Berechnung des aktuell erlaubten Kilometerstandes
Re: Berechnung des aktuell erlaubten Kilometerstandes
folder
Mo 3. Jul 2017, 18:58
@1fcb
Stimmt.
Nur daß nicht zwingend jährlich abgerechnet wird sondern bei Leasingvertragende, das kann dann auch mal erst nach 4 oder 5 Jahren sein
Stimmt.
Nur daß nicht zwingend jährlich abgerechnet wird sondern bei Leasingvertragende, das kann dann auch mal erst nach 4 oder 5 Jahren sein
AMP+-ERA-e seit 02/2018
(gemäß OBD-II LastCharge) 50 tkm
Zoe Q210 08/2016 - 02/2018 mit Klima- (0803-0810) und Batterieupdate (0852/0853)
(ab Ladeanschluß) 54 tkm
(Diesel 07/2017 verkauft)

Zoe Q210 08/2016 - 02/2018 mit Klima- (0803-0810) und Batterieupdate (0852/0853)

(Diesel 07/2017 verkauft)
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Re: Berechnung des aktuell erlaubten Kilometerstandes
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Di 4. Jul 2017, 11:08
Also für die aktuellen Batteriemietverträge verstehe ich es so:1fcb hat geschrieben:Ich hatte gedacht, die Batteriemiete funktioniert wie der Stromvertrag: Ich zahle meinen monatlichen Abschlag, basierend auf meiner prognostizierten Laufleistung. Je nach realer Laufleitung bekomme ich nach 12 Monaten die Differenz erstattet oder muss ich die Differenz nachzahlen. Die zu zahlende Gesamtsumme pro Jahr ist aber unabhängig von meinem monatlichen Abschlag, d.h. meiner prognostizierten km-Leistung, immer gleich.
Beispielrechnung für eine ZOE Z.E. 40 und einer Mietlaufzeit von 48 Monaten:
Fall A:
jährliche Laufleistung: 12.500km
monatl. Batteriemiete: 89,- €
Kosten nach 48 Monaten: 4.272,- €
Fall B:
jährliche Laufleistung: 15.000km
monatl. Batteriemiete: 99,- €
Kosten nach 48 Monaten: 4.752,- €
Kostendifferenz B-A nach 48 Monaten: 480,- €
Angenommen, Fall A hat eine tatsächliche jährliche Laufleistung von 15.000km (statt der vereinbarten 12.500km), dann muss A nach 48 Monaten für die insgesamt 10.000 Mehrkilomenter ((15.000km-12.500km) * 4 Jahre) jeweils 0,05 € nachzahlen, das wären dann 500,- €.
OK, die 20,- € mehr bringen jetzt niemanden um.
Die neuen Verträge sind auch fairer - bei meinem alten Vertrag bekomme ich Minderkilometer nur mit 0,0167 € brutto vergütet (statt 0,05 €/km bei den neuen).
Re: Berechnung des aktuell erlaubten Kilometerstandes
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Di 4. Jul 2017, 12:42
Die Abrechnung erfolgt erst zu Vertragsende.1fcb hat geschrieben:Je nach realer Laufleitung bekomme ich nach 12 Monaten die Differenz erstattet oder muss ich die Differenz nachzahlen.
Ich habe den Vertrag auf 3 Jahre abgeschlossen, also wird erst nach 3 Jahren abgerechnet.
Früher konnte man den Vertrag auf individuelle Laufzeiten abschließen, die neuen Verträge haben aber nur mehr 1 Jahr als Laufzeit.
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