ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen
ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen
Hallo zusammen,
bei unserem Zoe mit Erstzulassung 12/2017 ist nach weniger als einem Jahr und rund 17 000 km der Akku defekt (rote Gefahr-Meldung) und muss getauscht werden. Der Wagen wurde bereits am 16. November in die Werkstatt (ZE-Betrieb) geschleppt und einige Tage danach wurde ein erforderlicher Akkutausch diagnostiziert. Seitdem warten wir auf den Akku und ein Liefertermin kann nicht genannt werden, da der Akku angeblich durch die Renault Bank bereitgestellt wird.
Anfangs war es ein Hickhack den Mietwagen überhaupt länger als die üblichen 3 Tage zu bekommen, doch seit Ende November haben wir Ersatz. Allerdings einen Verbrenner-Kleinstwagen (3-Türer).
Zunächst hat mich sehr geärgert, dass von der Werkstatt die Aussage kam, es gäbe keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Dann wurde über den direkten Weg über die Renault Zentrale dann doch einer bereitgestellt, auf Kulanz (!) nach Aussage der Assistance.
Dann werde ich seit November Woche für Woche vertröstet, dass der Mietakku bestellt ist, aber leider immer noch kein Liefertermin genannt werden kann, da dies Sache der Renault Bank sei.
Heute kam dann, nachdem wir den Zoe dann bald 2 Monate nicht mehr gesehen habe, mal wieder ein Abbuchungsbeleg der Renaultbank. Und so langsam ärgert es mich richtig, so dass ich heute den Mietvertrag rausgekramt habe.
Erste Erkenntnis: der Ersatzwagenanspruch ist dort vertraglich geregelt (IX 1), also von wegen Kulanz
Die Fahrzeugklasse ist dann stimmig mit dem Vertrag: "Art und Weise der Mobilitätslösung bestimmt die Vermieterin nach billigem Ermessen"
Hat von euch jemand ähnliche Erfahrung oder kann einschätzen welche Ansprüche bestehen was die Mietzahlung und auch den Ersatz des Nutzungsausfalls anbelangt? Wie lange "darf" so eine Reparatur dauern?
Die Kombination der Verträge aus Fahrzeugkauf und Akkumiete macht es für mich ziemlich undurchschaubar.
Herzlichen Dank!
Viele Grüße
Martin
bei unserem Zoe mit Erstzulassung 12/2017 ist nach weniger als einem Jahr und rund 17 000 km der Akku defekt (rote Gefahr-Meldung) und muss getauscht werden. Der Wagen wurde bereits am 16. November in die Werkstatt (ZE-Betrieb) geschleppt und einige Tage danach wurde ein erforderlicher Akkutausch diagnostiziert. Seitdem warten wir auf den Akku und ein Liefertermin kann nicht genannt werden, da der Akku angeblich durch die Renault Bank bereitgestellt wird.
Anfangs war es ein Hickhack den Mietwagen überhaupt länger als die üblichen 3 Tage zu bekommen, doch seit Ende November haben wir Ersatz. Allerdings einen Verbrenner-Kleinstwagen (3-Türer).
Zunächst hat mich sehr geärgert, dass von der Werkstatt die Aussage kam, es gäbe keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Dann wurde über den direkten Weg über die Renault Zentrale dann doch einer bereitgestellt, auf Kulanz (!) nach Aussage der Assistance.
Dann werde ich seit November Woche für Woche vertröstet, dass der Mietakku bestellt ist, aber leider immer noch kein Liefertermin genannt werden kann, da dies Sache der Renault Bank sei.
Heute kam dann, nachdem wir den Zoe dann bald 2 Monate nicht mehr gesehen habe, mal wieder ein Abbuchungsbeleg der Renaultbank. Und so langsam ärgert es mich richtig, so dass ich heute den Mietvertrag rausgekramt habe.
Erste Erkenntnis: der Ersatzwagenanspruch ist dort vertraglich geregelt (IX 1), also von wegen Kulanz
Die Fahrzeugklasse ist dann stimmig mit dem Vertrag: "Art und Weise der Mobilitätslösung bestimmt die Vermieterin nach billigem Ermessen"

Hat von euch jemand ähnliche Erfahrung oder kann einschätzen welche Ansprüche bestehen was die Mietzahlung und auch den Ersatz des Nutzungsausfalls anbelangt? Wie lange "darf" so eine Reparatur dauern?
Die Kombination der Verträge aus Fahrzeugkauf und Akkumiete macht es für mich ziemlich undurchschaubar.
Herzlichen Dank!
Viele Grüße
Martin
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Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen
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Schriftlich ein Frist setzten, uns mit Schadensersatz sowie Rücktritt vom Kaufvertrag androhen sind in so einem Fall meines Wissen nach die richtigen Schritte. Wobei eine zu kurz gesetzte Frist sich automatisch bis zu einer angemessenen Frist verlängert, falls es nötig ist, gerichtlich vorzugehen.
MfG
Michael
MfG
Michael
Kangoo ZE maxi seit 2015 116000km, Kangoo ZE Postkutsche seit 2018 87000km, E-UP seit 2020, 2000km, C180TD seit 2019 23000km , max G30d seit 2020 240km, Sunlight Caravan seit 2012 und Humbauer 1300kg. Seit 2013
Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen
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Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen
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Geht es um den Ersatzwagen oder um die Miete ? Wenn der Mietgegenstand (Batterie) nicht verfügbar ist, kann doch auch keine Miete gezahlt werden ! M.E. muß die Werkstatt eine schriftliche Diagnose an die Renaultbank richten, daß der Mietgegenstand voraussichtlich bis zum ... nicht verfügbar sein wird. Das wäre dann die Grundlage für das Aussetzen der Mietzahlungen. Letzteres muß natürlich mit der Bank im Vorwege abgestimmt sein, also nicht einfach die Miete nicht mehr zahlen.
Renault ZOE intens R210, EZ 05/15, ZE40 Akku
Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen
Der Wagen ist in Reparatur, ein Ersatzteil braucht länger und es gibt einen Ersatzwagen aufgrund der Neuwagenmobilitätsgarantie
Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag, Gericht....
Rechtsschutz und gleich klagen...
Welcher Schaden?
Wieviele Reparaturversuche?
Ich wünsche viel Spaß beim Kennenlernen der Produkthaftungsgesetze.
Schadenersatz, Rücktritt vom Kaufvertrag, Gericht....
Rechtsschutz und gleich klagen...
Welcher Schaden?
Wieviele Reparaturversuche?
Ich wünsche viel Spaß beim Kennenlernen der Produkthaftungsgesetze.
Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen
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Nutzungsausfall des gekauften Autos. Das noch recht neue Elektroauto ist deutlich mehr Wert als ein Kleinstwagenverbrenner. Daher muss man den Nutzen des Gebrauchs des Elektroautos höher ansetzen. Die Differenz ist der Schaden.Banker hat geschrieben:Welcher Schaden?
Batteriemiete muss natürlich auch gezahlt werden.
2 Monate für ein Ersatzteil ist nicht "braucht länger" sondern exzessiv.
Re: ZE40 Miet-Akku defekt: Vertragsfragen
Wie ich bereits im Forenthread „Garantie, Probleme“ berichtete, ist mein Fahrzeug seit Anfang des Jahres defekt . Batterie muss laut der Renault-Technikabteilung getauscht werden. Ein Leihwagen wurde gestellt. Termin für die Instandsetzung wird von Renault nicht genannt.
Vielleicht sollten die verschiedenen Forenthreads zum Thema „defekte Antriebsbatterie ZE40“ zusammengeführt werden, um das Ausmaß dieses Sachverhalts einmal deutlich zu machen.
Aktueller Stand ist aus meiner Sicht:
Die Antriebsbatterie fällt nach relative wenigen Betriebsstunden mit einem Defekt aus. Das Fahrzeug kann nicht mehr geladen und somit genutzt werden. Renault stellt laut dem Batteriemietvertrag einen Leihwagen. Zu dem Defekt, der Art der Reparatur und vor allen Dingen zum Zeitpunkt der Instandsetzung schweigt sich Renault aus. Renault scheut sich nicht Fahrzeuge die nicht mal ein Jahr zugelassen sind für Monate stillzulegen.
Zum Thema Fristsetzung sollte man sich vergegenwärtigen in welchem Rechtsverhältnis man zur Renault-Bank steht. Vielleicht sollte man eine Rechtsauskunft zu diesem wirklich „genialen“ Konstrukt (gekaufter PKW, gemietete Batterie) einholen, bevor man sich die Mühe macht und eine Frist setzt.
Ich kann nur für mich sagen, mit jedem Tag den Renault schweigend verstreichen lässt, gefällt mir der Leihwagen (Verbrenner, Kein Renault) immer besser, und jeden den ich treffe erzähle ich was sich Renault hier leistet.
Fortsetzung folgt...
Vielleicht sollten die verschiedenen Forenthreads zum Thema „defekte Antriebsbatterie ZE40“ zusammengeführt werden, um das Ausmaß dieses Sachverhalts einmal deutlich zu machen.
Aktueller Stand ist aus meiner Sicht:
Die Antriebsbatterie fällt nach relative wenigen Betriebsstunden mit einem Defekt aus. Das Fahrzeug kann nicht mehr geladen und somit genutzt werden. Renault stellt laut dem Batteriemietvertrag einen Leihwagen. Zu dem Defekt, der Art der Reparatur und vor allen Dingen zum Zeitpunkt der Instandsetzung schweigt sich Renault aus. Renault scheut sich nicht Fahrzeuge die nicht mal ein Jahr zugelassen sind für Monate stillzulegen.
Zum Thema Fristsetzung sollte man sich vergegenwärtigen in welchem Rechtsverhältnis man zur Renault-Bank steht. Vielleicht sollte man eine Rechtsauskunft zu diesem wirklich „genialen“ Konstrukt (gekaufter PKW, gemietete Batterie) einholen, bevor man sich die Mühe macht und eine Frist setzt.
Ich kann nur für mich sagen, mit jedem Tag den Renault schweigend verstreichen lässt, gefällt mir der Leihwagen (Verbrenner, Kein Renault) immer besser, und jeden den ich treffe erzähle ich was sich Renault hier leistet.
Fortsetzung folgt...
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