steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Alisa hat geschrieben:
k_b hat geschrieben: Am einfachsten wäre es, wenn dir dein Arbeitgeber den Strom kostenfrei zur Verfügung stellt. Dann kann er ihn steuerlich verwerten und beide Seiten haben etwas davon.
Du hast einen garantierten Park- und Ladeplatz,
und er hat einen ausgeruhten und zufriedenen Mitarbeiter mehr.
Ich vermute das dürfen die nicht, da in der Pharmabranche größter Wert auf Gleichbehandlung aller Mitarbeiter gelegt wird. Fragen könnte ich aber mal, das stimmt. Bin dort allerdings erst 2 Monate und möchte nicht in der Probezeit solche Forderungen stellen. Was hat denn der Arbeitgeber für Vorteile, wenn er mich kostenlos laden lässt?
Alisa, die vorsichtige Herangehensweise habe ich nun schon von mehreren Großunternehmen gehört. Der Neidfaktor der Verbrennerfahrer ist groß in dieser Frage.

Da es Dein Privatfahrzeug ist, kann der AG Dir doch den Strom einfach in Rechnung stellen. Und wenn sie selbst damit nichts zu tun haben wollen, es gibt mittlerweile einige Anbieter am Markt, die das für den Arbeitgeber übernehmen.

Der "Vorteil" besteht darin, dass dir der Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil zuwenden kann, ohne das dafür Steuern und Sozisalversicherungsbeiträge entstehen. Aber leider ist der Neidfaktor größer.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Alisa hat geschrieben:
Ich vermute das dürfen die nicht, da in der Pharmabranche größter Wert auf Gleichbehandlung aller Mitarbeiter gelegt wird. ...
Würden denn alle Elektroautos kostenlos laden dürfen? Dann wäre es Gleichbehandlung.
Oder nur Du? Dann wäre es das nicht und in der Tat suboptimal.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Alisa
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Fridgeir hat geschrieben:
Alisa hat geschrieben:
k_b hat geschrieben: Am einfachsten wäre es, wenn dir dein Arbeitgeber den Strom kostenfrei zur Verfügung stellt. Dann kann er ihn steuerlich verwerten und beide Seiten haben etwas davon.
Du hast einen garantierten Park- und Ladeplatz,
und er hat einen ausgeruhten und zufriedenen Mitarbeiter mehr.
Ich vermute das dürfen die nicht, da in der Pharmabranche größter Wert auf Gleichbehandlung aller Mitarbeiter gelegt wird. Fragen könnte ich aber mal, das stimmt. Bin dort allerdings erst 2 Monate und möchte nicht in der Probezeit solche Forderungen stellen. Was hat denn der Arbeitgeber für Vorteile, wenn er mich kostenlos laden lässt?
Alisa, die vorsichtige Herangehensweise habe ich nun schon von mehreren Großunternehmen gehört. Der Neidfaktor der Verbrennerfahrer ist groß in dieser Frage.

Da es Dein Privatfahrzeug ist, kann der AG Dir doch den Strom einfach in Rechnung stellen. Und wenn sie selbst damit nichts zu tun haben wollen, es gibt mittlerweile einige Anbieter am Markt, die das für den Arbeitgeber übernehmen.

Der "Vorteil" besteht darin, dass dir der Arbeitgeber einen geldwerten Vorteil zuwenden kann, ohne das dafür Steuern und Sozisalversicherungsbeiträge entstehen. Aber leider ist der Neidfaktor größer.
Ja und genau das würde mich interessieren - also wie das tatsächlich abgerechnet werden muss. Ich habe mein Auto seit 4 Wochen und jetzt muss erst mal eine Betriebsvereinbarung erstellt werden wo der Preis verankert wird etc. - da aber der Strompreis abhängig von der vom Unternehmen bezogenen Menge an Strom ist wird das sehr kompliziert... Ich werde wohl einfach mal nach einer Pauschale fragen, wenn ich ein paar Tage länger im Unternehmen bin ;)

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Alisa
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zoppotrump hat geschrieben:
Alisa hat geschrieben:
Ich vermute das dürfen die nicht, da in der Pharmabranche größter Wert auf Gleichbehandlung aller Mitarbeiter gelegt wird. ...
Würden denn alle Elektroautos kostenlos laden dürfen? Dann wäre es Gleichbehandlung.
Oder nur Du? Dann wäre es das nicht und in der Tat suboptimal.
Wenn dann alle. Hast schon recht - ist ja nicht meine Schuld, dass die anderen noch ihre Verbrenner fahren :D

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Martin758
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Also mir hat mein damaliger Arbeitgeber eine Rechnung geschrieben. Strommenge*Strompreis*Mehrwertsteuer. Ich musste quasi jeden Tag den Zähler ablesen.

Das Argument, dass der Chef alle gleich behandeln will, wird auch nur genannt, wenn der Chef keine Lust auf Elektromobilität hat und sich einfach nicht dafür interessiert...

Ich habe jetzt den Job gewechselt. Bei einer deutlich größeren Firma kann ich jetzt einfach anstecken ohne irgendwas....

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Geht bei meinem Teilzeitbrötchengeber auch. Hat aber noch keinen dazu gebracht sich privat ein E-Auto zu kaufen.

mfg
Michael
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Alisa
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Martin758 hat geschrieben: Also mir hat mein damaliger Arbeitgeber eine Rechnung geschrieben. Strommenge*Strompreis*Mehrwertsteuer. Ich musste quasi jeden Tag den Zähler ablesen.

Das Argument, dass der Chef alle gleich behandeln will, wird auch nur genannt, wenn der Chef keine Lust auf Elektromobilität hat und sich einfach nicht dafür interessiert...

Ich habe jetzt den Job gewechselt. Bei einer deutlich größeren Firma kann ich jetzt einfach anstecken ohne irgendwas....
Na Interesse scheint ja zu bestehen, da es 4 Ladesäulen auf dem Gelände gibt :) Und ab 2021 soll es elektrische Dienstwagen für den Außendienst geben. Wer weiß, vielleicht ändert sich ja dann was.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Berger1234
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Hallo,
in diesem Zusammenhang hätte ich einige Fragen zur Besteuerung an euch, da mir die Berechnung nicht ganz klar ist:
Meine Holde hat für Ihre Praxis einen Egolf angeschafft in 2020.
Kaufpreis nach Förderung etc. ca. 18t€. BLP war 37045.
Die Afa läuft imo ja linear auf Jahre also ca. 3000€ im Jahr Abscheibung.
Es soll die 1% Regel angewendet werden, da Nutzung >50% dienstlich (inkl. Fahrten zur Praxis).
In meinem Verständnis darf ich dann ALLE KFZ Kosten also Versicherungen, das Aufladen, das Waschen, die Fußmatten, die Winterreifen etc als Betriebsausgabe geltend machen, soweit korrekt ?
Für die Privatnutzung sind dann ja jährlich 12(Monate)x1%x0,25xBLP=1111,35€ zusätzlich zu versteuern, auch das korrekt ?
Dazu kommen noch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit BLPx0,25x0,03% pro km Entfernung zur Arbeit (in diesem Fall 31km) hier komme ich auf 1033,25€.
Kann ich jetzt zusätzlich die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nochmal als Betriebsausgabe rechnen ? Das ergäbe dann 31km x 230Tage x 0,3€ =2139€.
Wenn das bis hierhin richtig war kostet die komplette Privatnutzung 1111,35€+1033,25€-2139€=5,6€ !! also quasi nichts.

Ist das nachvollziehbar und sachlich korrekt ?
Kann der Betrag negativ werden ?

Was wäre eurer Meinung nach der beste Zeitpunkt um das Fahrzeug wieder aus dem Betrieb herauszunehmen ? Problem hierbei ist, das ja der Buchwert in dieser Konstellation wahrscheinlich immer deutlich niedriger sein wird als der Fahrzeugwert, daher muss bei der Entnahme ein Gewinn versteuert werden.

Wie macht Ihr das so ?

Mit elektrisierten Grüßen,

Berger1234

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k_b
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Berger1234 hat geschrieben:Hallo,
in diesem Zusammenhang hätte ich einige Fragen zur Besteuerung an euch, da mir die Berechnung nicht ganz klar ist:
Meine Holde hat für Ihre Praxis einen Egolf angeschafft in 2020.
Kaufpreis nach Förderung etc. ca. 18t€. BLP war 37045.
Die Afa läuft imo ja linear auf Jahre also ca. 3000€ im Jahr Abscheibung.
Es soll die 1% Regel angewendet werden, da Nutzung >50% dienstlich (inkl. Fahrten zur Praxis).
In meinem Verständnis darf ich dann ALLE KFZ Kosten also Versicherungen, das Aufladen, das Waschen, die Fußmatten, die Winterreifen etc als Betriebsausgabe geltend machen, soweit korrekt ?
Für die Privatnutzung sind dann ja jährlich 12(Monate)x1%x0,25xBLP=1111,35€ zusätzlich zu versteuern, auch das korrekt ?
Ich denke, bis hierher ist es korrekt.
Dazu kommen noch die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit BLPx0,25x0,03% pro km Entfernung zur Arbeit (in diesem Fall 31km) hier komme ich auf 1033,25€.
Kann ich jetzt zusätzlich die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nochmal als Betriebsausgabe rechnen ? Das ergäbe dann 31km x 230Tage x 0,3€ =2139€.
Wenn das bis hierhin richtig war kostet die komplette Privatnutzung 1111,35€+1033,25€-2139€=5,6€ !! also quasi nichts.

Ist das nachvollziehbar und sachlich korrekt ?
Kann der Betrag negativ werden ?
Meiner Meinung nach kannst du die Ausgaben nicht zweimal anwenden - da sie ja nicht zweimal entstanden sind. Diesen ganzen Block
kannst (solltest) du weglassen.
Die Regelungen (Fahrten zur Arbeitsstätte) beziehen sich auf Angestellte. Deine Frau ist aber ihre eigene Chefin.
Was wäre eurer Meinung nach der beste Zeitpunkt um das Fahrzeug wieder aus dem Betrieb herauszunehmen ? Problem hierbei ist, das ja der Buchwert in dieser Konstellation wahrscheinlich immer deutlich niedriger sein wird als der Fahrzeugwert, daher muss bei der Entnahme ein Gewinn versteuert werden.
Du entnimmst ihn am einfachsten indem du den dann aktuellen Buchwert bezahlst.
Der tatsächliche Fahrzeugwert wird sicher nicht höher sein.
Wie macht Ihr das so ?

Mit elektrisierten Grüßen,

Berger1234
Das ganze solltest du dir von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufsgruppe verifizieren lassen!

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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@k_b bitte keine Vermutungen schreiben, wenn man keine Ahnung hat. Details kommen später. Nur so viel, auch ein Unternehmer kann Fahrten Whg-Arbeit mit dem km- Satz von 30ct geltend machen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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