steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
iMarc hat geschrieben: Ich hatte das so verstanden, dass der steuerlich angesetzte geldwerte Vorteil um die 50€ p.M. gesenkt wird, wenn der Arbeitnehmer privat lädt und selber zahlt
Da würde ich Dir so spontan zustimmen, den Punkt hatte ich nicht auf dem Schirm. Ist dann vergleichbar mit den Kosten, die der Arbeitnehmer für zB Sonderausstattung des Dienstwagen selber trägt.

Ich setz' mich dann mal in die Ecke und grolle vor mich hin :oops: :?
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
Anzeige

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
Das ist entweder oder zu verstehen:
Entweder Du rechnest alles genau ab und musst das dann vorweisen. Dann ist das der Betrag, der mildert.
Oder Du sparst Dir das alles und setzt die 50 EUR (oder entsprechend der Tabelle) pauschal an. Pauschal bedeutet, dass man keinen Nachweis erbringen muss.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

sunspeed
  • Beiträge: 34
  • Registriert: Fr 31. Jan 2020, 17:41
  • Hat sich bedankt: 10 Mal
  • Danke erhalten: 27 Mal
read
Hallo zusammen,

ich bin begeistert von diesem Forum, von diesem Thread, der Objektivität der Berichte und dem gepflegten Umgangston!

Bei der Suche nach einer Antwort auf eine Frage die sich mir berechnungstechnisch stellt war ich bislang erfolglos.

Ich habe vor für mein Unternehmen in 2020 ein E-Fzg. (vorsteuerabzugsberechtigt) zu erwerben und dieses über 6 Jahre abzuschreiben. Der Anteil der betriebl. veranlassten Fahrten (inkl. Fahrten Haus-Betrieb) liegt >50% u.<90%. Für mich stellt sich die Frage, von welchem Preis für die Abschreibung auszugehen ist, bzw. ob die Bundes- und Landesprämien vom Kaufpreis abzuziehen sind.

Nehmen wir diese Zahlen an:

35700.-€ Bruttolistenpreis
23800.-€ Bruttokaufpreis (inkl. Herstellerprämie und Händlerrabatte)

20000.-€ Nettokaufpreis
- 2000.-€ Bafa-Prämie
- 4000.-€ NRW Umwelt-Prämie

=14000.-€ Nettokaufpreis inkl. Umweltprämien

Setzt man nun 20000.-€ oder 14000.-€ als Wert zur Abschreibung an? Falls 20000.-€ anzusetzen sind, stellen die 6000.-€ eine Einnahme dar, die dem Unternehmensgewinn zugeschrieben werden muss?


Vielen Dank für Eure Antworten schon im Voraus!!!

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
für die steuerlichen Abschreibungen gelten die Anschaffungskosten abzüglich Gutschriften und Zuschüsse, in Deinem Beispiel sind es 14.000 EUR, auf 6 Jahre verteilt. für die 1%-Methode gilt der BLNP von 35.700 EUR, der in diesem Fall (<40.000) geviertelt wird = 1% von 8.925 EUR

So schnell mal aus der Ferne
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

sunspeed
  • Beiträge: 34
  • Registriert: Fr 31. Jan 2020, 17:41
  • Hat sich bedankt: 10 Mal
  • Danke erhalten: 27 Mal
read
Vielen Dank für die schnelle Antwort, die sich mit dem deckt, was ich mir gedacht hatte. Ich bin mir nur nicht im klaren darüber in wie fern es für E-Fzg. ggf. Sonderregelungen gibt, die sich einem nicht so direkt offenbaren.

Zu dem Thema (Investitionszuschuss) hatte ich lediglich einen Hinweis bei Haufe gefunden:
https://www.haufe.de/finance/finance-of ... 15602.html

Hier wird jedoch sehr stark auf Gebäude referenziert und mir fehlt der Sachverstand den Inhalt auf Fahrzeuge anzuwenden, bzw. kenne existente Sonderregelungen hierzu nicht.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Dazu muss es keine Sonderregelungen geben, Zuschüsse mindern die AHK (Anschaffungs- und Herstellungskosten). Man könnte jetzt noch zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz unterscheiden, aber das führt zu weit.

Am besten ist, Du sprichst das mit Deinem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer ab.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

sunspeed
  • Beiträge: 34
  • Registriert: Fr 31. Jan 2020, 17:41
  • Hat sich bedankt: 10 Mal
  • Danke erhalten: 27 Mal
read
Okay, perfekt - danke Dir!!!

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

k_b
  • Beiträge: 2589
  • Registriert: Mo 29. Okt 2018, 23:30
  • Danke erhalten: 679 Mal
read
Fridgeir hat geschrieben:für die steuerlichen Abschreibungen gelten die Anschaffungskosten abzüglich Gutschriften und Zuschüsse, in Deinem Beispiel sind es 14.000 EUR, auf 6 Jahre verteilt. für die 1%-Methode gilt der BLNP von 35.700 EUR, der in diesem Fall (<40.000) geviertelt wird = 1% von 8.925 EUR

So schnell mal aus der Ferne
Fridgeir,

ich weiß, du bist hier der Experte: Ist denn das Gesetz mit der Viertelung („0,25%“) schon festgeschrieben, oder noch in Wartestellung?
Ich habe irgendwo gelesen, die Halbierung gilt rückwirkend ab 01.01.2019.. die Viertelung ab ??

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Die Viertelung ist in §6 EStG enthalten, also bereits umgesetzt. Die Halbierung gilt sowieso ab 2019 und wurde letztes Jahr im Laufe des Jahres in einem "Omnibusgesetz" eingeführt. Die Viertelung auch:
Nr.3 bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 40 000 Euro beträgt,

ich stolpere selber gerade über die Formulierung "... wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat ...." das war mir jetzt auch nicht so präsent und würde ja bedeuten, die PHEV bekommen keine Viertelung..... hhmm, muss ich mal verifizieren

EDIT: das ist tatsächlich so, nur reine E-Fahrzeuge bekommen die Viertelung, die Halbierung bekommen die PHEV nur, wenn sie die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetz erfüllen:
Unbenannt.JPG
Copyright: Haufe Verlag
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

k_b
  • Beiträge: 2589
  • Registriert: Mo 29. Okt 2018, 23:30
  • Danke erhalten: 679 Mal
read
Danke Fridgeir!
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag