Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Jan hat geschrieben:Mein Interesse zur E Mobilität wurde durch den Twizy und den Zoe geweckt. Ich war schwer begeistert und wollte den Zoe damals kaufen. Als ich allerdings das Machwerk von der Renault Bank gelesen hatte, war mir sofort klar, dass man so etwas niemals unterschreiben darf. Mehr noch, ich bin mir sicher, das dieser merkwürdige Knebelvertrag gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Aber offensichtlich macht die Renault Bank ja munter weiter und findet auch immer wieder ihre Opfer. Und Zoes werden ja jetzt auch mit Kaufakku angeboten, nur immer noch nicht in Deutschland, oder? Wie auch immer, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, steht im Knebelvertrag, dass die Renault Bank dem Verkauf erst zustimmen muss. Dazu gehört dann auch eine Bonitätsprüfung des zukünftigen Käufers und sein Einverständnis, in den Mietvertrag einzusteigen. Das ist in diesem Fall offensichtlich nicht passiert und deshalb konnte der Besitzer seinen Zoe auch nicht verkaufen. Aus meiner Sicht ist der Verkauf des Fahrzeugs also so nicht möglich und der Kaufvertrag gegenstandslos. Blöd nur, wenn das Auto vom Hof ist und Geld gezahlt wurde. Wenn der Käufer sich weigert, die Sache rückgängig zu machen, wird der Verkäufer wohl mit Rechtsanwalt und Polizei nachhelfen müssen. Renault ist allerdings in jedem Fall fein raus, denn der Mietkunde ist nach wie vor der Verkäufer und das do lange, bis Renault dem Verkauf zugestimmt hat. Blöd gelaufen für den Verkäufer, aber selber schuld, denn offensichtlich hat er den Knebelvertrag, den er unterschrieb, nicht gelesen, oder verstanden. Und für alle anderen, interessierten Käufer gilt, lässt die Hände von Renault Mietakkus, jedenfalls dann, wenn Ihr Stress vermeiden und viel Geld sparen wollt. Die Akkumiete überschreitet in den meisten Fällen den Kaufpreis des Akkus. Es ist wie beim Glücksspiel, am Ende gewinnt immer die Bank, auch wenn es zu Beginn vielleicht ganz verlockend aussieht. Kauft Kaufakkus, kauft ganze Autos und keine halben Sachen.
Alles das steht schon alles im Thread :(

Kannst du diese Aussage von dir begründen?
„Mehr noch, ich bin mir sicher, das dieser merkwürdige Knebelvertrag gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt„
Oder hast du das einfach mal so rausgehauen? Hauptsache etwas geschrieben und wieder ein Post mehr auf dem Konto?
Zuletzt geändert von Schwarzwald-Stromer am Di 2. Jan 2018, 08:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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In diesem Fall ist gar nix passiert, genau wie in allen vorherigen Fällen, in denen dieser Tr*ll geschrieben hat.

Davon ganz abgesehen: Ja, wenn man eine Zoe/einen Twizy mit Mietakku kauft bindet man sich an die Renault-Bank. Aber, ein 'Knebel'vertrag ist das beileibe nicht. Und die Bank hat meines Wissens immer zugestimmt, wenn der Verkauf angezeigt wurde. Und sich auch sonst relativ kulant verhalten. Da kenne ich aus anderen Branchen, wo es ähnliche Verträge gibt, schlimmeres.

Der Part mit der Bonitätsprüfung ist meiner Meinang nach nur da, damit sie bekannte faule Kunden sofort aussortieren können. Mir fallen da spontan Szenarien ein, wie man, gäbe es diese Klausel nicht, beliebig lange ohne zu bezahlen mit deren Akku fahren könnte.
Zuletzt geändert von EVduck am Di 2. Jan 2018, 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Für meinen dafürhalten ist wenn mehr notwendig ist wie den neuen Besitzer des Autos bei der Renault Bank anzuzeigen schon so einer Art Knebel.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Wenn das schon ein Knebel ist, ist jeder Wohnungsmietvertrag ein Knebelvertrag... Da kann man auch nicht einfach einen Nachmieter anzeigen und damit gut.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Ich sehe hier gibt es noch keine endgültige Lösung.
Der Fall ist doch immer so.

Als Mieter hat man einen Mietvertrag mit der RCI Banque.
Sie ist der Eigentümer der Batterie. Das wissen wir ja.

So und nun verkauft man das Auto (ob Leasing oder Eigentum egal - der neue Besitzer/Eigentümer ist nun eine andere Person).
Über die SACHE an sich - das Auto - darf man frei verfügen.
Somit kann ein anderer Vertrag NICHT einen rechtsgültigen Vertrag (Verkauf des Autos (der "Hülle")) außer Kraft setzen.

Der neue Käufer könnte das einklagen.

So nun ist der Punkt der, dass man sich auf das Wort (= einen Dreck wert vor Gericht) des Käufers verlassen habe, dass dieser weiß, er muss mit der RCI Banque einen neuen Vertrag abschließen.
Nur dann wird der alte Vertragspartner (du) aus dem Mietvertrag entlassen.

Nun tut er das nicht.
Das heißt er nutzt unrechtmäßig eine Sache, die ihm nicht gehört (Batterie).
Dadurch entsteht dem Eigentümer (RCI Banque) ein Schaden.
Da du noch immer Vertragspartner bist IST ES de facto dein Problem.

Es kann also nur folgende Lösungen geben

a) du klagst zivilrechtlich den neuen Käufer auf Schadenersatz und auf nachträgliche Erfüllung einer ihm vor dem Kauf (wenn auch nur mündlich) klargestellten vertraglichen Notwendigkeit

b) du stellst der RCI Banque klar, dass es sich hier um eine arglistige Täuschung handelt bzw. der Käufer keinen Vertrag abschließen wird. Nun kann die RCI Banque sagen: Ihr Pech, jetzt bezahlen Sie weiter oder sie sagt: Wir sind kulant, wir entlassen Sie aus dem Mietvertrag und sperren remote die Batterie des ZOE. Das ist möglich und rechtlich erlaubt.

Du kannst ja auch aus dem bestehenden Mietvetrag austreten wenn bestimmte Gründe vorliegen.
Das wissen die auch. Ich würde mich also mit denen gütlich stellen versuchen und sagen: Leute, ich kann ja auch nix machen - Auto ist weg - gehört jetzt dem - und beendest den Mietvertrag vorzeitig.
Die RCI Banque hat ja nix davon dich auszuquetschen und danach hat sie den Schlamassel selbst am Hals.

Das Beste wäre also, wenn der neue Käufer nicht versteht was passiert wenn er nicht handelt, der RCI Banque zu sagen, dass du auf jeden Fall aus dem Vertrag austreten möchtest.
Selbst wenn du dabei alle Raten + Stornogebühren wegen vorzeitiger Kündigung oder Nachzahlungen in Kauf nehmen musst.
Warum? -> der neue Käufer hat das Auto auf sich angemeldet und somit versichert.
Wenn da die Batterie aber nicht mitversichert ist und die im Falle eines Unfalles einen Totalschaden erleidet, wird sich die RCI Banque an DIR schadlos halten, denn du bist nach wie vor der rechtmäßige Vertragspartner.
Dafür hast du ja auch bei Vertragsabschluss einen Wisch unterschrieben ....

Das heißt du kannst ggü der RCI Banque ein ernstliches Interesse geltend machen (das Risiko des Totalausfalles) wieso du das nicht mehr zahlen kannst und willst, da du über die Sache gar nicht mehr verfügst.
Das Risiko ist somit unkalkulierbar.

Der Grundfehler liegt freilich bei dir, weil du nicht in deinen Vertrag reingeschrieben hattest:
Kauf des Fahrzeuges vorbehaltlich Abschluss Batteriemietvertrag mit RCI Banque...

Ich sehe die einzige Option darin, dass die RCI Banque dich in irgendeiner Form aus dem Mietvertrag entlässt und dann die Batterie remote stilllegen lässt.
Das Fahrzeug wäre dann unbrauchbar und würde den neuen Käufer aus der Reserve locken.

Da du aber nichts mit der Batterie zu tun hast und das Fahrzeug selbst rechtmäßig verkauft wurde, kann dir auch der neue Eigentümer nichts anhaben und muss sich mit der RCI Banque auseinander setzen. Und dann wirds ihm schon klar werden.

Darum hasse ich Batteriemietverträge (nicht zwangsläufig wegen RCI Banque - der ist man eh egal wenn man brav zahlt, was ja okay ist) sondern das Herumgetue mit den neuen Käufern.
Ging bei mir beim 1. ZOE super über die Bühne, beim 2. ZOE wars der Händler Sangl und ich musste trotzdem 3 Monate noch zahlen (die ich dann rückwirkend von der Bank zurückbuchen hab lassen + SEPA Sperre RCI Banque) weil da nix weiter ging (lag an der RCI Banque AT zu DE).
Autos einfach kaufen, verkaufen. Fertig. All in one. Bin mir sicher, dass das Mietmodell auch bei Renault verschwinden wird. Nissan machts richtig vor - wieder mal.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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EVduck hat geschrieben:Wenn das schon ein Knebel ist, ist jeder Wohnungsmietvertrag ein Knebelvertrag... Da kann man auch nicht einfach einen Nachmieter anzeigen und damit gut.
Ich kann einen Wohnung die mir gehört jederzeit verkaufen. Gemietete Sachen wie Strom und Wasserzähler können einfach umgemeldet werden. Ohne das Strom und Wasserwerk den Verkauf platzen lassen kann.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

TeeKay
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Wenn der neue Besitzer keinen Mietvertrag abschließen will, würde ich den Mietvertrag bei der Renault Bank kündigen und die Batterie ausbauen lassen. Da der neue Fahrzeugbesitzer nicht Eigentümer der Batterie ist, kann er sich auch nicht dagegen wehren. Das Fahrzeug wird notfalls vom Gerichtsvollzieher sichergestellt, bis die Batterie ausgebaut ist. Dem neuen Fahrzeugbesitzer wird dann noch viel Spaß mit seinem mietvertragsfreien Fahrzeug gewünscht und die Sache ist erledigt. Aufwendig, aber wer einen verarschen will, muss damit rechnen, selbst verarscht zu werden.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Jan hat geschrieben: Und Zoes werden ja jetzt auch mit Kaufakku angeboten, nur immer noch nicht in Deutschland, oder? Wie auch immer, wenn ich es noch richtig im Kopf habe, steht im Knebelvertrag, dass die Renault Bank dem Verkauf erst zustimmen muss. Dazu gehört dann auch eine Bonitätsprüfung des zukünftigen Käufers und sein Einverständnis, in den Mietvertrag einzusteigen. Das ist in diesem Fall offensichtlich nicht passiert und deshalb konnte der Besitzer seinen Zoe auch nicht verkaufen. Aus meiner Sicht ist der Verkauf des Fahrzeugs also so nicht möglich und der Kaufvertrag gegenstandslos.
Da ist ja nun wirklich alles falsch.
  • den Kaufakku gibt es inzwischen auch in D
  • im Kleingedruckten steht, dass die Renault Bank die Batteriemiete grundsätzlich auch dann ermöglicht, wenn es zu einem Wechsel des Eigentümers kommt - ich lese da nichts von einem Vorbehalt
  • ferner steht da, dass die Renault-Bank weitgehend auf eine Bonitätsprüfung verzichtet, sofern dem nicht gesetzliche Verpflichtungen entgegenstehen
  • die Bank erwartet (und das ist mE überhaupt nicht übertrieben), dass der Mieter sich rechtzeitig mit ihr in Verbindung setzt und die Daten des Erwerbers beibringt
Klar ist natürlich, dass der Alteigentümer für die Miete geradestehen muss, bis der neue Vertrag "steht". Wer denn sonst? Das ist mit Steuer und Versicherung auch nicht anders.
  • der Kaufvertrag gilt natürlich - denn der ist von der Miete unabhängig und der Eigentümer des Autos darf natürlich sein Eigentum verkaufen. Das ist auch laut Mietvertrag keine Frage. Frage ist eher, ob der neue Eigentümer ein Auto ohne Batterie haben mag. Falls er nicht den Standpunkt vertritt, dass er die Batterie mitgekauft hat - aber das ist weiter oben schon diskutiert worden.
Den Mietvertrag empfinde ich nicht als Knebelvertrag. Man darf nur nicht vergessen, dass die Batterie einem nicht gehört.
TeeKay hat geschrieben:Da der neue Fahrzeugbesitzer nicht Eigentümer der Batterie ist, kann er sich auch nicht dagegen wehren.

Das ist die Frage - er kann durchaus behaupten, das Fahrzeug samt Batterie gekauft zu haben. Und dann kann er sich wehren.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

TeeKay
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Ich würds drauf ankommen lassen. Auch ein Gericht wird erkennen, dass
a) bei Kaufinteressenten für eine gebrauchte Zoe bekannt sein müsste, dass es die nur mit Mietbatterie gibt, weil nirgends etwas anderes angeboten wird
b) bei Verkaufsinteressenten auf jeden Fall bekannt war, dass es die nur mit Mietbatterie gibt und die Behauptung des Käufers, ihm wäre eine Kaufbatterie suggeriert worden, wenig stichhaltig ist.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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nun, inzwischen gibt es auch ZOEs mit Kaufakku. Oder schon länger auch importierte, ebenfalls mit Kaufakku. Aber probieren kann man das.
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