Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

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  • JoDa
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Hallo,

hab beim Kauf innerhalb von ca. 15min für den Batteriemietvertrag folgende Formulare unterschrieben:
Akkumietvertrag, Haftungserklärung, Übernahmebestätigung, SEPA-Lastschriftmandat.

Weiter habe ich noch die Vertragsbestimmungen zur Akkumiete (4 Seiten) und zum Pannendienst-Renault ZE Assistance (3 Seiten) bekommen. Sowie Formulare zur Übertragung der Nutzung beim Verkauf des Elektrofahrzeuges (2 Seiten).
Hat alles gut geklappt.
Nun habe ich mir aber doch die Zeit genommen und zumindest die Vertragsbestimmungen zur Akkumiete ABG durchgelesen.

Dabei ist mir aufgefallen das die Preisliste und die AGB für die Akkumiete sich widersprechen.
Habe diesbezüglich gerade an die RCI Banque Österreich eine E-Mail geschrieben und halte Euch am Laufenden sobald ich eine Antwort habe.

Die in den rechtsverbindlichen AGB angeführten Tarife lauten sinngemäß:
*) Standardtarife:
5 Cent bei Mehrkilometer, -5 Cent bei Minderkilometer für Privatpersonen bis zu minimal 12500km/a.
*) Wenigfahrer-Tarif:
5 Cent bei Mehrkilometer, 0 Cent bei Minderkilometer
Edit: 20 Cent bei Mehrkilometer bei Wenigfahrer-Tarif laut Änderungen der AGB ab Sept. 2015 rückwirkend gültig!

Nachfolgend EXCEL-Durchrechnung: (Zur freien Verwendung. Könnt sie auch umändern und weitergeben.)
Zuletzt geändert von JoDa am Fr 4. Sep 2015, 10:10, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Batteriemietvertrag in Österreich

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Ja genau bei uns sind es 5 Euro für 100 km darüber und aber auch 5 Euro für 100 km darunter aber soweit ich weiß nur für die Mietverträge ab 15.000 p.a
Denn die 12.500 sollen immer Mindestens sein, nur dieser Wenigfahrer Tarif hat da ne Eigenheit.
Gut den gabs damals noch nicht, vielleicht hat sich das geändert.

Was ich weiß ist, dass man mir sagte, dass beim Wenigfahrer Tarif je Quartal abgerechnet wird und beim Vielfahrer am Ende der Laufzeit. Stimmt das?

LG
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Re: Batteriemietvertrag in Österreich

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Hallo,

habe an die RCI-Bank Österreich bezüglich des Akkumietvertrages folgende Fragen gestellt,
die mir heute beantwortet wurden:

1.) In der aktuellen Preisliste
http://www.renault.at/media/-pdf-preisl ... PL_Zoe.pdf
fehlen die Tarife für Minderkilometer.
In den AGB 7.13.2 sind 0,05 Euro brutto für Privatpersonen und 1/3 des Satzes für Unternehmen angegeben.
ad1) Wir danken Ihnen für die Aufmerksamkeit und werden dies gerne an den Hersteller weiterleiten.

2.) In der aktuellen Preisliste werden beim Wenigfahrer-Tarif für Mehrkilometer 20 cts brutto angegeben.
In den AGB wurde für diesen neuen Tarif die Seite 4 hinzugefügt. Dort wird bei den Mehrkilometern auf die in 7.13 ersichtlichen Sätze verwiesen. D.h. 0,05 EUR brutto /km.
ad 2) Herzlichen Dank auch für diese Information. Dies ist derzeit in Bearbeitung und wird demnächst entsprechend abgeändert.

3.) In den AGB 5. wird eine "ausreichende Deckung der Versicherung dringend empfohlen". Zusätzlich musste ich noch eine Haftungserklärung für den Akku unterschreiben wo ebenfalls eine "ausreichende Deckung der Versicherung anempfohlen" wird. Welchen Wert soll man bei der Autoversicherung für den Akku angeben? Ursprünglich wurden angeblich 7000€ Netto in Deutschland und 8400€ Brutto in Österreich empfohlen. Kann verstehen das es bei den sinkenden Akkupreisen schwer ist einen aktuellen Wert anzugeben. Trotzdem wäre es dringend notwendig einen aktuellen Wert den Kunden zu empfehlen indem man z.B. in der Preisliste den Preis für den Akkutausch angibt!
ad 3) Das Anführen eines Akkupreises ist in den AGB's nicht vorgesehen, gerne leiten wir auch dies an den Hersteller weiter. Der Versicherungswert für einen Akkumulator beträgt € 7.000,00 netto / € 8.400,00 brutto.

4.) In den AGB 3.2 heißt es sinngemäß "das Reparieren von Akkumulatoren ist jeder RENAULT ZE zertifizierten Werkstätte verboten". In den AGB 6 heißt es " ... bei einer Beschädigung des Akkus ... hat der Mieter dafür Sorge zu trage, dass der Akku auf seine Kosten durch eine ZE zertifizierte Werkstatt wieder instand gesetzt wird."
ad 4) In diesem Fall muss der Akkumulator für die Reparatur nach Frankreich ins Werk geschickt werden. Für die Zwischenzeit wird entweder ein Ersatzakkumulator eingebaut oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Wir verstehen, dass dies für den Kunden nicht offensichtlich aus den AGB's herauszufiltern ist. Ich habe dies bereits für die Änderung und bessere Erkenntnis für den Kunden an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.
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Re: Batteriemietvertrag in Österreich

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Huch ! Sind der Programmierer vom R-link und der Verfasser des Batteriemietvertrags am Ende etwa die ein und selbe Person ? :mrgreen:
Wie viel Spass macht dein Auto ?

Re: Batteriemietvertrag in Österreich

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Herr, der du sitzt in Palo Alto, bitte lass das Model 3 schnell kommen und erlöse mich von meinen Qualen :mrgreen:
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Re: Batteriemietvertrag in Österreich

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Mir kommt die Situation so vor wie damals mit Windows Vista. Das Programm hat mich dann auch zum Mitbewerber getrieben, der weiß, dass ich nicht Frühstücken, Zähneputzen und Abmarschbereitschaft herstellen möchte bis das System sich endlich bequemt hochzufahren...
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Re: Batteriemietvertrag in Österreich

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Deshalb schwöre ich auf Windows 7 Ultimate 64bit.
Von Windows 8 bzw .1 habe ich naja "gemischte" Meinungen. Leider werde ich jetzt damit konfrontiert.
Denn ich habe meinen Laptop verkauft (weil zu schwer immer hin und her tragen).
Ich brauchte aber ein Tablet mit Tastatur, da ich doch sehr viel schreibe *hust... keine falschen Kommentare jetzt hierzu :P *
Ein iPad Air fiel somit aus. Und ein Galaxy Tab hat sowas, nur ist das Tablet dann nicht fixiert. Daher wurde es das *tadaaa* Microsoft Surface 2 (reicht aus, Aktionspreis!). Und da ist Win 8.1 RT drauf. Wird aber wohl reichen.
Naja... lieber B2T
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Batteriemietvertrages in Ö NEU ab 1.9.15

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Hallo,

wie beschrieben habe im Oktober 2014 die RCI Banque auf Fehler im Batteriemietvertrag hingewiesen.
Gestern habe ich, so wie vermutlich alle Österreichischen ZOE Besitzer, einen neuen Batteriemietvertrag bekommen.
Dieser ist ab 1.Sept.2015 gültig.
Wer möchte kann die "Chance" nützen und vom Vertrag zurückträten, mangels anderen Akku-Anbietern ist dies wohl nur eine theoretische Möglichkeit. 8-)

Was sich geändert hat erfährt man auf dem Deckblatt:
Deckblatt.jpg
Habe mir die Mühe gemacht, und den gesamten alten Vertrag mit dem neuen Vertrag verglichen.
Ihr könnt Euch das sparen, da sich tatsächlich nicht mehr geändert hat als im Deckblatt beschrieben.

Für interessierte nachfolgend der neue Vertrag. (Änderungen von mit gelben Leuchtstift markiert.)
Seite1.jpg
Seite2.jpg
Zuletzt geändert von JoDa am Fr 4. Sep 2015, 10:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Batteriemietvertrag in Österreich

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Restliche 2 Seiten
Seite3.jpg
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Re: Batteriemietvertrag NEU ab 1.9.15 in Ö.

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  • Sunshine
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genau diese "theroretische Möglichkeit" die ja nicht besteht, weil man dann kein Auto mehr hat ist das, was an diesem Vertrag nicht in Ordnung geht. Das ist einseitige Benachteiligung.

Das ist auch genau der Grund, warum ich gegen die Akkumiete bin, denn wenn ich die AUSWAHL hätte WELCHEN Akku ich verwende, und die Miete diesen oder eines anderen möglich wäre, dann wäre man nicht an diesen Anbieter gebunden. Dann wäre es auch möglich dem Vetrag zu widersprechen.
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