Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Z110
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Singing-Bard hat geschrieben:
dann musst Du auf deine Kosten den Ausbau und Versand des Akkus an Renault organisieren und finanzieren. Das kostet viele hundert Euro. Zoe mit Mietakku, inzwischen ein grosses - FINGER WEG.
bitte mal was schriftliches, wo und bei welchem Vertrag steht so etwas???
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Das stand mal Alles auch so im Mietvertrag. Obs heute so nicht mehr drinn steht ? Wir hatten ja auch mal Mietverträge mit der Renault Bank. Ist aber schon ein paar Jahre jetzt her. Viele lesen halt nicht was sie da unterschreiben, da müsste man sich dann auch mal eine Stunde Zeit fürs "Kleingedruckte" nehmen. Aber zumindest möchte die Renault Bank nicht auch noch einen Nachweis haben dass Vollkasko versichert wurde. Jedenfalls war das damals nicht so.
Was uns betrifft, wir sind auch schnell von Akku-Mietverträgen wieder abgekommen. Aber ist natürlich verlockend, man verschiebt einen Teil der Anschaffungskosten auf später.
Wenn ein Fahrzeug noch mit Akkumiete angeboten wird kann man auch den Aufpreis für den Akkukauf in Erfahrung bringen, oft hat der Verkäufer das sogar schon getan, man muss ihn nur danach fragen.
Ist das nicht gut ?
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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In Österreich auf willhaben stehen sich aber die Renault ZOEs mit Mietbatterie, die Füsse in den Bauch :-P

Ich glaube das Modell ist obsolet.

Ich hoffe die 8 Jahre Batterie-Garantie einiger Hersteller setzen sich durch und werden nicht verkürzt.
1997 - 2001 VW Polo 86 C, 33 kW // 2001 - 2018 kein Kfz // seit 12/2018 Niu N1S, 1,8 kW (1,7 kWh Akku)
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Z110
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tiger46 hat geschrieben: Ich glaube das Modell ist obsolet.
nicht nur das Modell. So wird es in 3-4 auch dem R5 ergehen. Was kommt dann, ne E-Ente für 50T€? :o
Haben wir eigentlich alle zu viel Geld?

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Z110
Ich meinte halt schon das Mietmodell :-P
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Z110
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tiger46 hat geschrieben: Ich meinte halt schon das Mietmodell
und warum kauft man den Akku nicht einfach raus, dann ist es kein Mietmodell mehr und habe ein Kaufakku.
Es ist doch im Prinzip völlig egal, ob Miet o. Kaufakku.

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Vielleicht weil man dann direkt ein paar tausend € mehr ausgeben müsste? Wenn man eine Zoe mit Mietakku kauft sollte man immer bedenken dass man für den Preis nur ein halbes Auto bekommt und das entsprechend beim Vergleich mit anderen E-Autos berücksichtigen. Bei einer Bekannten hätte der Kauf des Akkus dazu nochmal 4300 € gekostet.
Ist das nicht gut ?
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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scheint eine eigenartige Logik von Renault-Fahrern zu seit. Ob ich nun ein Fahrzeug mit Kaufakku oder ein Fahrzeug mit Mietakku, den Akku dann rauskaufe, kaufe, dürfte wohl egal sein. Der Preis ist am Ende der selbe.

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Im Falle eines Unfalls mit erheblichem Schaden ist Ärger beim Mietmodell sehr wahrscheinlich.
Kann man hier und anderswo nachlesen.
Nicht zu empfehlen.

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

panoptikum
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Meine erste Zoe hatte ich auch mit Mietakku gebraucht gekauft. Damals gab es weder Kaufakkus noch könnte man den Akku raus kaufen.
Und ich war froh darüber, weil der Akku für mich ein unbekannter Faktor war. Ich hatte auch nur eine Teilkasko mit dem Akku als Zubehör angegeben.

Als ich mir die neue Ph2 kaufte, war für mich klar, dass nur das Kaufmodell in Frage kommt,.
Jetzt weß ich, der Akku hat kein Problem mit Lebenszeit und übersteht die des Autos bei Weitem.
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