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Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 16:25
von mig
Bevor hier weiter spekuliert wird, sollte der TE erstmal darlegen, ob er selbst Unternehmer ist oder Angestellter, ob der Stromanschluss der private oder der des Unternehmens ist etc.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 16:39
von wonderdog
Wir sind selbstständig als unternehmen tätig. Das Haus wird gewerblich und privat genutz. Bisher wurden die Stromkosten über die Wohnfläche um verteilt. D.h. es gibt einen zähler. Jetzt hängt die Zoe an genau diesem zähler mit dran. Die Abrechnung läuft für das Fahrzeug nach der 1% Regekung

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 16:47
von mig
Ziehst Du auch Vorsteuer für den bisher nach Wohnfläche umverteilten Strom?

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 19:17
von Elektrolurch
@wonderdog: Gleiche Situation bei mir. Meine Heimladungen protokolliere ich selbst (anhand des Zählerstands) und schicke dieses Protokoll mit den daraus resultierenden Ladestromkosten am Jahresende meinem Steuerberater. ;)
Bevor ich die anteilsmäßigen Stromkosten meines Homeoffice verrechne, ziehe ich diesen Verbrauch natürlich vom Gesamtverbrauch ab.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Mi 13. Jan 2016, 20:24
von campr
Bei uns ist die Situation ähnlich. Geschäftsführer einer GmbH mit Lademöglichkeit zu Hause (PV-Anlage). Hab das Thema heute mit dem Steuerberater besprochen. Er meinte, das für das Finanamt einfachste ist, einen 2. Stromanschluss für die GmbH anzuschließen. Ansonsten ist das Verkaufen des Stroms an die GmbH (PV-erzeugt oder gekauft) vor allem umsatzsteuerrechtlich verzwickt. Verstanden hab ich das nicht, aber für mich mitgenommen, dass ich wohl nur zur Not zu Hause laden werde und den Rest in der Bürotiefgarage.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Do 14. Jan 2016, 01:12
von tango
Das mit dem zweiten Stromanschluss würde ich mir nochmal sehr gut überlegen! das sind nämlich mindestens 7 Euro Grundgebühr im Monat, also 84 Euro im Jahr. Da haste aber noch keine kWh Strom rausgezogen.
Die Mietkosten eines Home-Office werden doch auch mit vernünftigen Mittelwerten angenommen, ohne dass da ein Mietvertrag und Verwaltung und Heizungsabrechnung und der ganze Quatsch entsteht. Da wird eine begründete Kalkulation aufgestellt und gut isses.

Warum soll das beim E-Auto anders sein? Allein die Finanzämter haben natürlich keine Erfahren und keine Ahnung. Deshalb muss man den Zähler da installieren, ein kleines Lade-Protokoll führen (z.B. in Erweiterung zum Fahrtenbuch) und eine plausible Rechnung aufmachen. Wenn man es sich mit seinem Finanzamt wegen fortgesetzter Pfennigsfuchserei natürlich verscherzt hat, dann könnte das schwierig werden ;)

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Do 14. Jan 2016, 06:37
von campr
Wer nutzt schon Fahrtenbuch?

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Do 14. Jan 2016, 06:40
von Hachtl
Einfach ne TNM-Säule installieren, dann gibt es eine ordentliche Abrechnung und gut ist.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Do 14. Jan 2016, 08:38
von ElectricMike
Habe vor mein NRGKick einen Stromzähler von Conrad gesteckt:
https://www.conrad.de/de/tip-332cee-ste ... 09767.html

Ist leider nicht ganz billig.
Wollte mich aber nicht auf den NRGKick internen Zähler verlassen und unabhängig von dem verwendeten Ladegerät sein. Benutze den Zähler rein privat, er hat aber ein MID Zulassung, falls das wichtig für's Finanzamt ist.

Re: Ladestrom Messung für das Finanzamt

Verfasst: Do 14. Jan 2016, 08:51
von Aby73
Drucke einfach das Ladeprotokoll aus und berechne anhand der geladenen Prozent den Verbrauch bzw. die kWh. Rede mit dem Finanzamt ob sie es so akzeptieren. Vielleicht noch dem Finanzamt ein Ladebuch anbieten. Das müsste eigentlich dem Finanzamt ausreichen. Das sind oft auch logisch denkende Menschen und keine Paragraphenreiten. Sie sind oft für pragmatische Vorschläge dankbar......