Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

TeeJay
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Hallo allerseits,
ich bin neu hier und dies ist auch mein erster Beitrag, weshalb ich mich kurz vorstellen möchte. Ich bin männlich und höre auf den Namen Thomas. Altersmäßig sehne ich den Renteneintritt herbei und bin im nördlichen Teil von NRW ansässig. Bisher nur Verbrenner gefahren, interessiert mich die Elektromobilität sehr und ich spiele mit dem Gedanken eine gebrauchte ZOE quasi als Einstieg zu erwerben. Gebraucht werden diese schon für relativ "kleines" Geld angeboten, was mir das "hineinschnuppern" in die Elektromobilität natürlich stark erleichtert. Allerdings haben die frühen ZOEs fast durchweg Mietbatterien verbaut, was bei mir die Frage aufwirft: Wie wird damit beispielsweise im Schadenfall umgegangen? Angenommen ich komme selbstverschuldet von der Strasse ab und die Karosserie ist dermaßen in Mitleidenschaft gezogen, dass diese samt daruntergeschraubten Akku schrottreif ist.
Beinhaltet die Batteriemiete auch eine Versicherung für solche Fälle, oder müsste ich den Gegenwert der Batterie dann aus eigener Tasche ausgleichen?
Weiteres Szenario, die ZOE wird gestohlen, bzw. die Batterie wird entwendet (analog zu den Kat/DPF Diebstählen). Wäre ich als Mieter dafür gegenüber Renault haftbar, oder ist der Vermieter der sprichwörtliche "Gelackmeierte", der dann auf dem Schaden sitzen bleibt?

Ich wäge aktuell die Pros und Kontras von Miet-/Kaufbatterie ab und finde zu obiger Fragestellung leider keine Antworten. Vielleicht gab es solche Fallkonstellationen in der Vergangenheit schon und das Schwarmwissen des Forums hier ist so freundlich dieses zu teilen.

Mit freundlichen Jahresendzeitgrüssen
Thomas
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Z110
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abgesehen davon, das man den Akku jederzeit rauskaufen kann, ist ja dann kein Mietakku mehr, sollte man eine geeignete Versicherung abschließen wo der mit beinhaltet ist. Sprich, Vollkasko mit dem aktuellen Wert des Akkus incl.. Das schreibt allerdings der Vermieter auch so vor.
Gleiches gilt ja auch bei Kaufakku, Vollkasko ist ein Muss!!! Es könnte unter Umständen sehr unangenehm und teuer werden.

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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  • Michael_Ohl
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Natürlich bist Du der Verantwortliche für den gemieteten Akku. Auch Du bist dafür verantwortlich das Deine Versicherung das abdeckt, Du kommst in dem Fall nicht um eine Vollkasko Versicherung inkl. Akku herum. Die Vorteile eines Mietakkus sind so gering das die Nachteile bei weitem überwiegen.

MfG
Michael
Kangoo ZE maxi 134.000km, Kangoo ZE 107.000km, E-UP 38.000km, C180TD 52.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 62.000km, Prophete Pedelek 750km, Zündapp Pedelec 120km, F20D 148km, Kangoo E-Tech 11000km,G30D 750km

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Z110
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Michael_Ohl hat geschrieben: Die Vorteile eines Mietakkus sind so gering das die Nachteile bei weitem überwiegen.
kannst du das genauer erklären?

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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Um eine Vollkasko käme er vielleicht herum, dann muss er aber das Risiko tragen wenn er den Akku in eigener Verantwortung beschädigt und der Renaultbank den Zeitwert erstatten.
Davon abgesehen trägt jeder der einen Gebrauchtwagen nicht Vollkasko versichert hat schon immer das Risiko einer eigenveranwortlichen Beschädigung des Fahrzeuges.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; Smart 42 EQ, 2021; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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  • Michael_Ohl
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In den Mietbedingungen von Renault steht eindeutig die Pflicht das Ding Vollkasko zu versichern. Renault hat nichts davon wenn Du das Geld unter dem Kopfkissen hast, wenn Du dich dabei Tod fährst bekommt Renault es nicht.
Der Umgang den Renault mit defekten Mietbatterie pflegt ist so gestaltet, das nur Renault profitiert. Wenn Akku defekt können sie wahlweise den Mietvertrag kündigen, dir den Akku schenken oder einen mit etwas über 75% einbauen. Der glaube einfach einen neuen zu bekommen ist sehr irrational. Bei Fluence konnte man das schon erleben.

MfG
Michael
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Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

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kauf einen mit Kaufbatterie. Das Auto ist in der Tat der prefekte Einstieg. Habs auch so gemacht vor 3 Jahren.
PV: 86kWp + 125kWh Lifepo4/LiIon Insel
- Renault ZOE Q210 2013, 130tkm Kaufakku 85%SOH gekauft 2020
- Renault ZOE Q210 2013, 170tkm Kaufakku 84%SOH gekauft 2023
- Hyundai Kona 64kWh 2020, 45tkm, 100%SOH, gekauft 2022
- Tesla M3P 2020, 145tkm 86%SOH

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Singing-Bard
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@TeeJay

Die Mietbatterie macht nur noch Probleme, Du besitzt nur ein halbes Auto und der Lebenswichtige Akku gehört einer Bank die daran kein Interesse mehr hat, schwer zu erreichen ist und teilweise teuere Anforderungen im Problemfall stellt.

Wenn dein alter Zoe kaputt geht, und das wird er irgendwann, dann musst Du auf deine Kosten den Ausbau und Versand des Akkus an Renault organisieren und finanzieren. Das kostet viele hundert Euro. Zoe mit Mietakku, inzwischen ein grosses - FINGER WEG.

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

XR20E
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In meinem Mietvertrag aus 2020 steht so etwas nicht und ich würde es auch nicht zahlen.
Zoe 40

Re: Mietbatterie und die Haftung des Besitzers

Z110
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Singing-Bard hat geschrieben: Die Mietbatterie macht nur noch Probleme, Du besitzt nur ein halbes Auto und der Lebenswichtige Akku gehört einer Bank
den Akku kann man jederzeit rauskaufen, wo ist das Problem.
Man kann auch Probleme herbeireden.
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