steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Fridgeir hat geschrieben:
Ich weiß, es wird auch so Land-auf und Land-ab geschrieben, aber es ist nun mal falsch (gerade auch wichtig in Bezug auf die Familienheimfahrten 0,03%)
Wieso? Mathematisch ist es doch das gleiche ob ich es "halbierter Preis" oder "0,5% + 0,015%" nenne. Oder?
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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zoppotrump hat geschrieben:
Fridgeir hat geschrieben:
Ich weiß, es wird auch so Land-auf und Land-ab geschrieben, aber es ist nun mal falsch (gerade auch wichtig in Bezug auf die Familienheimfahrten 0,03%)
Wieso? Mathematisch ist es doch das gleiche ob ich es "halbierter Preis" oder "0,5% + 0,015%" nenne. Oder?
Das mag mathematisch stimmen, falsch ist es, weil es im Gesetz nicht 0,5 sondern 1% stehen, aber lassen wir das, ich glaube, wir haben alle verstanden, worum es geht
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

k_b
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Wie sieht es eigentlich mit der Abschreibedauer für eine Wallbox aus? Gibt es dazu schon Richtwerte? In den offiziellen Afa Tabellen kann ich dazu nichts Aussagekräftiges finden. Gibt es Unterschiede bei Festinstallationen und bei mobilen Boxen? Danke für eine Aufklärung.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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k_b hat geschrieben: Wie sieht es eigentlich mit der Abschreibedauer für eine Wallbox aus? Gibt es dazu schon Richtwerte? In den offiziellen Afa Tabellen kann ich dazu nichts Aussagekräftiges finden. Gibt es Unterschiede bei Festinstallationen und bei mobilen Boxen? Danke für eine Aufklärung.
Wie du schon richtig geschrieben hast, sind die amtlichen AfA Tabellen nur Richtwerte, grundsätzlich gilt, daß Wirtschaftsgut auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Ich würde eine Wallbox, auch bei einer Festinstallation, als bewegliches Wirtschaftsgut einstufen und zwischen 5-8 Jahren abschreiben.
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  • iMarc
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Hallo Zusammen,
Hat hier jemand im Forum in seiner Steuererklärung für 2018 erfolgreich diese Pauschalen für den Auslagenersatz durchbringen können ?

Es geht um den Beitrag von Fridgeir den ich hier noch mal gekürzt zitieren möchte:

Aber es wird noch besser, fährt man einen betrieblichen und zur privaten Nutzung überlassenen Pkw und lädt außerhalb der Arbeit, handelt es sich um Auslagenersatz. Damit das noch nicht zu einfach wird, hat das BMF dem noch eins drauf gesetzt:

BMF v. 26.10.2017 - IV C 5 - S 2334/14/10002-06 BStBl 2017 I S. 1439
Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:

mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

20 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8

ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

50 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8.
Äh, haben das alle verstanden?? Fahre ich einen betrieblichen Pkw und der Arbeitgeber hat keine Ladesäule, kann ich für reine Elektrofahrzeuge monatlich 50 EUR erstatten??!! Als Auslagenersatz.
[/quote]
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Ja, so ist es.
So schwer ist es doch nicht seinen eigenen Fall unter vier Fällen zu finden.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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iMarc hat geschrieben: Äh, haben das alle verstanden?? Fahre ich einen betrieblichen Pkw und der Arbeitgeber hat keine Ladesäule, kann ich für reine Elektrofahrzeuge monatlich 50 EUR erstatten??!! Als Auslagenersatz.

Der Witz daran ist, dass Du diese Pauschale ohne weitere steuerlichen Konsequenzen erhalten kannst.

Denn streng genommen werde ich als Arbeitnehmer zum Stromlieferanten, wenn ich das dienstliche Fahrzeug, welches mit auch zur privaten Nutzung überlassen wird, an meinem Stromanschluss auflade und ich dafür Geld von meinem Arbeitgeber erhalte.

Strom wird im Sinne der Umsatzsteuer "geliefert".
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iMarc hat geschrieben:Hallo Zusammen,
Hat hier jemand im Forum in seiner Steuererklärung für 2018 erfolgreich diese Pauschalen für den Auslagenersatz durchbringen können ?

Es geht um den Beitrag von Fridgeir den ich hier noch mal gekürzt zitieren möchte:

Aber es wird noch besser, fährt man einen betrieblichen und zur privaten Nutzung überlassenen Pkw und lädt außerhalb der Arbeit, handelt es sich um Auslagenersatz. Damit das noch nicht zu einfach wird, hat das BMF dem noch eins drauf gesetzt:

BMF v. 26.10.2017 - IV C 5 - S 2334/14/10002-06 BStBl 2017 I S. 1439
Es bestehen keine Bedenken, für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) nach § 3 Nummer 50 EStG und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom auf den Nutzungswert folgende monatlichen Pauschalen typisierend zugrunde zu legen:

mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

20 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8

ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

50 Euro für Elektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 6 und

25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge i. S. d. Rdnr. 8.
Äh, haben das alle verstanden?? Fahre ich einen betrieblichen Pkw und der Arbeitgeber hat keine Ladesäule, kann ich für reine Elektrofahrzeuge monatlich 50 EUR erstatten??!! Als Auslagenersatz.
[/quote]Ich bekomme das vom Arbeitgeber, monatlich 50 Euro steuerfrei obendrauf. Bin nicht sicher ob das so richtig ist oder dann eher klassische Sachleistung oder so. Mein AG ist bei Elektro nicht so fit Bild

Klingt so, als macht ihr das in der Lohnsteuererklärung geltend?

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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lecsy hat geschrieben: Ich bekomme das vom Arbeitgeber, monatlich 50 Euro steuerfrei obendrauf. Bin nicht sicher ob das so richtig ist oder dann eher klassische Sachleistung oder so. Mein AG ist bei Elektro nicht so fit Bild

Klingt so, als macht ihr das in der Lohnsteuererklärung geltend?
Ja, die 50EUR (oder je nach Fahrzeugart) gibt es Lohnsteuerfrei dazu, deshalb ja Auslagenersatz; eine Sachleistung kann es nicht sein, da Du das Geld nicht für Deine Arbeitsleistung erhältst, sondern eben als Auslagenersatz.

In der Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) dürfte das nicht funktionieren, da man dort in der Regel die Entfernungskilometer angibt. Damit sind sämtliche Kfz-Kosten für den Weg zur Arbeit abgegolten (Besonderheiten mal ausgenommen). Dein AG muss ja für den Dienstwagen auch die Fahrten Whg/Arbeit ansetzen, das ist dann darin verarbeitet.

Zusätzlich würde mich wundern (wobei eigentlich auch nicht beim Bildungsstand unserer Finanzbeamten).... und wäre auch nicht richtig.
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  • iMarc
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In dem Haufe-Artikel steht :

„Werden die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom betroffenen Arbeitnehmer selbst getragen, mindern die vorstehenden Beträge den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung beim Arbeitnehmer.“

Ich hatte das so verstanden, dass der steuerlich angesetzte geldwerte Vorteil um die 50€ p.M. gesenkt wird, wenn der Arbeitnehmer privat lädt und selber zahlt
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