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Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 17:38
von bm3
Hab jetzt nochmal etwas nachgelesen, also der Privatmann oder Händler in Frankreich der in ein anderes EU-Land liefert kann sich die wahrscheinlich bereits geleistete Umsatzsteuer als Vorsteuer auf den Verkaufspreis vom Staat zurückholen, so funktioniert es wenigstens in Deutschland. Im Gegenzug hat der Käufer im EU-Bestimmungsland das Fahrzeug erneut zu versteuern.
Soll wohl dazu dienen neue Fahrzeuge im Bestimmungsland zu versteuern.
Der Verkäufer in Frankreich müsste dir also den Nettopreis berechnen oder berechnet haben, versteuern musst du dann hier in Deutschland mit 19%.
Gilt sowohl für Privatleute (gelegentliche Verkäufe) als auch Händler aber nur für Fahrzeuge die nach Definition neu sind, also entweder gelaufen unter 6000km oder noch unter 6 Monate alt.

Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 18:49
von Mike
bm3 hat geschrieben: Definition neu sind, also entweder gelaufen unter 6000km oder noch unter 6 Monate alt.
Laut Auskunft von meinem zuständigen Finanzamt müssen beide Kriterien erfüllt sein, damit ein KFZ steuerlich als gebraucht gilt. Also mehr als 6000km gelaufen und älter als 6 Monate.
Ich hatte im Frühjahr auch über einen Import aus Frankreich nachgedacht. Älter als 6 Monate ist noch gut zu erfüllen, aber über 6000km war damals schwierig.

Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 18:50
von wasserkocher
bm3 hat geschrieben:...der Privatmann oder Händler in Frankreich der in ein anderes EU-Land liefert kann sich die wahrscheinlich bereits geleistete Umsatzsteuer als Vorsteuer auf den Verkaufspreis vom Staat zurückholen...
Ich glaube nicht, dass ein Privatmann sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen kann. Wie soll das funktionieren?

Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 18:52
von wasserkocher
Mike hat geschrieben:...Laut Auskunft von meinem zuständigen Finanzamt müssen beide Kriterien erfüllt sein, damit ein KFZ steuerlich als gebraucht gilt. Also mehr als 6000km gelaufen und älter als 6 Monate.
Ich hatte im Frühjahr auch über einen Import aus Frankreich nachgedacht. Älter als 6 Monate ist noch gut zu erfüllen, aber über 6000km war damals schwierig.
So habe ich es weiter oben auch geschrieben und so steht es auch im UStG, §1b.

Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 18:59
von bm3
wasserkocher hat geschrieben:
bm3 hat geschrieben:...der Privatmann oder Händler in Frankreich der in ein anderes EU-Land liefert kann sich die wahrscheinlich bereits geleistete Umsatzsteuer als Vorsteuer auf den Verkaufspreis vom Staat zurückholen...
Ich glaube nicht, dass ein Privatmann sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen kann. Wie soll das funktionieren?
Hier in Deutschland funktioniert es so dass du als Privatverkäufer einen entsprechenden Vordruck des Finanzamtes ausfüllst und die Vorsteuer auf deinen Verkaufspreis, nicht auf deinen Kaufpreis, dann genau wie wie auch ein Unternehmer erstattet bekommst.
Soll dazu dienen dass in dem Land der Bestimmung auch besteuert wird.

Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: Sa 26. Okt 2013, 19:02
von bm3
Mike hat geschrieben:
bm3 hat geschrieben: Definition neu sind, also entweder gelaufen unter 6000km oder noch unter 6 Monate alt.
Laut Auskunft von meinem zuständigen Finanzamt müssen beide Kriterien erfüllt sein, damit ein KFZ steuerlich als gebraucht gilt. Also mehr als 6000km gelaufen und älter als 6 Monate.
Ich hatte im Frühjahr auch über einen Import aus Frankreich nachgedacht. Älter als 6 Monate ist noch gut zu erfüllen, aber über 6000km war damals schwierig.
Nichts Anderes hatte ich damit auch gemeint, wenn auch vielleicht missverständlich ausgedrückt. :lol:

editiert:
http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PD ... EU_119.pdf

Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: So 27. Okt 2013, 22:31
von egonalter
Was ich hier nicht ganz verstehe: Wenn ich es recht verstanden habe, darf der Bonus nur an Menschen ausgezahlt werden, die einen Wohnsitz in Frankreich haben (http://www.asp-public.fr/sites/default/ ... 236-07.pdf)

Code: Alles auswählen

Qui peut demander une subvention ?

Peut demander une aide relevant de ce dispositif toute personne physique ou morale justifiant d’un domicile ou d’un établissement en France qui acquiert ou prend en location (location avec option d’achat quelle qu’en soit la durée ou sans option d’achat pour une durée d’au moins 2 ans) un véhicule neuf qui satisfait aux conditions décrites ci-après.
Wie macht der Händler das? Meiner wollte nach drei Monaten eine Kopie des (französischen) Fahrzeugbriefs um den Bonus zu bekommen.

Bezgl. Steuern: Falls ihr vom Händler kauft (Neufahrzeug, < 6 Monate oder < 6000 km), solltet ihr keine MwSt. in Frankreich bezahlen. Stattdessen müsst ihr 10 Tage nach Zulassung das Formblatt an das FA gesendet haben. Die Zulassungsstelle meldet eure Erstzulassen beim FA. Normalerweise sollte dieses sich dann irgendwann bei euch melden.

Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: So 27. Okt 2013, 22:44
von bm3
sorry falsches posting

Re: ZOE Import aus FR

Verfasst: Mo 25. Nov 2013, 16:13
von BreitSide
Hallo liebe Leute!

Ich trage mich auch mit dem Gedanken eines Imports aus F. Laut dem (vor-?)letzten Post muss der französische Halter ihn aber 2 Jahre halten. Wenn ich das richtig verstanden habe, ich könnte das auch als "mindestens für 2 Jahre gemietet/geleast" verstehen...

Ich war bisher nur von einem Jahr Mindesthaltedauer ausgegangen.

Wisst Ihr Genaueres?

Liebe Grüße
BreitSide

ZOE Import aus FR

Verfasst: Mo 25. Nov 2013, 21:35
von pierrot
BreitSide hat geschrieben:Hallo liebe Leute!

Ich trage mich auch mit dem Gedanken eines Imports aus F. Laut dem (vor-?)letzten Post muss der französische Halter ihn aber 2 Jahre halten. Wenn ich das richtig verstanden habe, ich könnte das auch als "mindestens für 2 Jahre gemietet/geleast" verstehen...

Ich war bisher nur von einem Jahr Mindesthaltedauer ausgegangen.

Wisst Ihr Genaueres?

Liebe Grüße
BreitSide
Hallo BreitSide, du hast es richtig verstanden. Die 2 Jahre sind nur bei Leasingverträge ohne Kaufoption relevant. Beim "normalen" Kauf gibt es keine Mindesthaltedauer.

Gruß,
Pierre