Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Ich bin jetzt auf jeden Fall sensibilisiert und werde dann die Verpflichtung zur Übernahme des Mietvertrages mit in den Kaufvertrag aufnehmen und das auch zeitgleich alles ausfüllen.
Kann aber noch ein paar Jahre dauern.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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zoppotrump hat geschrieben:
orinoco hat geschrieben: [...]Es gibt auch noch den § 119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" oder § 242 BGB "Leistung nach Treu und Glauben"
Was sollen die beiden Paragraphen in diesem Fall denn bezwecken? Welchen Irrtum gab es denn?
Der Verkäufer hat irrtümlich die Erklärung abgegeben, dass der Akku sein unbeschränktes Eigentum sei. Sehe ich nach §119 als möglich an, aber damit kann man dem Käufer nicht drohen. §242 - keine Ahnung.
orinoco hat geschrieben:Ja, auch für mich ist dieser Thread die Bestätigung kein E-Auto mit Mietakku gekauft zu haben. Ich hatte noch nie ein gutes Gefühl bei dieser Mietakkusache und es hatte - wie praktisch immer - Recht.
Und das machst du an diesem Fall fest?? Bei Renault sehe ich bislang kein Schuld.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Nein, ich bin weder Anwalt noch überhaupt Jurist. Aber ich habe in meinem Berufsleben viel mit Juristen (als Kollegen) und auch mit (gegnerischen) Anwälten zu tun gehabt. Und ich habe die letzten als durchaus faire Vertreter gegnerischer Interessen kennengelernt.
Insofern hätte ich weder Scheu noch Bedenken, einen Anwalt zu beauftragen, weil ich sicher wäre, allein teure Fehler zu machen, die ich mit anwaltlicher Hilfe vermeiden könnte.
Wer glaubt, im Dunklen heil durch einen Irrgarten rechtlicher Vorschriften zu kommen, weiß nicht, was ihm blüht.
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
Tesla Model 3 seit 12.6.2019

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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secuder hat geschrieben: Der Verkäufer hat irrtümlich die Erklärung abgegeben, dass der Akku sein unbeschränktes Eigentum sei. Sehe ich nach §119 als möglich an, ...
§119 BGB: (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Da Der Verkäufer in vollständiger Kenntnis seiner Sachlage war, nämlich, dass er den Akku nur gemietet hat, kann er ja schlecht behaupten, dass er darüber irrte.

§119 halte ich daher für schwierig anwendbar.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Der Verkäufer wusste, dass der Akku nicht mit verkauft werden kann, hat das aber im Kaufvertrag vergessen zu erwähnen. Wenn ihm sonnenklar gewesen wäre, was er da unterschreibt ("hiermit verkaufe ich einen Akku, der mir gar nicht gehört"), dann hätte er das nicht gemacht. Insofern Irrtum. Auch vor dem Hintergrund, dass der Käufer vom Angebot wissen musste oder hätte wissen können, dass der Akku nicht Bestandteil des Kaufs werden würde.

Aber hat wahrscheinlich wenig Sinn, wenn wir zwei Laien darüber fabulieren... :-)

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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secuder hat geschrieben:Der Verkäufer wusste, dass der Akku nicht mit verkauft werden kann, hat das aber im Kaufvertrag vergessen zu erwähnen.
Das ist dann kein Irrtum.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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ich denke letztlich ist die rechtslage hier recht eindeutig ... denn es liegen u.a. klare verträge hinsichtlich der batterie vor

die batterie zu mieten ist auch nicht "dumm" oder ähnliches sondern problemlos ... sofern dem verkäufer - wie im hier erörterten fall - klar (oder besser in dem moment "bewusst")gewesen wäre was er da tut......
er würde vermutlich auch nicht in eine bibliothek gehen, sich eine Bibel leihen und diese dann verkaufen..... ;) hier ist ein fehler passiert, der korrigiert werden will.

und bevor sich der te nicht wieder meldet dreht sich hier wohl alles weitere im kreise..............
gruesse aus dem sueden 8-)
joschka

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

Blau-Mann
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joschka hat geschrieben:und bevor sich der te nicht wieder meldet dreht sich hier wohl alles weitere im kreise..............
:danke:

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Vieleicht das nächst mal das zusammen mit dem kaufvertrag ausfüllen?

https://www.renault-bank.de/pdf/z.e./f4 ... tokoll.pdf
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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  • Dömu
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Ich war saumässig froh um diesen Beitrag. Ich habe am Samstag meinen Twizy verkauft. Zwar habe ich das Übergabeprotokoll für den Akku ausgefüllt, konnte mich aber jetzt so trotzdem noch doppelt absichern im Vertrag. Weiss nicht ob ich sonst daran gedacht hätte...
Renault Zoe Q210 Intens Jg. 16 ab 11/2017
Renault Twizy ab 02/2016 - 12/2017

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