Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Ähnlich ist's beim Twizy. Man weiß längst, dass die Akkus sehr robust sind
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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@panoptikum Ich denke, genau das war auch die Idee hinter dem Mietmodell: man hat dem Käufer die Angst genommen vor den plötzlich und unerwartet kaputt gehenden Akkus genommen, weil man formal das Risiko ja nur gemietet hat.

Wenn der Akku nach einem Jahr „kaputt geht“ (was ja der Stammtisch weiß), ruft man bei Renault an und bekommt einen neuen (sehr stark vereinfacht) auf deren Kosten.

Jetzt hat sich aber heraus gestellt, dass die Akkus deutlich länger halten, als alle (einschließlich Renault) geglaubt haben.

Deswegen, denke ich, hat das Renault auch eingestellt. Der Verwaltungsaufwand ist einfach auch gigantisch.

SüdSchwabe.
--
Kona 64kWh Premium Facelift Acid Yellow GSD - bestellt am 09.September 2019 - abgeholt am 5.Juni '20 gefahren bis 27. Oktober '23
Škoda Enyaq iv80X Sportline - bestellt am 20.Dezember '21 - abgeholt am 27.Oktober '23

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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An dem Mietmodell wurde sehr gut verdient.
Jetzt kommen die Akkus in die Jahre und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass nun doch der eine oder andere Akku gemäß der Garantie zu tauschen wäre. Also abstoßen. Twizy Akkus aus den ersten Jahren werden quasi verschenkt.
Schlaues Gesamtkonzept.

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

duplicarius
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Wenn die Twizzy Akkus "quasi verschenkt werden", haben die, die sie gekauft haben, doch draufgezahlt? Beim Mietakku hat Renault das Problem am Hut. Mal eine Frage an die Akkubesitzer: was macht Ihr, wenn das Auto Schrott ist, mit dem Akku, sofern er nicht kaputt ist? :Oder was macht Ihr, wenn er hin ist damit? Gibt es jemand der so was kauft?

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Als Akku Besitzer: ich gebe das Auto sammt Akku der Verwertung. Weil die müssen das Fahrzeug nehmen. Renault verpflichtet sich, Fahrzeuge die auf den Markt kommen auch zu entsorgen. Hat der Verwerter keinen Vertrag mit Renault muss man das Fahrzeug melden und Renault muss es abholen.
Alles was ausgebaut ist, muss ich selber entsorgen. In das Auto legen gilt nicht. Wenn ich also den Akku ausbaue um diesen selber zu Geld zu machen, muss ich diesen auch selber entsorgen wenn ich diesen nicht an den Mann krieg.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Z110
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duplicarius hat geschrieben: Frage an die Akkubesitzer: was macht Ihr, wenn das Auto Schrott ist, mit dem Akku, sofern er nicht kaputt ist? :Oder was macht Ihr, wenn er hin ist damit? Gibt es jemand der so was kauft?
Das ist mal ne Knallerfrage.
Renault selbst wird da keine Lösung anbieten und wollen damit auch nichts zu tun haben. Zudem gibt es meines Wissens kein regulären Markt, der die Akkus oder eben die ganzen Fahrzeuge zumindest für den regulären Akkuwert aufkauft.

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Z110
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AbRiNgOi hat geschrieben: Als Akku Besitzer: ich gebe das Auto sammt Akku der Verwertung.
da bekomme ich dann die 5T€ für den Akku, den ich vor 2 Wochen rausgekauft habe? Das ist ja verlockend.
Hätte jetzt nicht gedacht, das es so einfach ist. ;)

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

panoptikum
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Naja, der Verwerter will auch noch was verdienen. Deshalb wird es wohl nicht der volle Betrag werden, den Du bezahlt hast.
Renault Zoe Intens (Q210, BJ 03/2013 F-Import)
Renault Zoe Intens Complete R135 ZE50 + CCS + NBA + Einparkassistent
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Z110 hat geschrieben:
AbRiNgOi hat geschrieben: Als Akku Besitzer: ich gebe das Auto sammt Akku der Verwertung.
da bekomme ich dann die 5T€ für den Akku, den ich vor 2 Wochen rausgekauft habe? Das ist ja verlockend.
Hätte jetzt nicht gedacht, das es so einfach ist. ;)
Wenn du ein Auto kaufst und schrottest, dann ist das Geld weg. Neuer Lack, neuer Motor was auch immer, wertlos.
Wenn du der Meinung bist, Teile des Autos einzeln verkaufen zu können, gerne probieren. Wenn es aber nicht klappt, zahlst du die Entsorgung selber.
Wenn der Wagen mit Batterie noch einen hohen Wert hat, solltet du diesen versichern, das unterscheidet sich aber nicht vom Verbrenner.
Wenn die Batterie gemietet ist, musst du das ja sowieso machen. Wenn nicht, zahlst du die Batterie nach dem Unfall eben dem Vermieter, auch nicht besser.
Und wenn du meinst, die Batterie geht von alleine kaputt nach dem du die kaufst, viel zu früh, ja, dass ist Pech. Kommt aber sehr selten vor. Ein Jahr Garantie wie auf alle Geräte die du Tag täglich kaufst. Mehr nicht. ( Wenn nicht die Fahrzeug Gewährleistung noch greift, oft bis zu 8 Jahre, je nach Fahrzeug Hersteller. )
Was genau ist hier das Problem? Angst vor was?
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Der Akku ist am Ende das mit Abstand wertvollste Teil.
Nach solchen Akkus wird man sich alle Finger lecken. Renault hat seit Jahren einen geschlossenes Recycling Kreislauf in der Schublade, auch ein Markt für Zweitverwertung entsteht gerade. Problem, die ganzen Akkus laufen noch im Erstbetrieb, da gelangt noch sehr wenig in Bereich Verwertung/ Second Life.
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