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Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 09:30
von BuddyE
jlody hat geschrieben: Hab gerade wegen selber Thematik bei der BAFA angerufen. Antwort war: den Namen/Bezeichnung der GBR in das Feld Name der Organisation eintragen und den Namen des Halters bei Ansprechpartner.
Ich probiere das die Tage aus. Mal sehen was passiert.
Hallo,

ich habe genau das gleiche Thema am Hals, verstehe ich es richtig:

Bei mir ist Halter eine Person, die aber Mitglied der GbR ist.
Kaufvertrag lautet aber auf GbR, mit der Person als Ansprechpartner.

Kann ich dann im BaFa-Antrag die GbR eintragen und als Ansprechpartner die Person und aller klappt? Oder muss ich den Wagen auf die GbR anmelden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 09:43
von Fridgeir
Im Merkblatt ist das doch eigentlich gut beschrieben:

"Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden."

https://www.bafa.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=8

Ich sehe darin übrigens kein Problem, wenn der Halter auch die Förderung beantragt. Wenn dieser auch Mitglied der GbR ist UND das Fahrzeug der GbR zur Nutzung überlassen wird (also dort Betriebs- bzw. Sonderbetriebsvermögen wird) dann gehört dazu auch die vom Halter erhaltene Förderung. Die Förderung kürzt bei der Anschaffung die Anschaffungskosten und beim Leasing die Leasingkosten.

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 12:34
von hydrou
Das Problem entsteht doch immer dann, wenn das Fahrzeug betrieblich angeschafft wird (egal ob Leasing oder Kauf) und der Fahrer meint, die Prämie privat auf eigene Rechnung einstreichen zu können.

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 13:13
von Fridgeir
hydrou hat geschrieben: Das Problem entsteht doch immer dann, wenn das Fahrzeug betrieblich angeschafft wird (egal ob Leasing oder Kauf) und der Fahrer meint, die Prämie privat auf eigene Rechnung einstreichen zu können.
das ist dann aber ein steuerliches Problem. Wenn es sich um ein betriebliches Fahrzeug handelt, also dem Betrieb- oder Sonderbetriebsvermögen zugeordnet wurde, dann ist die Vereinnahmung des Zuschusses ohne betriebliche Berücksichtigung steuerlich relevant. Ob das nun eine leichtfertige Steuerverkürzung oder gar eine Steuerhinterziehung ist, ist dann im Einzelfall zu entscheiden/prüfen. Das ist aber auch nicht Gegenstand hier.

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 13:17
von hydrou
Doch, welchen anderen Grund sollte es sonst geben, den Antrag nicht über die Firma, sondern als Privatperson zu stellen?

Re: Förderung E-Auto für GbR durch Bafa (Umweltbonus)

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 13:28
von Fridgeir
Du verwendest die Begriffe wie Firma und Privatperson vermutlich in einem anderen Kontext.

Reden wir vom Halter und dem Unternehmen, welches das Fahrzeug nutzt. Die Bafa-Regeln sagen doch klar, Antragsteller muss der Halter sein. Ist das das Unternehmen, muss es auch den Antrag stellen, ist eine Person (Privatperson greift hier einfach nicht) der Halter, muss diese den Antrag stellen.

Alles weitere gehört nicht hierher, weil es Steuerberatung ist.