Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

BED
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drilling hat geschrieben:
Ja, nur leider hat er es im Verkaufsvertrag dem Käufer gegenüber nicht erwähnt und er hat den Akku mit dem Auto freiwillig an den Käufer übergeben.
Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist Dir bekannt (siehe BGB)?
Besitz einer Sache ist nur dann legal, wenn der Eigentümer dem zustimmt (siehe auch BGB §1006)

Der Käufer der Zoe ist aktuell Besitzer des Akku und müsste für die Nutzung eine Miete an die Bank bezahlen. Auch wenn er keinen schriftlichen Vertrag hat. In D gibt es Vertragsfreiheit.
Der Verkäufer kann den Akku gar nicht an den Käufer verkaufen, weil er ebenfalls nur Besitzer und nicht Eigentümer war.
Wenn es hart auf hart kommt könnte der Eigentümer (die Bank) des Akkus über einen Gerichtsvollzieher den Ausbau des Akkus betreiben. Ohne Anspruch auf Ersatz.

Falls das nicht klar sein sollte, dann ersetze den Begriff "Akku" durch "geklautes Radio" - dann wird es vielleicht klarer.

Und ja, so langsam würde ich auch zum Anwalt gehen... 8-)
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

drilling
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BED hat geschrieben:Wenn es hart auf hart kommt könnte der Eigentümer (die Bank) des Akkus über einen Gerichtsvollzieher den Ausbau des Akkus betreiben. Ohne Anspruch auf Ersatz.
Warum sollte die Renault Bank das tun?
Die wollen überhaupt keinen alten abgenutzten Akku, die wollen ihre Geld (also entweder die monatliche Miete oder die Rückerstattung des Zeitwerts) und das können sie sich rechtlich Problemlos vom Verkäufer (mit dem sie einen Mietvetrag haben!) holen. Die Frist haben sie ja schon gesetzt, danach wird wohl ziemlich schnell die Forderung des Zeitwerts bei mvan eintreffen.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Sehe ich auch so, ist genau der Ablauf der unweigerlich folgen wird wenn man sich mal in die Interessenlage einer beliebigen Bank versetzt.
Hier gibt es nur noch den Eigentümer der Bank, den Autokonzern Renault, der das noch stoppen könnte. Noch schlimmer ist aber dass die Bank bereits zu verstehen gegeben hat den Akku abschalten zu wollen. Das kann auf keinen Fall gut für mvan sein. Da sollte er sich lieber mal nicht täuschen lassen, denn dann wird sehr schnell der Käufer der Zoe bei ihm "aufschlagen".
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

zoppotrump
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drilling hat geschrieben: Ja, nur leider hat er es im Verkaufsvertrag dem Käufer gegenüber nicht erwähnt ...
Musste er auch nicht, sofern er es irgendwie anders getan hat. Siehe § 932 BGB (1) und (2).
BED hat geschrieben:
Der Käufer der Zoe ist aktuell Besitzer des Akku und müsste für die Nutzung eine Miete an die Bank bezahlen.

Nein. Zwischen dem Käufer und Renault besteht kein Vertragsverhältnis.
BED hat geschrieben:Auch wenn er keinen schriftlichen Vertrag hat.
Er hat auch keinen sonst wie gearteten Vertrag über die Akkumiete.
BED hat geschrieben: Der Verkäufer kann den Akku gar nicht an den Käufer verkaufen, weil er ebenfalls nur Besitzer und nicht Eigentümer war.
Mag sein, dennoch könnte der Käufer den Akku gekauft haben und nun neuer Eigentümer sein, falls Absatz 1 zieht. Siehe BGB § 932 (1).
bm3 hat geschrieben:Noch schlimmer ist aber dass die bereits zu verstehen gegeben haben den Akku abschalten zu wollen. Das kann auf keinen Fall gut für mvan sein.
Da stimme ich zu. Das wird spätestens dann eskalieren.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

marc71xxx
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Zu den Diskussionen über Besitz, Eigentum ...
Auf der ersten Seite hat mvan erklärt, er habe einen Standard Vertrag eines Automibilclubs verwendet...
Wenn ich da mal den größten nehme, steht da im Vertrag unter Angaben des Verkäufers
1 Der Verkäufer garantiert:
1.1 dass das Kfz mit Zusatzausstattung und Zubehör sein unbeschränktes Eigentum ist

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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zu den Begriffen "Besitzer" ," Eigentümer", glaube das ist rechtlich so definiert dass ein "Besitzer" derjenige ist der die Verfügungsgewalt über eine Sache hat und sie nutzt. Wenn jemand also einen Akku spazieren fährt könnte man ihn rechtlich damit durchaus als "Besitzer" definieren.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

marc71xxx
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Eben,
vor dem Verkauf war mvan Eigentümer der Karosserie, Eigentümer der Batterie war die RCI Bank.
Durch den Mietvertrag war er Besitzer von beidem.

Nach dem zitierten BGB kann der neue Käufer durchaus auch das Eigentum an dem Akku erlangen, wenn er nicht erkennen MUSS, das der Verkäufer nicht Eigentümer ist.
Das ist zB regelmäßig bei Hehlerware der Fall.

Der Käufer hat durch den Kaufvertrag die schriftliche Erklärung von mvan, daß er (mvan) Eigentümer sei (was natürlich falsch ist), somit vermute ich, daß er gemäß BGB nun auch rechtlich Eigentümer ist.

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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Irgendwie bestätigt mich diese ganze Diskussion das es doof ist den Akku zu Mieten statt zu kaufen.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

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marc71xxx hat geschrieben: ...Nach dem zitierten BGB kann der neue Käufer durchaus auch das Eigentum an dem Akku erlangen, wenn er nicht erkennen MUSS, das der Verkäufer nicht Eigentümer ist.
Das ist zB regelmäßig bei Hehlerware der Fall....
Nein, das ist falsch, nach dem deutschen Gesetz muss Hehlerware wieder zurückgegeben werden an den ursprünglichen Besitzer. Auch wenn man sie unwissend erworben hat.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckg ... 18948.html
https://www.pd-f.de/2017/06/02/geklaute ... lgen_11580
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
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Re: Käufer übernimmt Akkuvertrag nicht

drilling
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Der Akku ist keine Hehlerware denn mvan hatte ihn nicht gestohlen sondern gemietet.
kub0815 hat geschrieben:Irgendwie bestätigt mich diese ganze Diskussion das es doof ist den Akku zu Mieten statt zu kaufen.
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