Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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  • Vanellus
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Auch beim privaten Verkauf eines Autos (ohne Miet-Akku) melde ich als Verkäufer immer den Wagen ab, bevor er übergeben wird. Die Probefahrt kann noch im zugelassenen Auto gemacht werden, Übergabe nur abgemeldet. Ich würde mich nie darauf verlassen, dass der Käufer den irgendwann abmeldet. Das würde er auch bei einem Verkauf an die eigene Mutter so machen, hat mir mal ein professioneller Verkäufer gesagt.
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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  • xado1
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zoe aus dänemark ohne batteriemiete.
marktplatz/zoe-inkl-batterie-ohne-mietv ... 28666.html

denke mal für norddeutsche ein super angebot.
hab sie leider erst jetzt gesehen,laufen am montag ab,sind aber super angebote

im ersten bild seht ihr auch,woher mein caddy ist :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Zuletzt geändert von xado1 am Sa 16. Dez 2017, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
Lebenskunst ist die Fähigkeit, auf etwas Notwendiges zu verzichten, um sich etwas Überflüssiges zu leisten.
Intelligenz ist, wenn man unlogische Sachverhalte logisch einordnen kann

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Vanellus hat geschrieben:Auch beim privaten Verkauf eines Autos (ohne Miet-Akku) melde ich als Verkäufer immer den Wagen ab, bevor er übergeben wird. Die Probefahrt kann noch im zugelassenen Auto gemacht werden, Übergabe nur abgemeldet. Ich würde mich nie darauf verlassen, dass der Käufer den irgendwann abmeldet. Das würde er auch bei einem Verkauf an die eigene Mutter so machen, hat mir mal ein professioneller Verkäufer gesagt.
Und ich habe jetzt schon paar mal ohne Abmeldung verkauft, mit Zusatz im Kaufvertrag, der Käufer verpflichtet sich....
Übrigens, wenigstens hier in Hessen ist das so, teile deiner Versicherung und der Zulassungstelle mit dass du dein Auto verkauft hast und es wird, wenn der Verkäufer es nicht unverzüglich ummeldet dann amtlich abgemeldet. ;)
Die schicken auch, wenns sein muss, noch jemanden raus zum Käufer der die Plaketten abkratzt. :lol:
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Wenn man lokal verkauft, am besten gemeinsam mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren. Natürlich geht es fast immer gut, wenn man in den Kaufvertrag aufnimmt, dass das Auto vom Käufer umgemeldet werden muss. Die meisten Menschen haben ja nichts Böses vor, wenn sie ein gebrauchtes Auto kaufen. Wenn es aber schief geht, der Käufer betrügt und nicht mehr aufzufinden ist, dann ist es eben wesentlich besser, wenn das Auto nicht mehr auf einen angemeldet ist.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Das hat jetzt alles aber nichts mehr mit dem Akkumietvertrag zu tun. Auch nach Abmeldung zahlst Du weiter bis der neue Vertrag geschlossen wird.
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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mvan hat geschrieben: Ich hatte doch dem Käufer vor dem Kauf per Email mitgeteilt, dass der Akku gemietet ist, wie das bei diesen Autos üblich ist.
Hat er auf diese e-mail geantwortet oder kannst Du sonst irgendwie beweisen, dass er das gelesen hat?
Hat er sich dazu ggf. mal vor Zeugen geäußert?

Schau Dir mal das hier an: https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html
Damit könntest Du dem Käufer klar machen, dass er nicht Eigentümer des Akkus ist. Das wäre IMHO schon ein erster Schritt.
Wenn das klar ist, würde ich den zweiten Schritt machen und versuchen selbst aus dem Akku Vertrag mit Renault zu kommen.
Als dritten Schritt würde ich dann Renault fragen, wie sie ihren Akku wieder beschaffen wollen, wenn das Auto drum herum gar nicht mehr in Deinem Besitz ist. Hoffentlich ist da keine Mitwirkungspflicht von Dir im Akkuvertrag dazu drinnen, sonst hast Du das an der Backe.
mvan hat geschrieben: Und ich hatte das auch im Inserat geschrieben, das öffentlich war. Von daher könnte dieser jetzt nicht so ahnungslos tun.
Er könnte den entscheidenden Satz im Inserat nicht gelesen haben.
mvan hat geschrieben: Ich habe das nur nicht extra im Kaufvertrag erwähnt.
Das war nicht so gut. Dafür sind Verträge ja da. Aber das hilft Dir jetzt auch nichts mehr.
mvan hat geschrieben: Das halte ich einfach für selbstverständlich.
Das halte ich für naiv.
mvan hat geschrieben: Selbst wenn ich ihm einen Mietvertrag von der Renault-Bank vorgelegt hätte und er diesen unterschrieben hätte, hätte er diesen vermutlich innerhalb von 14 Tagen kündigen können, wenn er meint, der Akku ist zu alt.
Das "hätte, wäre, wenn" tut nichts zur Sache. Es ist ja nicht eingetreten.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

marc71xxx
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zoppotrump hat geschrieben: Schau Dir mal das hier an: https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html
Damit könntest Du dem Käufer klar machen, dass er nicht Eigentümer des Akkus ist. Das wäre IMHO schon ein erster Schritt.
Also als Käufer würde ICH das genau andersrum verstehen:
Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist
Wenn ich einen Kaufvertrag über ein Fzg habe und die Papiere dazu, gehe ich NICHT davon aus, das Teile dem Veräußerer nicht gehören.
Gekauft wie gesehen...
Und wenn im Kofferaum hinterher ein Aktenkoffer mit Geld liegt, prima...

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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Schau mal Absatz 2 an. Darin heißt es:
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt (...) ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Wenn der TE nun beweisen kann, dass er den Käufer über den gemieteten Akku informiert hat, so ist der Mietakku nicht mitverkauft worden.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

drilling
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zoppotrump hat geschrieben:Wenn der TE nun beweisen kann, dass er den Käufer über den gemieteten Akku informiert hat, so ist der Mietakku nicht mitverkauft worden.
Das ändert nichts an der Situation von mvan, der hier sowohl gegenüber der Renault Bank als auch gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig ist bzw. sein wird, sobald der Akku stillgelegt wird.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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drilling hat geschrieben: Das ändert nichts an der Situation von mvan, ....
Doch, es ändert die Sache ganz gewaltig. Denn, wenn mvan nicht beweisen kann, dass er den Käufer darüber aufgeklärt hat, dass der Akku gar nicht mitverkauft wird, hat er eine Sache verkauft, die ihm gar nicht gehörte. Dazu kommt noch, dass mvan Renault einen Akku schulden würde.
drilling hat geschrieben: ...der hier sowohl gegenüber der Renault Bank als auch gegenüber dem Käufer schadensersatzpflichtig ist bzw. sein wird, sobald der Akku stillgelegt wird.
Wieso sollte mvan dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig werden, wenn klar war, dass der Akku nicht zum Kauf dazu gehörte? Der Käufer hat ein Auto ohne Akku gekauft und ein Auto ohne Akku bekommen. Ob das Auto nun nicht funktioniert, weil der Akku draussen wäre oder weil Renault den Akku stillgelegt hat, läuft auf das gleiche Ergebnis hinaus. Inwieweit der Käufer das Auto dann noch ohne Akku nutzen könnte und kann, weiß ich nicht. Das sind dann Details.
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass mvan auf seine Kosten den Akku noch ausbauen lassen müsste, da das ja offensichtlich vergessen wurde und ihn danach an Renault zurück geben müsste.
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