Geleasten Zoe zurückgeben

Renault ZOE Themen, zu denen es kein eigenes Unterforum gibt

Geleasten Zoe zurückgeben

KarinZoe
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Hat jemand schon seinen geleasten Zoe (mit Batteriemiete) nach Ablauf beim Händler zurück gegeben?
Was waren Eure Erfahrungen bzw was ist zu beachten?
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Re: Geleasten Zoe zurückgeben

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Grundsätzlich muss der Wagen bei jeder Leasing-Leih-Rückgabe optisch 1a sein.

Du wärst nicht die Erste die bei der Rückgabe umfällt wenn sie erfährt was für die Beseitigung von Kratzern in Rechnung gestellt wird.
Also: Polier sie selber vorher aus. Gröbere Ruckser selber vom Lacker deines Vertrauens machen lassen.

Lass ein mal 200 Euro beim Aufbereiter, dann sparst du dir möglicherweise 900 bei Renault....


PS: Ja, ich weiß, sollte jeder wissen, aber scheinbar nicht, bei der Rückgabe sind tlw. "normale" Gebrauchsspuren vertraglich ok.

Nur, eben, "normal" ist so was von relativ.

Der eine fährt eben ne Schlorre, für Ihn normal, der andere noch nen Neuwagen nach 2 Jahren. Kratzer die manche Owner als normal empfinden, die kosten dann bei der Rückgabe . Korrekt, der Wagen war ja nur geliehen. Wer will schon geliehene Gegenstände verschlunzt zurück bekommen ?
Ich auch nicht.
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Re: Geleasten Zoe zurückgeben

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Ich denke das Hauptthema ist die gemietete Batterie. Wer auch immer den Wagen nun zu dem garantierten Restwert zurück nehmen muss, der muss auch den Batterievertrag übernehmen. Das sollte genauestens überprüft werden. Dazu gehört 1. wer ist hier in der Verpflichtung. Diese Antwort muss der Händler wissen. Sehr oft wird das Leasing über den Händler abgeschlossen und er bleibt dann selber auf dem Wagen sitzen. Daher ist es extrem wichtig zu wissen wer den Vertrag übernehmen muss. Nur mit dieser Information ist es möglich am Ball zu bleiben und den Fortgang der Ummeldung des Batterievertrages genauestens zu verfolgen. Es werden einige Monate ins Land ziehen, und es wird weiter fröhlich abgebucht. Keine Sorge, es wird zurückgezahlt wenn der Besitzer Deiner ZOE den richtigen Kaufzeitpunkt (Rückgabezeitpunkt) bei der Bank meldet. Wenn also gar nichts weitergeht ist es extrem wichtig wer hier langsam ist. Ist es die Renaultbank wird sich das Problem mit der Zeit auch rückwirkend irgendwann lösen. Ist es aber Dein Händler, dann musst du lästig bleiben. Ohne zu wissen wer es genau ist, der den vertrag übernehmen muß, ist es aber schwer hier zu verfolgen.

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber Deinen Handshake Partner für die Übernahme zu wissen ist der wichtigste Schritt um vorbereitet zu sein.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 149.000 km

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Re: Geleasten Zoe zurückgeben

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KarinZoe hat geschrieben: Was waren Eure Erfahrungen bzw was ist zu beachten?
Nach 3 Jahren und 58.000km durch die Waschstraße und kurz gesaugt. Kleine Schrammen am Außenspiegel, Kotflügel und Felgen bemängelt aber nicht berechnet. Hatte aber auch einen abgelutschten Satz 15"-WR auf Alu mit da gelassen. Nach 15-Minuten war das Thema durch. Der Händler nimmt aber viele gewerbliche Fahrzeuge zurück. Sind da dann wohl anderes gewohnt :-)

Bye Thomas
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Re: Geleasten Zoe zurückgeben

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Bei der ZOE Dienstwagenrückgabe meines AG ging der Händler mit der Lupe um die Wagen....
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Re: Geleasten Zoe zurückgeben

eDjango
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AbRiNgOi hat geschrieben: Ich denke das Hauptthema ist die gemietete Batterie. Wer auch immer den Wagen nun zu dem garantierten Restwert zurück nehmen muss, der muss auch den Batterievertrag übernehmen. Das sollte genauestens überprüft werden. Dazu gehört 1. wer ist hier in der Verpflichtung. Diese Antwort muss der Händler wissen. Sehr oft wird das Leasing über den Händler abgeschlossen und er bleibt dann selber auf dem Wagen sitzen. Daher ist es extrem wichtig zu wissen wer den Vertrag übernehmen muss. Nur mit dieser Information ist es möglich am Ball zu bleiben und den Fortgang der Ummeldung des Batterievertrages genauestens zu verfolgen. Es werden einige Monate ins Land ziehen, und es wird weiter fröhlich abgebucht. Keine Sorge, es wird zurückgezahlt wenn der Besitzer Deiner ZOE den richtigen Kaufzeitpunkt (Rückgabezeitpunkt) bei der Bank meldet. Wenn also gar nichts weitergeht ist es extrem wichtig wer hier langsam ist. Ist es die Renaultbank wird sich das Problem mit der Zeit auch rückwirkend irgendwann lösen. Ist es aber Dein Händler, dann musst du lästig bleiben. Ohne zu wissen wer es genau ist, der den vertrag übernehmen muß, ist es aber schwer hier zu verfolgen.

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber Deinen Handshake Partner für die Übernahme zu wissen ist der wichtigste Schritt um vorbereitet zu sein.
Ich meine in meinem Leasingvertrag gelesen zu haben, dass der Batteriemietvertrag automatisch mit dem Leasingende auch endet. Dennoch sollt man die Übergabe gut dokumentieren. Wenn der Händler das gut macht, funktioniert das auch. Mal sehen wie es bei meiner Leasing-Zoe läuft. Die geht nach 2-jährigem Leasing erst im Jan 2022 zurück. Vorher gebe ich die an einen Aufbereitet, der die Kiste auf Hochglanz trimmt.

Ich habe bei übrigens bei meinem letzten Fahrzeugwechsel (Inzahlungnahme, Kauf Neuwagen) keine Probleme mit den Batteriemieten gehabt. Schon nach 3 Wochen wurde der Altvertrag abgeschlossen und der Neuvertrag hat die erste Miete eingezogen. Da hat wohl der Händler sauber gearbeitet und die Daten zeitnah an die Renaultbank weitergegeben.
ZOE PH II R110 Z.E. 50 Life + CCS + GJR
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Re: Geleasten Zoe zurückgeben

eDjango
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Hier die Stelle aus dem Batteriemietvertrag:

XVIII. Vertragsbeendigung durch Kündigung des Batterie-Mietvertrages
1. Das Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Es kann von jeder Seite mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende
ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
3. Sollte es sich bei dem Elektrofahrzeug, in welches die dem Batterie-Mietvertrag zugrundeliegende Antriebsbatterie eingebaut ist, um ein Leasingfahrzeug handeln, endet der Batterie-Mietvertrag automatisch mit Beendigung des Leasingvertrages, unbeschadet der Regelungen unter Ziffer XVIII Nr.1. Insoweit sind insbesondere die Regelungen unter Ziffer XX Nr.2 und 4 maßgebend.

Wer nach Rückgabe des Leasingfahrzeuges die weiteren Mietraten trägt kann dem Leasingnehmer also egal sein !
D.h. auch wenn sich kein neuer Mieter findet endet der Batteriemietvertrag.
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