steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Ja. Hier die erste Seite. Das ist von BMW:
http://transfer.qu-int.com/ahg/FAQ_BMW_ ... uerung.pdf

Damm wiederum die Verbindung zur Erläuterung zum WLTP Verfahren hier auf Seite 38:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/de ... tp-rde.pdf
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

sunspeed
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Ich habe an Euch noch ein Frage hinsichtlich des sogenannten "Brutto-Listenpreises", der beim geldwerten Vorteil (1% Regelung & 0.03% pro km Wohnung-Arbeitsplatz) einfließt.

Bei meiner Neuwagenbestellung (alle Preise sind Bruttopreise) sind der Basislistenpreis und die gesamten Sonderausstattungsoptionen auf der Rechnung gelistet. Dann folgt noch eine Zeile mit den Überführungskosten und darunter als Summe der Gesamtbetrag.

Eine der Sonderausstattungsoptionen ist der "Umweltbonus" der mich -2380.-€ (=-2000€*1,19) kostet.

Von welchen Bruttolistenpreis wird nun der geldwerte Vorteil berechnet? Der inkl. der Sonderausstattung "Umweltbonus"? Oder wird diese Option steuerlich nicht bewertet, also von FA künstlich herausgerechnet?

Vielen Dank für Euer Feedback!!!

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Bruttolistenneupreis, ohne Abzug des Umweltbonus

Im BLNP ist dann auch die Sonderausstattung enthalten.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

sunspeed
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Danke für die Antwort!

"Im BLNP ist dann auch die Sonderausstattung enthalten."

=> Und das ist genau der springende Punkt. Der BLNP ist die Summe aus dem Basispreis plus aller Sonderausstattungen. Ich musste explizit die Sonderausstattung "Umweltbonus" im Online-Konfigurator auswählen, damit diese auch in den BLNP übernommen wurde. Rabatte seitens des Herstellers und des Händlers wurden dann "weiter unten" auf der Bestellung gelistet und sind natürlich nicht Bestandteil des BLNP.

Also, es stellt sich die Frage nach der Definition des BLNP. Der Hersteller hätte die Option Umweltbonus ja auch direkt in den Basispreis einrechnen können und diese nicht mehr explizit listen müssen.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie mit negativen Kosten bei Sonderausstattungen umgegangen wird. Es gibt ja durchaus Fahrzeuge, bei denen man im Konfigurator Optionen auswählen kann, die zu einer Senkung des Gesamtbetrages führen, da diese schon vom Fahrzeughersteller im Basispreis des Fahrzeugmodells eingerechnet waren.

Oder anders herum gefragt, gibt es eine rechtliche Grundlage die besagt, dass die Sonderausstattung Umweltbonus des Herstellers kein Bestandteil des BLNP sein kann, bzw. anders behandelt werden muss, als eine andere Sonderausstattung, die ebenfalls einen negativen Preis hat.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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der Konfigurator spielt dabei keine Rolle, denn es heißt ja BruttoLISTENneupreis. Also nimm Dir eine Preisliste zur Hand und rechne alle Deine Sonderausstattungsbestandteile zusammen.

BTW, bei BMW wird der Bruttolistenneupreis sogar in der Auftragsbestätigung angegeben
Unbenannt.PNG
sunspeed hat geschrieben:
Oder anders herum gefragt, gibt es eine rechtliche Grundlage die besagt, dass die Sonderausstattung Umweltbonus des Herstellers kein Bestandteil des BLNP sein kann, bzw. anders behandelt werden muss, als eine andere Sonderausstattung, die ebenfalls einen negativen Preis hat.
das ist ständige BHF-Rechtsprechung = "Bruttolistenneupreises (inländischer Listenpreis bei Erstzulassung zzgl. Son­derausstattungen und USt)"

Der Umweltbonus hat dabei nichts zu suchen; das ist auch logisch. Stell' Dir vor, Du kaufst einen Gebrauchten, für den der Neuwagenkäufer keinen Bonus beantragt an (Warum auch immer); da gilt dann auch der BLNP
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Ist es eigentlich noch rechtlich möglich, statt einen Geld-Rabatt, kostenloses Zubehör zu bekommen?

Also mal angenommen der BLNP ist 40.000€. Statt zu sagen, man gibt 5.000€ Rabatt, darf man, vom Autohaus, Zubehör im Wert von 5.000€ kostenlos dazu zubuchen.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Hell
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Mit Recht hat das nichts zu tun, eher mit Eigenschutz vor Insolvenz des Händlers ;-)

Wenn Du gut verhandeln kannst und der Händler entsprechenden Spielraum hat, könnte das sogar klappen.

Das hat dann aber nichts mehr mit der BAFA-Prämie zu tun bzw. ob der Händler in der Rechnung zusätzlich noch dann noch den erforderlichen Händleranteil für den Umweltbonus ausweist, ist mehr als fraglich.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Anmar hat geschrieben: Ist es eigentlich noch rechtlich möglich, statt einen Geld-Rabatt, kostenloses Zubehör zu bekommen?

Also mal angenommen der BLNP ist 40.000€. Statt zu sagen, man gibt 5.000€ Rabatt, darf man, vom Autohaus, Zubehör im Wert von 5.000€ kostenlos dazu zubuchen.
Das ist jetzt schon ein "Knüller" (man beachte den Anführungszeichen :-) ); kauft man sich den simplen Tesla und bucht dann dazu; dafür hat die Finanzverwaltung noch gar keinen "Prozess", denn das kennen die so noch nicht. Ich sag's mal so, gehört dann nicht zum Bruttolistenneupreis und ich würde mich mit dem späteren Prüfer ordentlich darum streiten.

Denn wenn man den Autopiloten erst später kauft, kann das nicht Bruttolistenneupreis sein; aber andersherum müsste es theoretisch hinzugerechnet werden, da es den imaginären Gegenwert Fahrzeugnutzung erhöht.

Bleibt eine spannende Frage und wird sicherlich in Zukunft die Gericht beschäftigen.
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zoppotrump
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Kann man eigentlich die Kosten für eine privat angeschaffte Wallbox daheim für einen Firmenwagen gegen die Versteuerung des GWV gegen rechnen?
Ganz so, wie man das mit privat bezahlten Strombezug tun kann?

Danke!

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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@Zoppo sehr spannende Frage, bei der Antwort muss ich ein wenig im Dunkeln tappen:

Die Wallbox mit Zusatzausstattungen zu vergleichen, halte ich für mutig. Bei den selbstgetragenen Sonderausstattungskosten handelt es sich ja um Bestandteile des Fahrzeugs, die der Arbeitgeber nicht gezahlt hat und daher die BMG für die 1%-Methode reduziert. Diesen Vergleich zur Wallbox gehe ich nicht mit, denn diese ist nicht zum Wert des Fahrzeugs zurechnen.

Man könnte sogar meinen, durch den pauschalen Betrag, welchen der Arbeitgeber derzeit zahlen kann, sind die Anschaffungskosten für eine Box inkludiert.

Anders wäre es womöglich, wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Wallbox übernimmt, aber hier muss man aufpassen, dass das nicht als Sachlohn zu werten ist.

Um Deine Frage aus meiner Sicht zu beantworten: eher nein.
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