Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt.

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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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blumenmeer hat geschrieben:Das wird so gesehen, die Wand wo die Dose verändert wurde ist Gemeinschaftseigentum und die Terrasse hat ein Sondernutzungsrecht. Der Garten, wo das Verlängerungskabel (CEE blau) drüberliegt ist wieder Gemeinschaftseigentum. Der Klagende Eigentümer sagt, er könnte über das Kabel stolpern. Ein Gehweg ist auf dem Gartenteil für die WEG nicht.
Hmm, kann es sein daß Du mit diesem anderen Eigentümerpaar eh schon ein Problem hast (bzw. sie mit Dir)? Evtl. mal zu laut Musik gehört oder bei offenem Fenster gelästert? Vielleicht könntest Du ja einen dritten einschalten der mit ihnen redet - oder besser selbst mit ihnen reden.

Bei der Steckdose haben sie (bzw. die WEG) nämlich keinerlei Chance wenn's wirklich vor Gericht gehen würde. Eine Markise hängt genauso an der Gemeinschaftswand - sogar mit richtig dicken Schrauben und Dübeln! Oder die Satschüssel, die hängt auch am Gemeinschaftsbalkongeländer - außen dran! Alles höchstrichterlich abgesegnet!

Und wegen Stolpergefahr: über öffentliche Gehwege ist es keinerlei Problem vorübergehend ein Kabel zu ziehen - mit entsprechender Stolperschutz-Gummimatte! Sollten sie dennoch stolpern bist Du einzig und allein der Ansprechpartner und sie können sich gerne an Deine Haftpflicht wenden. Die WEG hat damit nix zu tun. Und der Verwalter ziemlich wenig mitzureden!

Aber vielleicht kannst Du ihn ja mal daran erinnern daß er auch für das gute Zusammenleben in der WEG sorgen müßte - nicht nur sinnlose Ansprüche von Querulanten in Form eines Verbotes an jemanden weiterreichen, der zu brav ist und dem auch noch Folge leistet. Frag ihn doch mal, warum er nicht mit dem Ehepaar redet damit sie das Laden des eAutos akzeptieren! DAS wäre eine sinnvolle Tätigkeit!

Theoretisch könnte man es sogar anders herum sehen, daß Du ein Recht auf Schadenersatz hättest wenn Du mit Deinem eAuto liegenbleibst nur weil Du daheim nicht an DEINER Steckdose laden konntest? Ich würde an Deiner Stelle das Messer, das sie Dir auf die Brust setzen, mal herumdrehen... Mal schauen wie der Verwalter dann reagiert...

Grüazi und viel Glück, MaXx
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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blumenmeer hat geschrieben:Das wird so gesehen, die Wand wo die Dose verändert wurde ist Gemeinschaftseigentum und die Terrasse hat ein Sondernutzungsrecht. Der Garten, wo das Verlängerungskabel (CEE blau) drüberliegt ist wieder Gemeinschaftseigentum. Der Klagende Eigentümer sagt, er könnte über das Kabel stolpern. Ein Gehweg ist auf dem Gartenteil für die WEG nicht.
Komme leider noch immer nicht ganz mit, wer welchen Bereich (s. geposteter Plan) nutzen darf.
Jetzt mal kurz mal Nebensache, was Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist.

Ich hatte das ursprünglich so verstanden, dass nur alleine Du die Terrasse und die Rasenfläche das Nutzungsrecht hast.
(wie bspw. bei uns, wo die Rasenfläche nur von uns genutzt wird, und auch entsprechend eingezäunt ist)

Hat also der werte Miteigentümer hier auch ein Nutzungsrecht?
Aus dem Plan könnte man entnehmen, dass die Mülltonnen vom Weg erreichbar sind, der Hauseingang möglicherweise links zu finden ist, und der Zugang zur Rasenfläche und Deiner Terrasse durch die Mülltobnnen nicht erreichbar ist.
Also musst Du Dir die Terrasse und davor liegende Fläche mit dem werten Nachbarn teilen?
Sonst könnte er ja die Stolperbehauptung überhaupt nicht begründen.

In den Häusern mit mehr als einem Stockwerk, hat nur die unterste Etage das Nutzungsrecht zu den von der Terasse aus betretbaren Grünflächen, das gehört zu deren Grund - so steht es auch im Grundbuch (usw. usf.) auch wenn es Gemeinschaftseigentum ist.

Wenn nicht, und nur du hast das Nutzungsrecht, was will er denn auf den Flächen?
Hat er sie je genutzt?

Wenn das Kabel von der Terrasse am Mülleimer vorbei, wegen mir im Boden vergraben verläuft, dann am Zaun entlang bis zum Stellplatz, und ebenso dort nicht frei hängend eine Gefahr darstellen kann - wie vorgeschlagen, es sollte ein Dritter mal nachbohren, wo sein wirkliches Problem liegt.
Purer Neid wäre schon ärmlich.

Ging schon etwas voraus? Streitigkeiten zwischen Euch?
Warum war er (scheinbar) bislang nicht dazu fähig, dies direkt mit Dir bzw der Verwaltung zu klären?
Ist er so de-sozial, menschenscheu? Zu seinem Anwalt nur in Begleitung eines Psychotherapeuten? Oder wie muss man sich den Quertreiber vorstellen? :)
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Ich weiß nicht, wenn ihr euch bei den WEG'n nicht richtig auskennt dann solltet ihr doch besser hier nichts dazu schreiben ? Es ist normalerweise genau so wie er es auch zuletzt geschrieben hat. Die Außenwände und auch alle Außensteckdosen darin sind Gemeinschaftseigentum, auch alles an Grundstücksfläche ist Gemeinschaftseigentum, nur das was in der Teilungserklärung explizit als Sondereigentum ausgewiesen ist, ist nicht Gemeinschaftseigentum. Wer hat die Verfügungsgewalt über das Gemeinschaftseigentum ? Doch wohl die Gemeinschaft mit Beschluss. Die Leute im Erdgeschoss haben Sondereigentum an ihren Terassen, nicht mehr und nicht weniger.
Wo man sich noch darüber streiten könnte ist, da die Terrasse sich an die Wohnung von ihm direkt anschließt, ob die Außensteckdose nun ihm gehört oder der Gemeinschaft. Man kann das ja als innerhalb seines Sondereigentumes auslegen, dann wäre er allerdings auch alleine für Sanierungskosten der Außenwand zwischen Wohnung und Terrasse zuständig. Sanierungskosten für Außenwände und beispielsweise auch Fenster trägt aber normalerweise die ganze Gemeinschaft, das widerspricht sich also.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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bm3 hat geschrieben:Ich weiß nicht, wenn ihr euch bei den WEG'n nicht richtig auskennt dann solltet ihr doch besser hier nichts dazu schreiben ?
Das ist aber nicht nett!
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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ja ein ziemlich sinnloser Post ... aber was solls. Dann hält man sich aus dem Thema raus, man hat auch noch ein Leben und andere Interessen. Soll er mit seiner Weisheit zur Seite stehen. Hat ja bis jetzt wirklich sehr viel bewegt.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Und jetzt noch einmal der Vergleich mit dem Rasenmäher. Ein Elektromäher hat ja auch ein Kabel, das zeitweilig auf dem Rasen liegt und über das jemand stolpern könnte. Schlimmer noch: Das Rasenmäherkabel verändert ständig seine Lage !
Nach dem Lageplan des TEs gibt es keinen Weg zwischen Terasse und Stellplatz, nur eben die besagte Rasenfläche, die Gemeinschaftseigentum ist. Es muß auch die Frage gestellt werden, ob es z.B. auch nicht erlaubt ist, eine Kabeltrommel vorübergehend zum Auto zu verlegen, um dort etwa einen Autostaubsauger zu betreiben.
Vlt. auch mal einen Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bzw. für Inneres, Bau und Heimat, bzw. für Verkehr und digitale Infrastruktur schreiben mit der Bitte, endlich mal ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das das Laden von Elektroautos in der beschriebenen Situation ermöglicht. Am Besten an alle drei mit Nennung des Verteilers, damit als Antwort nicht kommt "nicht zuständig" (Ping-pong ...)
Ich selbst schrub auch schon einmal an ein Bundesministerium, und bekam sogar eine echte Antwort !
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Neues Schreiben vom Anwalt an die Verwaltung
Am 15.09.2018 konnte sich unsere Mandantin davon überzeugen, dass zwar die CEE-blau-Dose in eine Schuko-Außensteckdose zurückgebaut wurde. Nach wie vor wird über dieses Teil des Gemeinschaftsstromnetzes jedoch die mobile Wallbox der XXXXX betrieben. Lichtbilder von diesem Ladevorgang stehen hier zur Verfügung und können erforderlichenfalls übermittelt werden.
Wir dürfen Sie auffordern, den XXXXXX unverzüglich den Betrieb der mobilen Wallbox und das Aufladen des Elektrofahrzeuges am Gemeinschaftsstromnetz zu untersagen. Hierfür haben wir uns den 27.09.2018 vorgemerkt.


Der Strom läuft über den eigen Zähler.
Wer weiß ob die Leitung zum Gemeinschaftseigentum gehört. Ich finde nichts im Netz
Wenn die Leitung zum Sondereigentum gehört, lasse ich es jetzt gerichtlich klären. So geht es ja nun auch nicht.
Dann sind alle Terrassensteckddosenlader in einer Wohnungseigentümergemeinschaft davon betroffen.
Gruesse aus dem Norden (bei Lübeck)
Norbert
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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unglaublich. :roll:
Ich hab zwar auch "keine Ahnung von WEGs", aber daß Terassensteckdosen und die Leitungen dorthin zum Gemeinschaftseigentum gehören sollen, kann ich mir nicht vorstellen. Dann müßte man wirklich erst eine Nutzungsgenehmigung (jedesmal ? :lol: ) einholen, wenn daran ein elektrisches Gerät betrieben werden soll. Insbesondere würde ich mich mal nach der rechtlichen Grundlage erkundigen, auf die sich diese Schlammspritzer und Korinthenkac... da beziehen.
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Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

BigBubby
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Ich würde es ja verstehem, wenn der Stromzähler dieser Steckdose auf die Gemeinschaft läuft. Das scheint auch der Kläger zu vermuten. Wenn dem so ist, ist es korrekt, dass man damit nicht sein Fahrzeug lädt. Wenn der Zähler allerdings allein auf die Wohnpartei des Nutzers läuft, dann würde ich damit vor Gericht gehen und die Kosten für eine neue Installation der Blauen Dose von der Gemeinschaft einfordern, da aus falschen Voraussetzungen hetaus du dazu gewzungen wurdest umzurüsten.

Re: Laden an einer Terrassensteckdose in einer WEG untersagt

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Also für mich hört sich das an wie ein einfaches Missverständnis. Der Kläger ist anscheinend der Meinung, dass du dein Auto mit Gemeinschaftsstrom lädst. Das wäre für mich auch ein Grund zu klagen, es geht da ja schließlich nicht um Centbeträge.
Ich kann mit nicht vorstellen, dass es nur um die "Abnutzung" der Gemeinschaftsstromleitung geht :lol: eine Klage deswegen wäre ja an Lächerlichkeit (und Chancenlosigkeit) nicht zu übertreffen.

Weiß der/die/das Kläger*in*aus denn, dass du einen eigenen Zähler dafür betreibst, oder hast du das nur diesem Forum kundgetan?
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