Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeber)

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Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

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  • kai
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http://www.manager-magazin.de/unternehm ... 89167.html

oder

"Unterstützen will er den E-Auto-Betrieb zudem steuerlich: So soll das Laden von Autos beim Arbeitgeber kein geldwerter Vorteil sein, auf den der Fiskus zugreift. Steuerfrei soll es auch sein, wenn der Arbeitgeber dem Beschäftigten ein Pauschale zahlt, damit er des Auto auch außerhalb des Firmengeländes lädt.

Auto-Gipfel am Dienstag im Kanzleramt

Erleichtert werden soll das Laden von Autos durch Änderungen im Bau-, Miet und Wohnungsrecht: So soll die Einrichtung von Ladepunkten für Stellplatz-Mieter und Eigentümer erleichtert werden, die derzeit auf Zustimmung der Vermieter oder der gesamten Eigentümergemeinschaft angewiesen sind."
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Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

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  • Aby73
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Mal schauen was beim Gipfel rauskommt. Wahrscheinlich erstmal nichts. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, dass kein Geldwerter Vorteil berechnet werden muss - dann ist alles geregelt und ich muss mir keine Gedanken um die Abschreibung machen..... :lol: Aber was ist in den letzten Monaten passiert - NICHTS. Doch - die Steuerbefreiung wurde von 10 auf 5 Jahre reduziert...... :roll:
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Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

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  • sensai
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Wir haben hier in der Firma derzeit auch zwei Doppelladestationen,
die mittels Fixverträgen und einer (geringen) Monatspauschale namentlich vergeben sind.

In sehr naher Zukunft werden wir aber weitere (derzeit geplant 2 x 10 Stück) Ladestationen bekommen.
Da die Firma ja keinen Strom verkaufen darf, werden die Säulen mit unserer Mitarbeiterkarte freigeschaltet werden.
Ebenfalls mit einer Monatspauschale. Egal wie oft dann der MA diese dann im Monat tatsächlich benützt.

Diese Monatspauschale fällt unter die Geringfügigkeitsklausel und müssen deshalb steuerlich nicht berücksichtigt werden.
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Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

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  • Aby73
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sensai - hast Du Details wie Deine Firma den Geldwerten Vorteil berechnet?
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Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

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  • Aby73
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Es ist amtlich. Zwar gibt es keinen Paragraphen der mein Problem regelt aber laut Finanzbehörde / Lohnsteuerprüfer darf die Abschreibung der Ladestation nicht in den geldwerten Vorteil eingerechnet werden - "darf nicht". Es handelt sich um Betriebsvermögen.

Mal schauen wie es jetzt weiter geht. Jetzt muss mein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil rückwirkend auf die reinen Stromkosten reduzieren.

Gruß,
Michael
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Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

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Aby73 hat geschrieben:Jetzt muss mein Arbeitgeber den geldwerten Vorteil rückwirkend auf die reinen Stromkosten reduzieren.
Aufgrund der neuen Förderung der Elektromobilität fällt der der geldwerte Vorteil für den vom Arbeitgeber gestellten Strom weg. Ich hab nur noch nirgends gefunden, ab wann das gilt.
Letzter Aufzählungspunkt: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/n ... 02243.html
Aktuell: Mercedes EQA 250, MG 4 Luxury (Ex: Tesla Model S, BMW i3 Rex, Tesla Model X)

Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

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Da steht nur was von Dienstwagen. Was ist mit den normalen Arbeitnehmern die im Betrieb laden?
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
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Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

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  • Berndte
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Macht die Ladestation öffentlich und verbucht den Strom im Werbeetat!
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Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

JohannesT
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Also wenn ich das hier für richtig halten darf, dann ist das laden beim AG kein geldwerter Vorteil. Zumindest sagt das unser "Autominister"!
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... itaet.html
ZOE Intens R240 seit 11/2015

Re: Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arbeitgeb

AndiH
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JohannesT hat geschrieben:Also wenn ich das hier für richtig halten darf, dann ist das laden beim AG kein geldwerter Vorteil. Zumindest sagt das unser "Autominister"!
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... itaet.html
Du hast das "künftig" überlesen. Es soll im Rahmen der E-Auto Förderung so werden, nach aktuellem Steuerrecht ist der Bezug von Strom für das Fahren schon ein Geldwerter Vorteil genauso wie die Tankkarten für den Verbrenner. Ich kann mir aber gut vorstellen das die Regelung auch deshalb eingeführt werden soll weil es sich sowieso nur schwer prüfen lässt wohin der Strom der Firma verschwunden ist :-)

Gruß

Andi
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
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