=345268#p345268
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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eines vorneweg: 0,25% Regelung gibt es NICHT!! Es sind weiter 1% und nur der BLNP wird geviertelt, ein kleiner aber bedeutender Unterschied !

Wenn man die Viertelung wählt, ist ein Abzug der Batteriekosten nicht mehr nötig. Aus dem Kopf bin ich mir nicht sicher, ob der Abzug überhaupt noch zeitlich möglich ist, wenn ein Auto aktuell angeschafft wurde. Das müsste man im §6 EStG iVm §52 EStG nachlesen.
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