Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

Alles rund um die Batterie und Reichweite des Renault ZOE

Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

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  • Franko30
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Hallo,

in diesem Post starte (und update) ich Probleme/Fussangeln für uns Nutzer aus dem deutschen Batteriemietvertrag.

In "Allgemeine Batterie-Mietbedingungen" welche ich mit dem Kauf meines Zoes (Intens, Schwarz) akzeptiert habe stehen nicht ganz so lustige Dinge:

* Unter VIII. Pflichten der Mieter verpflichten wir uns, pro Schnellladung ein Entgelt zu entrichten. Als Normalladung gilt alles unter 6 kW Ladeleistung, beschleunigtes Ladung sei zwischen 6 und 24 kW Ladeleistung, Schnellladung alles über 24 kW Ladeleistung. Eine Gebühr finde ich jedoch nirgends (außer kolportierten 2 EUR/Schnellladung hier irgendwo im Forum). Interessant ist, dass die die Ladeleistungen in "kWh" angeben - somit könnte man ggf. auch Gebühren für Schnellladung anfechten, solange man pro Schnellladung nicht mehr als 24 kWh in die Batterie lädt (was bei einem 24 kWh Akku nicht geht). :lol:
UPDATE: Mein Renault Händler hat sich echt reingehängt und überall rumtelefoniert. Die Zoe Kunden Hotline hat daraufhin Konzernintern rumgefragt und folgendes mündlich mitgeteilt: Pro Schnellladung (über 24 kW Leistung) sind 2 EUR inkl. MWSt. fällig. Ein Freikontigent gibt es nicht. Meine Nachfrage, wo dies schriftlich verfügbar sei wurde beantwortet mit "gibt es noch nicht schriftlich - es gäbe ja in ganz D noch keine öffentliche 43 kW Schnelladesäule. Daraufhin merkte ich an, es gäbe auch Leute die seit den 90ern oder so wie ich seit ca. 8 Jahren elektrisch fahren und da gäbe es auch Leute die Zuhause mit 43 kW laden wöllten/täten. Da war der Telefonist baff und wusste nciht mehr weiter. Nichtsdestotrotz - auch eine private Schnellladung zuhause kostet 2 EUR.

* Unter IX. Gewährleistung der Vermieterin, Verpflichtungen der Vermieterin steht die sogenannte "75 % Kapazitätsgarantie". Zuerst darf Renault dann eine Reparatur versuchen (Zellentausch?) dann ggf. kommt der Tausch des gesamten Akkupacks in Frage. Sollte man im Fall der Fälle bezüglich mangelnder Kapazität anderer Meinung sein als Renault (die sagen: ist noch mehr als 75 %), darf man auf eigene Kosten in einer zugelassenen Renault Werkstatt eine Diagnose der Ladekapazität durchführen lassen.

* Unter XIII. Versicherungsschutz werde ich gezwungen, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abzuschließen und nachzuweisen, dass die Batterie darin enthalten ist -> Die Batterie gehört doch aber Renault und es müsste ausreichen, dass ich denen einen möglichen Schaden selbst zahle, sollte ich selbst den Schaden verursacht haben und keine gegnerische Versicherung dafür zahlen müssen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Klausel eine Verbraucherschutzklage überstehen würde...

* Unter XIV. Verbindliche Zusage der Vermieterin gegenüber den Mietern bei Weiterverkauf des Elektrofahrzeugs steht sinngemäß, dass Renault bereit ist den Mietvertrag mit dem Käufer der Autohülle ohne vorherige Bonitätsprüfung des Käufers weiterzuführen, wobei sie dafür vom Käufer laut III. eine Gebühr in Höhe von 85,- EUR erheben dürfen. ABER: Das Ganze läuft laut Text und auf Normalsprech-Deutsch übersetzt so ab, dass ich mit einem Käufer den Kaufvertrag machen muss, dann die Käuferdaten an Renault übermitteln (inkl. Übermittlung von Ausweispapieren - wozu ich mir vom Käufer eine Genehmigung erteilen lassen muss, denn eigentlich darf ich seine Daten nicht weitergeben). Dann dürfen der Käufer und ich warten - wobei ich weiterhin alle Batterie- und Vertragskosten trage bis Renault sich mit dem neuen Mieter einig wurde (es gibt also keine Mindestfrist, nach der mich Renault aus dem Vertrag entlassen muss wenn ein neuer Mietinteressent vorliegt bzw. keine maximale Bearbeitungsfrist - auch das dürfte im Fall der Fälle gerichtlich mit einer Verbraucherschutzklage zugunsten der Autohüllenbesitzer entschieden werden).
Hmmm - will mit solchen Bedingungen und solchen Wartezeiten eigentlich noch jemand einen gebrauchten Zoe kaufen? Oder will ich mir das als Verkäufer antun? Zumal laut XVIII. eine der der beiden einzigen Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter der Verkauf der Autohülle an einen Renault Händler ist...

* Unter XVI. Folgen der Beendigung der Leistungserbringung durch die Vermieterin wird es besonders krass: hier bestätigt Renault, dass Sie zum Ende des Mietvertrages die Batterieladung sperren dürfen (sprich: sie sind technisch dazu in der Lage). UPDATE: dies steht auch nicht versteckt direkt auf der Seite 2 Punkt 2 des Batteriemietvertrags: "Sperre der Auflademöglichkeit der Antriebsbatterie". Sollte es unserer Regierung also zukünftig nicht passen, dass so viele Leute zu G8 oder sonstwelchen Demos fahren, dann wird sie Hersteller wie Renault dazu verpflichten, die Ladung ihrer Autos in einer Bannmeile (= Reichweite des Fahrzeugs) um den Demonstrationsort zu sperren! Oder ich schreibe zu kritische Foreneinträge - dann dürfte Renault... Naja, das vielleicht nicht ganz - dürfen täten sie das per se nicht, tun würden sie es wohl trotzdem - es findet sich immer etwas im Batterieprotokoll was auf falsche Batteriebehandlung hindeutet und eine Kündigung rechtfertigt (z.B. Laden an zu heissen Tagen, zu häufige 63 A Ladung etc.).

* Unter XVII. Auswirkung der Geltendmachung von Einwendungen und Sachmängelansprüchen am Elektrofahrzeug auf den Batteriemietvertrag wird immerhin zugestanden, dass der Mietvertrag endet, sobald ich meinen Zoe rechtswirksam an meinen Händler zurückgeben kann (Anfechtung, Mängel, gesetzliche Widerrufsmöglichkeiten o.ä.).

* Unter XIX. Abrechnung nach vorzeitigem Vertragsende wird nebenbei noch darauf hingewiesen, dass - sollte ich tatsächlich eine vorzeitige Vertragsbeendigung erwirkt haben können - Renault mir a) 85,- EUR Bearbeitungsgebühr abknöpfen darf und b) Schadensersatz fordern darf wenn ich dies im ersten Vertragslaufjahr mache (wohl wegen Ertragsausfalls - siehe Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen)...

* Unter XX. wird Tacheles gesprochen: Zum Vertragsende wird empfohlen den Zoe zu verkaufen wenn man den Vertrag nicht verlängern will! :roll: Ansonsten (und jetzt wird die große Preisfrage aufgeklärt) darf Renault mich zwingen das Auto zur Renault Werkstatt zum Ausbau der Batterien zu bringen. Da hier kein Brimborium um Kosten gemacht wird, heißt dies: Renault bezahlt mir in 3 Jahren den Batterie-Ausbau und ich habe dann eine Autohülle zum experimentieren :lol:

Cheers

Frank
Zuletzt geändert von Franko30 am Di 25. Jun 2013, 17:20, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

liftboy
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Waaaahnsinn - dieser Vertrag. Als Mieter muss man sich doch vorkommen, als träge man ständig an einer Kette eine 50 kg-Kugel mit sich herum, auf der ganz groß Renault steht! Mieter-Rechte scheint man ganz vergessen zu haben. Obwohl mir der ZOE ansonsten sehr gefällt (auch wenn ich ihn leider bisher weder probesitzen noch -fahren konnte), so einen Vertrag würde ich niemals unterschreiben.
Gruß Uli
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Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

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  • Gerald
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liftboy hat geschrieben:Obwohl mir der ZOE ansonsten sehr gefällt (auch wenn ich ihn leider bisher weder probesitzen noch -fahren konnte), so einen Vertrag würde ich niemals unterschreiben.
Ich komm jetzt auch immer mehr davon ab. Optisch finde ich den Zoe klasse, fahren lässt er sich bestimmt toll und der Lader ist spitze, aber ob ich mir so eine Knebelung antun soll? Vor allem, weil ich den Zoe irgendwann verkaufen würde, dann geht evtl. der Ärger richtig los.
Und mein Händler vor Ort möchte mir kein Leasing anbieten, weil ihm das Risiko viel zu groß ist. :?
Es wäre sehr interessant, wie der Mietvertrag bei Nissan aussieht.

Viele Grüße
Gerald
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Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

liftboy
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Gerlad hat geschrieben:
liftboy hat geschrieben:Obwohl mir der ZOE ansonsten sehr gefällt (auch wenn ich ihn leider bisher weder probesitzen noch -fahren konnte), so einen Vertrag würde ich niemals unterschreiben.

Es wäre sehr interessant, wie der Mietvertrag bei Nissan aussieht.

Viele Grüße
Gerald
Der Nissan-Vertrag sieht aus wie ein normaler Leasing-Vertrag, natürlich wie üblich auch mit überwiegender Absicherung des Leasing-Gebers, aber annehmbar - wie ich finde. Obwohl ich alles andere als ein Befürworter von Leasing bin, habe ich diesen unterschrieben, weil ich wohl nie wieder ein ausgereiftes Elektroauto zu so günstigen Bedingungen bekomme und bei einem Kauf ein unüberschaubares Risiko hätte in Bezug auf den Wertverlust.

Hier kann ich den Wagen in 3 Jahren abgeben oder aber auch - falls die Konditionen interessant sind und ich mit dem Wagen zufrieden bin - zum Restwert kaufen. Dieser muss dann natürlich entsprechend verhandelt werden.
Gruß Uli
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Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

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  • Gerald
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Hallo liftboy,
liftboy hat geschrieben: Der Nissan-Vertrag sieht aus wie ein normaler Leasing-Vertrag, natürlich wie üblich auch mit überwiegender Absicherung des Leasing-Gebers, aber annehmbar - wie ich finde.
Danke für die Info.
Ich meinte den Batterievertrag für das neue Modell.

Viele Grüße
Gerald
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Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

liftboy
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Gerlad hat geschrieben:Hallo liftboy,
liftboy hat geschrieben: Der Nissan-Vertrag sieht aus wie ein normaler Leasing-Vertrag, natürlich wie üblich auch mit überwiegender Absicherung des Leasing-Gebers, aber annehmbar - wie ich finde.
Danke für die Info.
Ich meinte den Batterievertrag für das neue Modell.

Viele Grüße
Gerald
OK, sorry, war ein Missverständnis
Gruß Uli
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Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

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  • Plexar
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War mir noch etwas Kopfzerbrechen bereitet ist folgendes Szenario:

- ich habe einen Batteriemietvertrag für 36 Monate abeschlossen
- nun fiktiv: im Jahr 2015 ändert sich bei Renault die Firmenstrategie und ZE wird eingestellt, es wird keine neuen Batteriemietverträge und ZE Neuwägen mehr geben
- also müsste ich nach Ablauf meines Vertrags die Batterie zurückgeben und kann keinen Anschlussbatteriemietvertrag mehr abschliessen (?!)
- Kaufoption möglich? Oder bleibe ich mit der Wagenhülle zurück?

Da ich meinen Batteriemietvertrag zugegebenerweise nicht im Detail gelesen habe,
die Frage an den Threadersteller:
Da Du Dich ja schon intensiv damit beschäftigt hast, ist dieses Szenario irgendwie abgebildet?

Danke, Peter
Zoe Zen, Perlmutt Weiss mit Rückfahrkamera (seit 08.08.2013)
Tesla Model 3 LR Rot (seit 12/2020)
Fronius Wattpilot

Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

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Plexar hat geschrieben:War mir noch etwas Kopfzerbrechen bereitet ist folgendes Szenario:

- ich habe einen Batteriemietvertrag für 36 Monate abeschlossen
- nun fiktiv: im Jahr 2015 ändert sich bei Renault die Firmenstrategie und ZE wird eingestellt, es wird keine neuen Batteriemietverträge und ZE Neuwägen mehr geben
- also müsste ich nach Ablauf meines Vertrags die Batterie zurückgeben und kann keinen Anschlussbatteriemietvertrag mehr abschliessen (?!)
- Kaufoption möglich? Oder bleibe ich mit der Wagenhülle zurück?

Da ich meinen Batteriemietvertrag zugegebenerweise nicht im Detail gelesen habe,
die Frage an den Threadersteller:
Da Du Dich ja schon intensiv damit beschäftigt hast, ist dieses Szenario irgendwie abgebildet?

Danke, Peter
Das Szenario ist fiktiv, aber könnte man doch genau so gut bei einem Verbrenner sagen, wo man dann annehmen könnte, dass es keine Ersatzteile mehr gibt ?
Das ist zwar ein schlechter Vergleich aber eigentlich identisch.
Aber deine Bedenken hatte ich auch schon als ich diesen Thread gelesen habe überlegt.
Mehr oder weniger ist man ja dann gezwungen woher auch immer einen Akku zu kaufen, wenn man den Wagen weiter nutzen möchte.

Ganz komisch finde ich ja, dass das ja irgendwie nur beim ZOE so eine Gängelung ist beim Twizy habe ich noch nie davon gehört.

Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

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Hallo,

ich weis nicht ob das eine Gängelung ist. Der ZOE-Akku ist auch dreimal so groß wie der des Twizy, da muss Renault schon einen guten Vertrag vorlegen der für möglichst alle Eventualitäten auch die passende Klausel hat.Außerdem gibt es auch eine Lernkurve bei Renault. Die Vollkasko-Pflicht gibts aber auch beim Twizy und dient der Absicherung des Vermieters, Ich kanns nachvollziehen da man oft auch an klamme Kundschaft gerät. Jeder Geschäftsmann kennt das.
Und Renault wird die E-Fahrer schon weder bei den E-Teilen noch dem Akku im Regen stehen lassen. Genauso wie das auch kein Hersteller bei den Verbrenner-Fahrzeugen macht. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ist es aber überall so dass bestimmte Teile nicht mehr einfach zu bekommen sind. Nichts wird ewig lange produziert.

Viele Grüße:

Klaus

@Franko, soviel mir bekannt ist bin ich noch relativ frei darin wo ich hier poste, kann also auch im Thread von EV-Plus meinen Senf posten. :D
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023

Re: Fußangeln des Zoe Batteriemietvertrags in Deutschland

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Ich denke mir, im Sinne der Erhaltung des Rufes bzw. Image eines Konzerns, würde man - falls das wirklich eingestampft werden soll - da sicher ein Programm laufen haben (zb. "für bestandskunden gibt es noch 5 Jahre lang Ersatzteile") oder so.
Auch kann ich mir vorstellen, dass man DANN die Option zum Kauf der Batterie gibt.
Aber das ist natürlich nur Mutmaßung. Aber total im Regen stehen lassen, das kann sich kein Konzern leisten.
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