Kuriose Förderung von E-Fahrzeugen im Güterverkehr
Verfasst: Do 7. Mai 2015, 07:57
Es gibt wieder eine grandiose Förderung für Elektrofahrzeuge:
Diesemal betrifft es den Güterverkehr. Mit Führerschein Klasse B durfte bisher bis 3,5t Gesamtmasse gefahren werden. Fährt man ein Elektrofahrzeug dürfen es 4,25t sein. Dies gilt aber nur für den Güterverkehr und man mus dazu 5 Stunden Fahrunterricht nehmen, eine Prüfung ablegen und sich beim Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl 192 in den Führerschein eintragen lassen. Gültig ist das bis Ende 2019. Dann entfällt die Regelung wieder.
Quelle: Zeitschrift Fuhrparkmanagement.
Ich bin gespannt, ob es a) je ein Fahrzeug dafür geben wird und b) ob dieses Verfahren jemals einer auf sich nehmen wird...
Diesemal betrifft es den Güterverkehr. Mit Führerschein Klasse B durfte bisher bis 3,5t Gesamtmasse gefahren werden. Fährt man ein Elektrofahrzeug dürfen es 4,25t sein. Dies gilt aber nur für den Güterverkehr und man mus dazu 5 Stunden Fahrunterricht nehmen, eine Prüfung ablegen und sich beim Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl 192 in den Führerschein eintragen lassen. Gültig ist das bis Ende 2019. Dann entfällt die Regelung wieder.
Quelle: Zeitschrift Fuhrparkmanagement.
Ich bin gespannt, ob es a) je ein Fahrzeug dafür geben wird und b) ob dieses Verfahren jemals einer auf sich nehmen wird...