ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

Powercharger
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Hallo zusammen,

bei unserem Zoe mit Erstzulassung 12/2017 ist nach weniger als einem Jahr und rund 17 000 km der Akku defekt (rote Gefahr-Meldung) und muss getauscht werden. Der Wagen wurde bereits am 16. November in die Werkstatt (ZE-Betrieb) geschleppt und einige Tage danach wurde ein erforderlicher Akkutausch diagnostiziert. Seitdem warten wir auf den Akku und ein Liefertermin kann nicht genannt werden, da der Akku angeblich durch die Renault Bank bereitgestellt wird.
Anfangs war es ein Hickhack den Mietwagen überhaupt länger als die üblichen 3 Tage zu bekommen, doch seit Ende November haben wir Ersatz. Allerdings einen Verbrenner-Kleinstwagen (3-Türer).

Zunächst hat mich sehr geärgert, dass von der Werkstatt die Aussage kam, es gäbe keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Dann wurde über den direkten Weg über die Renault Zentrale dann doch einer bereitgestellt, auf Kulanz (!) nach Aussage der Assistance.
Dann werde ich seit November Woche für Woche vertröstet, dass der Mietakku bestellt ist, aber leider immer noch kein Liefertermin genannt werden kann, da dies Sache der Renault Bank sei.

Heute kam dann, nachdem wir den Zoe dann bald 2 Monate nicht mehr gesehen habe, mal wieder ein Abbuchungsbeleg der Renaultbank. Und so langsam ärgert es mich richtig, so dass ich heute den Mietvertrag rausgekramt habe.
Erste Erkenntnis: der Ersatzwagenanspruch ist dort vertraglich geregelt (IX 1), also von wegen Kulanz
Die Fahrzeugklasse ist dann stimmig mit dem Vertrag: "Art und Weise der Mobilitätslösung bestimmt die Vermieterin nach billigem Ermessen" :(

Hat von euch jemand ähnliche Erfahrung oder kann einschätzen welche Ansprüche bestehen was die Mietzahlung und auch den Ersatz des Nutzungsausfalls anbelangt? Wie lange "darf" so eine Reparatur dauern?
Die Kombination der Verträge aus Fahrzeugkauf und Akkumiete macht es für mich ziemlich undurchschaubar.

Herzlichen Dank!

Viele Grüße

Martin
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Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

Banker
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Hallo Martin,

Logistik, Reparatur und Herstellung macht nicht die Bank, das läuft in den Prozessen des Herstellers. Die Bank gibt wohl nur Bestellungen frei, bzw. kauft an.

Wenn ich die Formulierung lese, bist Du in Deutschland, oder?

Gruß

Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

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Schriftlich ein Frist setzten, uns mit Schadensersatz sowie Rücktritt vom Kaufvertrag androhen sind in so einem Fall meines Wissen nach die richtigen Schritte. Wobei eine zu kurz gesetzte Frist sich automatisch bis zu einer angemessenen Frist verlängert, falls es nötig ist, gerichtlich vorzugehen.

MfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

Spider
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Hast du ne Rechtsschutzversicherung?
Wenn ja einfach direkt zum Anwalt maschieren, dann sollte das ganze warscheinlich schneller laufen.

Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

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Geht es um den Ersatzwagen oder um die Miete ? Wenn der Mietgegenstand (Batterie) nicht verfügbar ist, kann doch auch keine Miete gezahlt werden ! M.E. muß die Werkstatt eine schriftliche Diagnose an die Renaultbank richten, daß der Mietgegenstand voraussichtlich bis zum ... nicht verfügbar sein wird. Das wäre dann die Grundlage für das Aussetzen der Mietzahlungen. Letzteres muß natürlich mit der Bank im Vorwege abgestimmt sein, also nicht einfach die Miete nicht mehr zahlen.
Renault ZOE intens R210, EZ 05/15, ZE40 Akku

Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

Banker
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Der Wagen ist in Reparatur, ein Ersatzteil braucht länger und es gibt einen Ersatzwagen aufgrund der Neuwagenmobilitätsgarantie

Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag, Gericht....
Rechtsschutz und gleich klagen...

Welcher Schaden?
Wieviele Reparaturversuche?

Ich wünsche viel Spaß beim Kennenlernen der Produkthaftungsgesetze.

Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

Powercharger
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Danke für die Rückmeldungen!
Ja, ich bin in Deutschland (Karlsruhe).
Mir geht es darum den Wagen möglichst bald wieder nutzen zu können. Bisher war ich super zufrieden mit dem Zoe.
Fristsetzung ist ein gutes Stichwort. Das werde ich umgehend tun.
Grüße
Martin

Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

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Banker hat geschrieben:Welcher Schaden?
Nutzungsausfall des gekauften Autos. Das noch recht neue Elektroauto ist deutlich mehr Wert als ein Kleinstwagenverbrenner. Daher muss man den Nutzen des Gebrauchs des Elektroautos höher ansetzen. Die Differenz ist der Schaden.

Batteriemiete muss natürlich auch gezahlt werden.

2 Monate für ein Ersatzteil ist nicht "braucht länger" sondern exzessiv.

Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

Powercharger
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Hier ein aktueller Stand:
Vor einer Woche habe ich der Renault Bank schriftliche eine Frist gesetzt. Bisher ohne jegliche Reaktion.
Gestern kam wieder die obligatorische Rückmeldung von Renault, dass es noch keinen Liefertermin gibt und der Mietwagen um 2 Wochen verlängert wird.
Sehr frustrierend!

Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen

godspeed
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Wie ich bereits im Forenthread „Garantie, Probleme“ berichtete, ist mein Fahrzeug seit Anfang des Jahres defekt . Batterie muss laut der Renault-Technikabteilung getauscht werden. Ein Leihwagen wurde gestellt. Termin für die Instandsetzung wird von Renault nicht genannt.

Vielleicht sollten die verschiedenen Forenthreads zum Thema „defekte Antriebsbatterie ZE40“ zusammengeführt werden, um das Ausmaß dieses Sachverhalts einmal deutlich zu machen.
Aktueller Stand ist aus meiner Sicht:
Die Antriebsbatterie fällt nach relative wenigen Betriebsstunden mit einem Defekt aus. Das Fahrzeug kann nicht mehr geladen und somit genutzt werden. Renault stellt laut dem Batteriemietvertrag einen Leihwagen. Zu dem Defekt, der Art der Reparatur und vor allen Dingen zum Zeitpunkt der Instandsetzung schweigt sich Renault aus. Renault scheut sich nicht Fahrzeuge die nicht mal ein Jahr zugelassen sind für Monate stillzulegen.

Zum Thema Fristsetzung sollte man sich vergegenwärtigen in welchem Rechtsverhältnis man zur Renault-Bank steht. Vielleicht sollte man eine Rechtsauskunft zu diesem wirklich „genialen“ Konstrukt (gekaufter PKW, gemietete Batterie) einholen, bevor man sich die Mühe macht und eine Frist setzt.
Ich kann nur für mich sagen, mit jedem Tag den Renault schweigend verstreichen lässt, gefällt mir der Leihwagen (Verbrenner, Kein Renault) immer besser, und jeden den ich treffe erzähle ich was sich Renault hier leistet.
Fortsetzung folgt...
ZOE Intens R90 ZE40 EZ Sommer 2018
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