steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
AntwortenAntworten Options Options Arrow

0,03%-Regelung

USER_AVATAR
  • Smartpanel
  • Beiträge: 832
  • Registriert: Sa 16. Jan 2016, 16:26
  • Wohnort: bei München
  • Hat sich bedankt: 247 Mal
  • Danke erhalten: 87 Mal
read
Zur 0.03% Regelung zur Versteuerung der Fahrt zum Arbeitsplatz pro Entfernungs-km mit einem Elektro-Geschäftsfahrzeug:
wird auch deren Grundlage um die Betteriekosten gekürzt ?
Anzeige

Re: 0,03%-Regelung

USER_AVATAR
read
Smartpanel hat geschrieben:Zur 0.03% Regelung zur Versteuerung der Fahrt zum Arbeitsplatz pro Entfernungs-km mit einem Elektro-Geschäftsfahrzeug:
wird auch deren Grundlage um die Betteriekosten gekürzt ?
Ja, die Kürzung der BMG wird auch für die 0,03% verwendet.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

kitchenman
  • Beiträge: 149
  • Registriert: Sa 30. Nov 2013, 14:14
  • Wohnort: gifhorn
  • Danke erhalten: 4 Mal
read
ich bin selbstständig und habe meinen i3 aufs Geschäft laufen lassen (Fahrtenbuch - private Fahrten waren unter 10% ) . nun nutzt meine Frau seit Januar den i3 (sie ist bei mir angestellt) und ich lasse es über die Gehaltsabrechnung laufen (1% Versteuerung) - Wagen wird nur für Fahrten von Wohnung zur Arbeit genutzt. Ich habe mir jetzt noch den 225xe bestellt den ich auch mit Fahrtenbuch führen werde. Diese Sonderabschreibung der Akkukapazität wird bei mir auch gemacht . ich lasse alles über den Steuerberater laufen, dann bin ich mir sicher das das alles in Ordnung ist.
BMW i3 (seit Anfahg 2014) und BMW 225xe i Performance (seit 6/2016)

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
kitchenman hat geschrieben:dann bin ich mir sicher das das alles in Ordnung ist.
wenn das mal immer so wäre :roll:

Aber prima, wenn Dein Steuerberater das so gut im Griff hat, spricht für ihn.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

kitchenman
  • Beiträge: 149
  • Registriert: Sa 30. Nov 2013, 14:14
  • Wohnort: gifhorn
  • Danke erhalten: 4 Mal
read
ja , hatte vor 2 Monaten Steuerprüfung gehabt, alles im grünen Bereich (hatte auch nichts anderes erwartet) . Mein Steuerberater sagte mir das dies in unserem Gewerbe (im weitesten Sinne Gastronomie) total unüblich ist. Nachzahlungen wären die Regel.
naja was ich von meinen Kollegen so höre, wird da auch viel schwarz gemacht. Dat wär mir zu Nerven aufreibend. Entweder ein Geschäft läuft auch so ohne bescheissen oder man sollte es lassen.
Die ganzen Steuergesetze sind so diffizil das das Fachleute machen sollten.
Man bringt ja sein Auto auch nicht zum Friseur um es reparieren zu lassen.

Beim 225xe kann man jetzt auch noch 350,-- pro kw akkukapazität (weiß aber nicht ob max oder nutzbare) vom Listenpreis abziehen (bei der steuerlichen Berechnung)
dann noch die Förderung von 3000,-- dazu . Das passt schon .
BMW i3 (seit Anfahg 2014) und BMW 225xe i Performance (seit 6/2016)

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
kitchenman hat geschrieben:Beim 225xe kann man jetzt auch noch 350,-- pro kw akkukapazität (weiß aber nicht ob max oder nutzbare) vom Listenpreis abziehen (bei der steuerlichen Berechnung)
dann noch die Förderung von 3000,-- dazu . Das passt schon .
es gilt wohl die Batteriekapazität, die im Fahrzeugschein im Feld 22 vermerkt ist. Für meinen i3 (60Ah) sind dort 21,6 kWh vermerkt.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
  • Micky65
  • Beiträge: 830
  • Registriert: Do 3. Sep 2015, 12:03
  • Wohnort: bei Bonn
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
  • Danke erhalten: 18 Mal
read
Bei mir stellt sich bei der Anschaffung des i3 Rex grundsätzlich die Frage nach Finanzierung oder Leasing.
Vorab: Ich bin Freiberufler und mache Einnahme/Überschussrechnung.

Bislang fahre ich auf Leasing einen (fast) rein dienstlichen VW up! mit lächerlich niedrigen Leasingraten (200€ brutto). Davon bekomme ich ja die Vorsteuer zurück. Ich setze aber nicht die Leasingrate und das Benzin in der E/Ü-Rechnung an, sondern die 30ct pro km Pauschale bei Dienstfahrten.
Dadurch kostet mich das Auto fast nichts (1500km pro Monat*30ct=450€ Einnahmenminderung=ca. 220€ Steuerersparnis - das reicht für Leasingrate und den Großteil der Nebenkosten). Vorteil des Ganzen: Ich brauche keine 1% Regelung und kein Fahrtenbuch, da ich ja nur die Dienstfahrten absetze.

Alternative 1:
Leasing. Beim i3 ist das Leasing recht teuer (ich rechne mal mit mindestens 600€ netto). Eine Idee: Ich berechne aus Leasingrate und Nebenkosten und Stromkosten die Gesamtkosten und daraus die tatsächliche (erhöhte) km-Pauschale. Das kann man doch machen als Selbstständiger, oder? Dann käme ich bei 20.000 km im Jahr auf ca. 42 - 45ct - das wiederum führt pro Monat zu einer Einnahmenminderung von 630€ - auch wieder ohne Fahrtenbuch und 1% Regelung. Aber die Leasingrate ist sehr hoch und längst nicht so interessant wie beim Up!

Alternative 2:
Finanzierung. Rechnen wir mal einen Bruttopreis des i3 von 45.000€ - Davon bekäme ich sofort 7.185 € als Vorsteuer erstattet.
Der i3 kostet dann 37.815 € netto.
Dann zahle ich eine Monatsrate und Zinsen an die Bank. Eventuell könnte ich ein KfW-Darlehen in Anspruch nehmen.
Absetzbar ist jetzt jährlich die Abschreibung (37.815/6 = 6.300€), Stromkosten, Versicherung sowie die Zinsen.

a) Dafür wäre dann ein Fahrtenbuch fällig (auch wenn ich versichere, das Auto fast ausschließlich nur dienstlich zu nutzen und ein zweites in der Familie habe??).

b) Oder ich verwende die "verminderte 1% Regelung" (wie hier im Thread diskutiert) - finde ich aber weitgehend uninteressant, ich glaube das rechnet sich nicht, weil ich nur sehr wenig km privat fahre.

c) Oder ich ermittele wieder die "tatsächliche km-Pauschale", dann kann ich die Abschreibung natürlich nicht mehr geltend machen.

Habe ich die steuerlichen Möglichkeiten weitgehend richtig zusammengefasst?
Oder seht ihr noch eine weitere Möglichkeit?


Grüße
Micky
Micky65. Born Electric 8/2016. i3 REx 94Ah Protonic BlueBee, Schnellader, Loft-Ausstattung.
Bestellt: Model ☰ Deep Blue / LR / AWD / AP / FSD / Aero Rims / Black Interior / AHK

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Micky65 hat geschrieben:Davon bekomme ich ja die Vorsteuer zurück. Ich setze aber nicht die Leasingrate und das Benzin in der E/Ü-Rechnung an, sondern die 30ct pro km Pauschale bei Dienstfahrten.

Ähm, das geht nicht bzw. ist nicht erlaubt. Vorsteuer erhälst Du nur, wenn Du den Gegenstand Deinem Unternehmen zuordnest. Wenn Du dies machst, dann kannst Du nicht "nur" 30ct/km als Kostensatz als Betriebsausgabe geltend machen; das widerspricht sich beides. Außerdem schreibst Du, dass der Pkw fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Siehe oben => mehr 50% betriebliche Nutzung bedeutet IMMER Betriebsvermögen mit der Folge 1% oder Fahrtenbuch. Viel Spaß bei der nächsten Betriebsprüfung (wenn es denn der Prüfer sieht)

Micky65 hat geschrieben:Vorteil des Ganzen: Ich brauche keine 1% Regelung und kein Fahrtenbuch, da ich ja nur die Dienstfahrten absetze.
Wie oben erläutert, ist das Falsch!!
Micky65 hat geschrieben:Alternative 1:
Leasing. Beim i3 ist das Leasing recht teuer (ich rechne mal mit mindestens 600€ netto). Eine Idee: Ich berechne aus Leasingrate und Nebenkosten und Stromkosten die Gesamtkosten und daraus die tatsächliche (erhöhte) km-Pauschale. Das kann man doch machen als Selbstständiger, oder? Dann käme ich bei 20.000 km im Jahr auf ca. 42 - 45ct - das wiederum führt pro Monat zu einer Einnahmenminderung von 630€ - auch wieder ohne Fahrtenbuch und 1% Regelung. Aber die Leasingrate ist sehr hoch und längst nicht so interessant wie beim Up!
Im Grunde gilt das, was ich bereits oben ausgeführt habe; Ausnahme Leasing. Hier muss mit dem Leasing-Erlass geprüft werden, wem der Leasinggegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Bei Pkw-Leasing meist dem Leasingnehmer, auch dann gilt wieder: betriebliche Nutzung >50% ?? = JA => NOTWENDIGES Betriebsvermögen
Micky65 hat geschrieben:Alternative 2:
Finanzierung. Rechnen wir mal einen Bruttopreis des i3 von 45.000€ - Davon bekäme ich sofort 7.185 € als Vorsteuer erstattet.
Der i3 kostet dann 37.815 € netto.
Dann zahle ich eine Monatsrate und Zinsen an die Bank. Eventuell könnte ich ein KfW-Darlehen in Anspruch nehmen.
Absetzbar ist jetzt jährlich die Abschreibung (37.815/6 = 6.300€), Stromkosten, Versicherung sowie die Zinsen.
betriebliche Nutzung >50%?? ..... bla bla .. :D


Micky65 hat geschrieben:a) Dafür wäre dann ein Fahrtenbuch fällig (auch wenn ich versichere, das Auto fast ausschließlich nur dienstlich zu nutzen und ein zweites in der Familie habe??).
Bei mehr als 50% betriebliche Nutzung geht nur 1%-Methode oder Fahrtenbuch; Ausnahme gilt für besondere Berufsgruppen (zB Taxifahrer) weil von nahezu 100% betriebl. Nutzung ausgegangen wird.

Du behauptest in der Familie ein weiteren Wagen zu haben?? *gähn*, das sagt jeder zweite und der FA-Beamte ist abgestumpft. Das musst Du nachweisen; außerdem musst Du nachweisen, dass der Betriebs-Pkw TATSÄCHLICH nicht privat genutzt wird. Welchen Nachweis wünscht sich da das FA?? Natürlich das Fahrtenbuch, dann kannst Du es auch gleich führen ^^
Micky65 hat geschrieben:b) Oder ich verwende die "verminderte 1% Regelung" (wie hier im Thread diskutiert) - finde ich aber weitgehend uninteressant, ich glaube das rechnet sich nicht, weil ich nur sehr wenig km privat fahre.
tja, dagegen hilft nur gewillkürtes BV (Betriebsvermögen) oder Fahrtenbuch
Micky65 hat geschrieben:c) Oder ich ermittele wieder die "tatsächliche km-Pauschale", dann kann ich die Abschreibung natürlich nicht mehr geltend machen.
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Kfz-Kosten musst Du ja auch die Abschreibung (Afa) einbeziehen, diese Afa muss dann wieder die um die Batteriekosten verminderte sein.
Micky65 hat geschrieben:Habe ich die steuerlichen Möglichkeiten weitgehend richtig zusammengefasst?

Also wenn Konz das lesen würde, würde ihm übel werden :lol:

Micky65 hat geschrieben:Oder seht ihr noch eine weitere Möglichkeit?
Ich empfehle dringend sich beim Steuerberater diesbezügllich beraten zu lassen, der kann das alles mit den "richtigen" Zahlen prima gegenüber stellen, dann hat man eine Entscheidungsgrundlage.


Übrigens, nicht das BMW-Leasing ist teuer, sondern die Anschaffungskosten des i3 sind einfach höher, dass hat nicht unbedingt etwas mit dem BMW-Leasing zu tun. Bei entsprechend hoher Leasingsonderzahlung kann ich auch bei BMW "nur" 200 EUR mtl. Leasingrate bekommen.
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
  • Micky65
  • Beiträge: 830
  • Registriert: Do 3. Sep 2015, 12:03
  • Wohnort: bei Bonn
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
  • Danke erhalten: 18 Mal
read
fridgeS3 hat geschrieben: Ähm, das geht nicht bzw. ist nicht erlaubt. Vorsteuer erhälst Du nur, wenn Du den Gegenstand Deinem Unternehmen zuordnest. Wenn Du dies machst, dann kannst Du nicht "nur" 30ct/km als Kostensatz als Betriebsausgabe geltend machen; das widerspricht sich beides.
Du hast recht, dass mein Leasing-PKW zur gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden muss wg. der USt.
Heißt das eine Kilometerpauschale 30ct kann ich nur bei privatem PKW ansetzen, d.h. beim "Betriebs"-PKW kann ich keine Fahrkosten ansetzen (Fahrkosten sind ja in der E/Ü-Rechnung vorgesehen!)?
Ich ging immer davon aus, man könnte es sich aussuchen ob man die Kosten (dann Fahrtenbuch) oder die km-Pauschale nimmt.
Dann ist es ja gut, dass die Leasingrate steigt jetzt :-)

Was ist, wenn ich in Zukunft fast nur noch mit dem Privat-PKW meiner Frau fahre bzw. gefahren bin? Wäre das OK?
fridgeS3 hat geschrieben: Übrigens, nicht das BMW-Leasing ist teuer, sondern die Anschaffungskosten des i3 sind einfach höher, dass hat nicht unbedingt etwas mit dem BMW-Leasing zu tun. Bei entsprechend hoher Leasingsonderzahlung kann ich auch bei BMW "nur" 200 EUR mtl. Leasingrate bekommen.
Naja, das BMW-Leasing ist (wahrscheinlich) schon teurer - ich vergleiche immer ohne Leasingsonderzahlung (die mindert ja quasi nur den Anschaffungswert).
Wenn ich für ein 3 Mal so teures PKW eine 4 Mal so hohe Leasingrate (bei sonst gleichen Konditionen) zahle, ist das Leasingangebot nicht nur absolut, sondern auch relativ teurer.

Ich muss also Fahrtenbuch führen (kein Problem, beim i3 hat er bei Connected Drive eines eingebaut), Das Fahrtenbuch wird eine 99,5% betriebliche Nutzung ergeben. Dann gebe ich künftig 99,5% gesamten Fahrzeugkosten in der E/Ü-Rechnung an.

Beim Leasing wären das Leasingrate, Versicherung, Stromkosten, Wartung.
Bei der Finanzierung die Abschreibung, Zinsen, Stromkosten, Wartung.

Was war das mit den Batteriekosten? Die Batterie habe ich doch gekauft, da gibts keine Kosten...
Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte gibt es nicht (0km), nur Dienstreisen zum Kunden.
Micky65. Born Electric 8/2016. i3 REx 94Ah Protonic BlueBee, Schnellader, Loft-Ausstattung.
Bestellt: Model ☰ Deep Blue / LR / AWD / AP / FSD / Aero Rims / Black Interior / AHK

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

USER_AVATAR
read
Micky65 hat geschrieben:Heißt das eine Kilometerpauschale 30ct kann ich nur bei privatem PKW ansetzen
korrekt

Micky65 hat geschrieben:, d.h. beim "Betriebs"-PKW kann ich keine Fahrkosten ansetzen (Fahrkosten sind ja in der E/Ü-Rechnung vorgesehen!)?
Kosten kannst Du schon ansetzen, nämlich die tatsächlich angefallenen Kosten; was soll das denn für einen Sinn machen, einen Betriebs-Pkw mit der km-Pauschale kostenmäßig geltend zu machen?? Ist der tatsächliche km-Preis niedriger, wird das FA das nicht zulassen, ist er höher, wirst Du die lieber die "echten" Kosten steuerlich absetzen. Abgesehen davon gilt §4 Abs. 4 EStG =

Code: Alles auswählen

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
da steht nüscht von Pauschale Kfz-Kosten...; diese Pauschale wird nur im Zusammenhang mit anderen, beschränkt abzugsfähigen Kosten im Gesetz erwähnt.
Micky65 hat geschrieben:Ich ging immer davon aus, man könnte es sich aussuchen ob man die Kosten (dann Fahrtenbuch) oder die km-Pauschale nimmt.
Fehlerhafte Annahme
Micky65 hat geschrieben:Was ist, wenn ich in Zukunft fast nur noch mit dem Privat-PKW meiner Frau fahre bzw. gefahren bin? Wäre das OK?


Ich verstehe den Zusammenhang der Frage nicht
Micky65 hat geschrieben:Wenn ich für ein 3 Mal so teures PKW eine 4 Mal so hohe Leasingrate (bei sonst gleichen Konditionen) zahle, ist das Leasingangebot nicht nur absolut, sondern auch relativ teurer.
Wenn Deine Aussage richtig wäre, müsste man bei BMW 1/4 mehr Zinsen zahlen als woanders?? Das halte ich für unmöglich, es sei denn, der Vergleich hinkt.
Micky65 hat geschrieben:Ich muss also Fahrtenbuch führen (kein Problem, beim i3 hat er bei Connected Drive eines eingebaut), Das Fahrtenbuch wird eine 99,5% betriebliche Nutzung ergeben. Dann gebe ich künftig 99,5% gesamten Fahrzeugkosten in der E/Ü-Rechnung an.
Fahrtenbuch oder 1% Methode stehen zur Auswahl für die Kürzung durch die private Nutzung
Micky65 hat geschrieben:Beim Leasing wären das Leasingrate, Versicherung, Stromkosten, Wartung.
+ Laufzeitabhängige Aufteilung der Leasingsonderzahlung; kurz alle Kfz-Kosten
Micky65 hat geschrieben:Bei der Finanzierung die Abschreibung, Zinsen, Stromkosten, Wartung.
sämtliche Kfz-Kosten
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag